Etwas weniger ordinär aber dafür auch nicht ganz so verständlich äußert sich das Landgericht Köln in einem Urteil, welches die Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen ausspricht und damit für Aufruhr bei der Religionsgemeinschaft des Islam und dem Zentralrat der Juden sorgt.
Während das Amtsgericht Köln einen Allgemeinmediziner wegen einer fachlich einwandfreien Beschneidung eines vierjährigen Jungen ohne medizinische Indikation aber mit Einwilligung der muslimischen Eltern vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eben wegen der vom Gericht angenommenen rechtfertigenden Einwilligung freisprach (Az. 528 Ds 30/11), war das Landgericht Köln mit Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft am 07.05.2012 der Ansicht, dass der Eingriff zwar rechtswidrig aber dessen Strafbarkeit vom Arzt nicht erkennbar gewesen sei (LG Köln, Az.: 151 Ns 169/11). Der Mediziner habe sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden und sei (nur) deshalb freizusprechen.
Auf einen solchen Verbotsirrtum werden sich Ärzte nach der Veröffentlichung der Entscheidung und dem Bekanntwerden der Strafbarkeit der Beschneidung von kleinen Jungen in Zukunft nicht mehr berufen können. Die Religionsgemeinschaften, bei denen die Beschneidung des Penis als ein Akt religiöser Bestimmung gilt, kritisieren die Entscheidung des Landgerichts Köln daher als beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht. Schließlich sei diese Form der Beschneidung von Jungen seit Jahrhunderten religiöse Praxis bei Juden und Muslimen.
In Deutschland hat das Landgericht Köln jedenfalls mit dieser Tradition gebrochen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes über die Religionsfreiheit der Eltern gestellt und mutet damit jüdischen als auch muslimischen Eltern ein Abwarten auf die Mündigkeit ihrer Kinder zu. In den USA widmet sich dieser Problematik die Gruppe sogenannter "intactivists", die sich nicht zuletzt durch unkonventionelle Methoden einen Namen im Kampf gegen die kindliche Vorhautbeschneidung gemacht haben. Auch sie definieren diese Form der Beschneidung grundsätzlich als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und geschlechtliche Integrität.
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Mittwoch, 27. Juni 2012
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