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Mittwoch, 18. Dezember 2019

Tag der Deutschen - Teil 2

Kurz nachdem ich die Schlagzeile "Deutscher demoliert 74 Autos mit Defibrillator" in der BILD.de-Zeitung gelesen hatte und mich gedanklich mit der Bedeutung der Erwähnung der Nationalität eines Verdächtigen befasste, fiel mir eine andere Schlagzeile in derselben Zeitung auf, die ebenfalls mit der Nennung der Nationalität zu tun hatte: "Diesen Bus steuert ein Deutscher Fahrer -  Busfahrer präsentiert abstruse Ausrede".

In diesem Artikel ging es nicht darum, dass die Nationalität eines Straftäters in der Presse genannt wurde, sondern darum, dass ein Busfahrer durch ein entsprechendes Schild hinter dem Fahrersitz selbst auf seine Nationalität hingewiesen hatte. Man wird davon ausgehen können, dass es sich bei dieser Botschaft nicht um eine Lüge oder gar um eine Straftat handelt, sondern um eine recht banale Aussage, die wohl auf tausende Busfahrer zutrifft.

Nun ist die Plakatierung der eigenen Nationalität des Fahrers in dem Bus den er selbst steuert im Gegensatz zum Bekenntnis der ewigen Treue zu einem Fußballverein eher ungewöhnlich, aber doch nicht so aufregend, dass sie der öffentlichen Erwähnung wert wäre. Diese Auffassung scheinen allerdings eine beachtliche Anzahl von Menschen und insbesondere die Presse nicht zu teilen.

Ohne den zahlungspflichtigen Artikel der BILD gelesen zu haben, dürfte schon der Überschrift zu entnehmen sein, dass der sendungsbewußte Busfahrer durch das öffentliche Bekenntnis zur eigenen Nationalität am Arbeitsplatz in ernsthafte Schwierigkeiten geraten ist. Offenbar sah er sich gar zu einer "Ausrede" genötigt und die Berliner Morgenpost weiß auch warum: "Und doch ist die Botschaft klar: Ausländer sind offenbar nicht willkommen."

Eine etwas überraschende Interpretation, über die ich demnächst mit meinem Döner-Mann sprechen werde, in dessen Laden zahlreiche türkische Fähnchen hängen und der sein Geschäft überdies auch noch nach seiner türkischen Geburtsstadt benannt hat. Allerdings ist es sein eigenes Geschäft und wenn potentielle Kunden dem Bekenntnis zur Türkei die Botschaft entnehmen, Nichttürken seien unerwünscht, muss er natürlich selbst die finanziellen Verluste tragen.

Wohl deshalb weiß der Nordkurier zu berichten: "Arbeitsverbot für rechtsradikalen Busfahrer" und der Sprecher der betroffenen Verkehrsgesellschaft teilt die Empörung der deutschen Presselandschaft. "Das schadet unserer Reputation. Wir sind weltoffen." und "Dieser Fahrer wird nicht auf unseren Linien fahren". Die Sprecherin des beauftragten Busunternehmens selbst ist der Auffassung, es handele sich um eine politische Meinungsäußerung, die so nicht geteilt werden könne.

Auch die Frankfurter Neue Presse spricht von einem "passiv-rassistischen Schild" und titelt: "Busfahrer provoziert mit eindeutiger Botschaft und Ausrede: Arbeitgeber reagiert gnadenlos". t-online.de wirbt mit der Überschrift "Dresdener Busfahrer sorgt für Entsetzen – und wird ausgeschlossen" und auch in Österreich bei heute.at gibt es keinen Zweifel an der verachtenswerten Ausrichtung des beanstandeten Schilds: "In Dresden (Deutschland) sorgte ein Busfahrer mit einem fremdenfeindlichen Schild für Entsetzen und einen Shitstorm in den sozialen Medien."

Angesichts dieser doch so eindeutigen Interpretation des Inhalts des vom Busfahrer angebrachten Schilds in der Öffentlichkeit möchte ich meine Mandanten und solche die es noch werden könnten untertänigst darauf hinweisen, dass ich meine Zulassung als Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland auf meiner Homepage nicht wegen einer rechtsradikalen Gesinnung erwähnt habe, sondern weil ich nach § 5 Absatz 1 Nr. 5 b) Telemediengesetz dazu verpflichtet bin, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat zu nennen, der mir diese verliehen hat.