Trotz einer Polizeiverordnung, die besagt, dass Frauen mit Implantaten in der Brust wegen erhöhter Verletzungsgefahr bei gewaltsamen polizeilichen Aktionen nicht für den Dienst geeignet sind, wird der Bewerberin mit Hilfe des Petitionsausschusses in Kürze die Ausbildung zur Polizistin ermöglicht werden. Schon das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, dass Brustimplantate kein Grund dafür sind, einer Frau die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern. Dort hatte eine Frau erfolgreich geklagt, die mit gleicher Begründung abgelehnt worden war.
Hintergrund des für die Bewerberin positiven Urteils war eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der dienstfähigen Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur noch dann abgesprochen werden darf, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen werde. Dies scheint bei Silikonbrüsten wohl nicht der Fall zu sein.