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Mittwoch, 11. Januar 2012

Rohrbomben basteln in der Freien Waldorfschule


Ein Lehrer einer privaten Waldorfschule in Lübeck bastelte in den Jahren 2009 und 2010 mit Schülern Rohrbomben und liess diese im Beisein von Schülern in einem Heidegebiet detonieren. Nun sanktioniert das Sprengstoffgesetz den unbefugten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und in diesem Gesetz findet sich weder ein Ausnahmetatbestand zur Ausbildung von Schülern an privaten Waldorfschulen, noch besass der Lehrer eine Erlaubnis zur Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe.

§ 40 Sprengstoffgesetz regelt dagegen den strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne die erforderliche Erlaubnis und sieht einen Strafrahmen zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Letztlich könnte man den Kreis des lebensnahen Unterrichts für die Waldorfschüler schliessen, wenn die Hauptverhandlung gegen den Lehrer ebenfalls zum Bestandteil des Unterrichts gemacht würde. Dass für das Bombenbauen an der Lübecker Waldorfschule bereits eine feste Arbeitsgemeinschaft mit eigenem Logo gegründet wurde, ist allerdings nicht einmal ein Gerücht.