Tatsächlich kann unser Mandant über sein Kundenkonto von NorthState auch verfolgen, wie erfolgreich seine Investments in Bitcoins sind und dass sich sein Geld tatsächlich ganz erfreulich vermehrt. Der unerfreuliche Teil seiner Investition ist der Umstand, dass er sich bislang vergeblich bei NorthState darum bemüht hat, die erwirtschafteten Gewinne wieder unter seine Kontrolle zu bekommen.
Von einem Mitarbeiter der North State bekam unser Mandant sogar die Nachricht, dass sein persönlicher Anlageberater wegen Unregelmäßigkeiten aus dem Unternehmen ausgeschieden sei. Er bekam eine neue Telefonnummer, um den Transfer seiner Investition in Bitcoin abwickeln zu können und es wurde versichert, dass das Geld in Kürze ausgezahlt werden würde.
Die E-Mail-Adresse seines Finanzberaters bei der NorthState funktioniert nicht mehr, gleiches trifft allerdings auch auf die neue Telefonnummer zu, so dass die Kommunikation zwischen Anleger und Broker derzeit mindestens gestört ist. Wir haben der NorthState nunmehr eine Frist gesetzt, um gerichtliche Schritte zu vermeiden und das angelegte Geld wieder zu erlangen.
Eine kurze Recherche bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern zeigt aber auch, dass die Northstate in der Schweiz bereits auf der Warnliste der FINMA steht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin weist in einer eigenen Warnung darauf hin, dass dass die NorthState keine Erlaubnis im Rahmen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht agiert.