Zum Übergang des beA-Echtbetriebs im 2. Quartal 2020 wird der Betrieb der Anwendung beA von der Wesroc GbR übernommen und ausnahmsweise werden das beA und das Rechtsanwaltsregister in der Zeit vom 12.06.2020, 12:00 Uhr bis 15.06.2020, 8:00 Uhr planmäßig nicht erreichbar sein. Die mit der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, geschlossenen Verträge liefen zum 31.12.2019 aus und werden nun mit der aus den Firmen Westernacher Solutions GmbH und rockenstein AG bestehenden Bietergemeinschaft Wesroc GbR fortgeführt.
Die geplante Nichterreichbarkeit ist schon ein großer Fortschritt im Vergleich zur bislang gewohnten ungeplanten Nichterreichbarkeit des beA. In einigen Blogbeiträgen hatte ich meine persönlichen Schwierigkeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach thematisiert. Das könnte in Zukunft anders werden, denn die Wesroc GbR startet mit einem beeindruckenden Versprechen:
"Im Rahmen des Übergangs werden alle Postfächer sowie die zugehörigen Einstellungen, Daten und Nachrichten übertragen. Eine erneute Registrierung des Postfachs nach dem Übergang ist nicht nötig. Sie können sich nach dem Übergang wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden bzw. das Rechtsanwaltsregister nutzen."
Ich bin gespannt.
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Freitag, 12. Juni 2020
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