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Mittwoch, 26. September 2012

Der Dolmetscher für die albanische, englische und russische Sprache auf der telefonischen Suche nach einer Zeugin in China

In einem Prozess vor dem Landgericht Halle gibt es für die Beklagten eine einzige Zeugin, deren Aussage den Rechtsstreit entscheiden könnte. Die Vorsitzende Richterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle, Frau L., schreibt:

"Sehr geehrte Herren, in dem Rechtsstreit Stadt A. gegen xxxxx xxxxxx, xxxxxxxxxx Ltd. u.a. wurde in Anbetracht des bevorstehenden Termins davon abgesehen, die Zeugin A. per Post unter der nunmehr genannten Anschrift zu laden, vielmehr der Versuch unternommen, sie telefonisch zu laden. Dieser Versuch ist gescheitert, wie Sie aus der E-Mail des hinzugezogenen Dolmetschers ersehen können. Daher wird die Zeugin A., sofern sie nicht durch den Beklagtenvertreter sistiert werden sollte, zum Termin nicht erscheinen."

Es ist der erste Termin in dieser Sache und ein Beweisbeschluss ist noch nicht ergangen. Die telefonische Ladung einer Zeugin in einem Krankenhaus in China ist jedoch etwas ungewöhnliches. Daher verdient die E-Mail des Dolmetschers auch besondere Aufmerksamkeit. Merkwürdig ist die Tatsache, dass der hinzugezogene Dolmetscher allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die albanische, englische und russische Sprache ist. Für die telefonische Kommunikation mit chinesischen Gesprächspartnern hätte ich einen Übersetzer für die chinesische Sprache ganz passend gefunden. Der beauftragte Übersetzer ist auch ehrlich und gibt zu, Verständigungsschwierigkeiten bei dem telefonischen Ladungsversuch gehabt zu haben:

"Sehr geehrte Frau L.,

ich habe nun mit dem Krankenhaus in Shanghai telefoniert, wobei es sich, wenn ich dies recht verstanden habe, um 2 Krankenhäuser handeln muss, die sich unter der gleichen Anschrift befinden. Das 2. Krankenhaus, als Guangci bezeichnet, ist offenbar eine Klinik für Ausländer und mit ausländischem Personal."


Hoffentlich hat der - für chinesisch nicht beeidigte - Dolmetscher alles richtig verstanden. Wäre doch schade, wenn die einzige Zeugin wegen eines Mißverständnisses nicht geladen werden könnte. Der Dolmetscher schreibt weiter:

"Ich habe (nach einigen erfolglosen Versuchen in der Klinik für Inländer) zunächst mit einer Ärztin gesprochen, die mir jedoch ihren Namen nicht nennen wollte.

Vielleicht hat der albanisch, englisch und russisch sprechende Dolmetscher nicht alles richtig verstanden und bei der falschen Klinik angerufen. Vielleicht hat die Ärztin ihren Namen genannt, aber der Dolmetscher hat dies nicht richtig interpretiert. Wir wissen es nicht, dass Gericht weiß es auch nicht. Auch der Dolmetscher nicht und fährt jedenfalls fort:

"Sie versicherte mir jedoch, dass es derzeit in diesem Krankenhaus keinerlei deutsche Patienten geben würde, eine Frau mit dem Vornamen A...., Familienname A....... oder M..... sei somit auch nicht bekannt. In einem weiteren Telefonat sprach ich mit der Personalreferentin Frau Lee, Tel.: 66 82 02. Sie versicherte mir, dass eine Person wie oben genannt ihres Wissens in diesem Krankenhaus nicht beschäftigt sei. Zur Sicherheit wolle sie aber noch einmal nachschauen. Ich blieb am Telefon und konnte im Hintergrund auch Geräusche von Aktenschränken oder Stahlschränken vernehmen."

Wenn Stahlschränke klappern, wird es schon das richtige Krankenhaus gewesen sein. Elektronische Datenerfassung gibt es in China wohl noch nicht. Hoffentlich waren die Karteikarten aktuell und korrekt beschriftet.

"Nach einigen Minuten kehrte Frau Lee zurück und bestätigte mir noch einmal ihre bereits zuvor getroffene Aussage, wonach eine Person dieses Namens nicht bekannt und nicht beschäftigt sei."

Ich kann mich mit dieser Form eines missglückten Ladungsversuchs einfach nicht anfreunden. Warum musste unbedingt ein der chinesischen Sprache unkundiger Dolmetscher in China herumtelefonieren?