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Sonntag, 4. Dezember 2022

Deutsche Staatsbürgerschaft, wie man sie los wird

Die aktuelle Regierung der Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund Ampel-Koalition genannt, möchte das Staatsangehörigkeitsrecht derart ändern, dass es für in Deutschland lebende Ausländer leichter wird, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dürfen die Neubürger wählen, können bei strafrechtlichen Verurteilungen nicht mehr in ihr Herkunftsland abgeschoben werden und haben vollumfänglich und dauerhaft Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen. Allein in Berlin haben von rund 3.000.000 erwachsenen Einwohnern 700.000 keine deutsche Staatsbürgerschaft. Der rot-grün-rote Berliner Senat möchte durch die Schaffung eines zentralen Landeseinbürgerungszentrums möglichst vielen ausländischen Einwohnern die deutsche Staatsbürgerschaft vermitteln. Vermutlich würden die zahlreichen Berliner Neubürger kaum dazu neigen, in Zukunft konservative Parteien zu wählen, die sich in der Vergangenheit mehrheitlich gegen eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und die Ausweitung von staatlichen Sozialleistungen gewandt haben. Dieser Rückschluss dürfte prinzipiell auch für das restliche Bundesgebiet gelten und könnte zu einer Verfestigung der bestehenden politischen Verhältnisse führen.

Daher gibt es auch Stimmen in der Politik, die fordern, dass die deutsche Staatsbürgerschaft "nicht zur Ramschware verkommen" darf. Vor allem die AfD hält es für eine Illusion, zu glauben, ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte Deutschlands Arbeitsmarktprobleme lösen. Denn die deutsche Migrationspolitik locke mit laxen Regeln, fehlenden Kontrollen und den großzügigsten Sozialleistungen aller EU-Länder vor allem Armutsmigranten an und lade zur Einwanderung in die Sozialsysteme ein. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte dagegen Visaverfahren und die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse in unserer "vielfältigen Einwanderungsgesellschaft" beschleunigen. Alle Migrantinnen und Geflüchteten sollen von Anfang an das Recht auf kostenfreie Sprach- und Integrationskurse sowie den unterschiedslosen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen als auch zu Kitas, Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit haben. Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer in Zukunft deutlich leichter erhältlich sein wird.

Pessimisten unter den Altbürgern, die nicht an einen nennenswerten Zuzug von Fachkräften glauben, steigende Krankenkassenbeiträge verfluchen und sich vor höheren Steuerabgaben zur Finanzierung der Einwanderungspolitik fürchten, reicht es oftmals nicht, nur einmal alle vier Jahre ein Kreuzchen zu machen, um anschließend die Ideen des neu gewählten deutschen Parlaments zu finanzieren. Pessimisten verneinen auch die unhinterfragte Behauptung von der dringenden Notwendigkeit der Zuwanderung qualifizierter Facharbeiter mit dem Hinweis darauf, dass das Märchen fortdauernden Wirtschaftswachstums durch klimaschädliche Industrien ohnehin ein Anachronismus sei. Sie denken darüber nach, die sich wandelnde Solidargemeinschaft in Deutschland einfach zu verlassen und nicht mehr auf eine Trendwende zu hoffen. Politikverdrossene sammeln sich in Gruppen auf Internetportalen wie Facebook unter dem Namen "Auswandern - Kontakte - Hilfe - Erfahrungen", "Auswandern aus Deutschland" oder "Jetzt auswandern! Noch ist Zeit", um ihren Ausstieg vorzubereiten. Weil das in Deutschland geltende "Welteinkommensprinzip" grundsätzlich auch für das weltweit erzielte Einkommen eines Deutschen unabhängig von dessen Wohnsitz gilt und finanzkräftige Menschen eine weitere Verschärfung der Wegzugsbesteuerung fürchten, denken viele Deutsche sogar an einen Vollausstieg.

Doch ganz so einfach wird man die deutsche Staatsbürgerschaft gar nicht los. § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt die Fälle des Verlusts der deutschen  Staatsangehörigkeit. Nach § 17 StAG geht die Staatsangehörigkeit entweder durch Entlassung, durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch Verzicht, durch Annahme als Kind durch einen Ausländer, durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, durch Erklärung oder durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes verloren. Außerdem wird ein Deutscher nach § 18 StAG auf seinen Antrag hin aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat. Nach § 26 StAG kann ein Deutscher auf seine Staatsangehörigkeit auch verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Damit dürfte für die Mehrheit der unzufriedenen Steuerzahler ein kompletter Ausstieg aus der Finanzierung der deutschen Politik unter den Einschränkungen des § 25 Absatz 1 Satz 2 StAG nur über den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines solchen Staates erfolgen können, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz ist und der auch keinen völkerrechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlossen hat. Bis heute wurde kein solcher Vertrag geschlossen.