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Montag, 26. Juli 2010

Die erfolgreiche Streitwertbeschwerde im eigenen Namen - Streitwertverdopplung in Sachen "myfab.de"

Während die Streitwertbeschwerde einer Partei mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwertes mangels Beschwer regelmäßig erfolglos ist, verhält sich dies bei der Streitwertbeschwerde im Namen der Bevollmächtigten mit dem Ziel, einen höheren Vergütungsanspruch durchzusetzen, grundsätzlich anders. Im Rechtsstreit um die Domain "myfab.de" hat das OLG Braunschweig nunmehr den Streitwert für die angebliche Verletzungshandlung auf EUR 70.000,- verdoppelt: "Die fehlende Möglichkeit, den eigenen Firmennamen als "de-Domain" eintragen zu können, beschwert die Klägerin erheblich." Die Klägerin, die unter der Domain "myfab.com" Designermöbel aus China vertreibt, hatte den Prozess um die Domain "myfab.de" verloren. Das Urteil ist rechtskräftig.