Unter der Domain yatada.de findet sich neuerdings ein Angebot der YaTaDa UG (haftungsbeschränkt) i.G., Brandshofer Deich 33 aus 20539 Hamburg. Selbstverständlich hat die YaTaDa UG auch eine Telefonnummer im Impressum angegeben, über die man für EUR 2,99 aus dem Festnetz oder maximal EUR 3,00 per Handy anrufen kann, wenn man dringende Fragen hat, die vielleicht eine Zahlungsaufforderung der YaTaDa betreffen.
Denn eine Zahlungsaufforderung über EUR 240,- bekommt man recht schnell, wenn man sich auf yatada.de angemeldet hat und Restposten & Insolvenzwaren zu extrem günstigen Preisen aus Insolvenzen und Restbeständen einkaufen möchte um diese "mit einem unglaublichen Gewinn" weiterzuverkaufen.
Ob es an den müden Augen liegt, dem kleinen Bildschirm oder einer etwas ungeschickten Anordnung des Preishinweises auf der Anmeldeseite läßt sich im Nachhinein manchmal nicht mehr genau sagen. Jedenfalls rechnet die YaTaDa UG durchaus mit Komplikationen bei der Abwicklung eines angeblichen Vertragsverhältnisses.
Schon auf der Rückseite der Zahlungsaufforderung findet sich unter der Überschrift "Rechtliche Hinweise zur Anmeldung und Nutzung" folgender unmißverständlicher Hinweis: "Betrugs- und Täuschungsversuche im Zusammenhang mit unserem B2B-Portal führen zur Sofortigen Strafanzeige und zur Einleitung eines Strafverfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft." Soll sich dieser Hinweis an Verbraucher richten, die sich versehentlich angemeldet haben, obwohl sich YaTaDa ausschließlich an Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine, Behörden und selbständige Freiberufler richtet?
Auch unter "Kosten und Leistungen" finden sich strenge Hinweise, die man unter Vertragspartnern im Geschäftsleben nicht gewohnt ist: "Sie haben mit unserer Gesellschaft einen wirksamen Vertrag darüber abgeschlossen, dass Sie die von uns betriebene B2B-Handelsplattform gegen Zahlung einer Grundgebühr in Höhe von 240€ nutzen können. Unser Vertragsangebot unter yatada.de haben Sie durch Eingabe Ihrer Daten und die Betätigung des „Jetzt kaufen" - Buttons angenommen." Sollten das eventuell nur Behauptungen sein?
Die folgende Formulierung macht ebenfalls mißtrauisch: "Unstreitig befindet sich der Hinweis auf die Entgeltpflicht auf der Anmeldeseite. Dort ist in der rechten Spalte der Hinweis auf die Entgeltpflicht aufgeführt. Die entsprechende Entgeltpflicht wird nochmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der YATADA UG (Haftungsbeschränkt) aufgeführt." Könnte gerade dieser Umstand nicht doch streitig sein?
Schließlich endet schon die erste Zahlungsaufforderung mit einem Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs: "Die Kunden der YATADA UG müssen im Rahmen Ihrer kostenpflichtigen Anmeldung durch das Pflichtfeld Firma und eine sogenannte Checkbox bestätigen, dass Sie den gewerblichen Nutzungsstatus innehaben und somit zu einer Anmeldung berechtigt sind und können sich im Falle einer Täuschungshandlung - der wahrheitswidrigen Angabe des gewerblichen Nutzungsstatus - auch nicht auf Verbraucherschutzvorschriften wie das Fernabsetzrecht und das Widerrufsrecht berufen und müssen sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04 - §§ 355, 444, 474, 475 Abs. 1 Satz 2 BGB auch als Unternehmer behandeln lassen."
Rechnet YATADA schon bei der Absendung der ersten Zahlungsaufforderung mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Das läßt sich wohl vermeiden.
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Freitag, 11. Oktober 2013
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