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Freitag, 10. September 2010

Koran-Verbrennung in Deutschland ab sofort strafbar, § 167 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Die Bundesregierung hat angesichts der Probleme des amerikanischen Präsidenten Barack Obama mit der geplanten Koran-Verbrennung in den USA entschlossen gehandelt und mit einer kurzfristigen Gesetzesinitiative ähnliche Probleme in Deutschland ausgeschlossen. Ein persönlicher Gesetzesentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Bundespräsident Christian Wulff kurzfristig übermittelt und noch am heutigen Freitag in einem persönlichen Gespräch innerhalb der den Bundesorganen zustehenden Sofortkompetenz für umgehend wirksam erklärt. § 167 StGB, Störung der Religionsausübung, wurde nunmehr um Absatz 1 Nr. 3 wie folgt ergänzt: "Wer eine Schrift einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.