Dienstag, 16. August 2011
Dr. Christian von Boetticher - "Juristisch legal, moralisch verwerflich, politisch der Tod." (BILD)
Der Kollege Dr. von Boetticher war auf dem Sprung zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und ist nun von seinem Amt als CDU-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein zurückgetreten. Damit hat sich auch der Anspruch auf den Präsidentensessel in Schleswig-Holstein erledigt. Der Grund für die politische Vollbremsung des Rechtsanwalts aus der Pinneberger Kanzlei Triskatis Sykosch Löhnert & Kollegen war die über Facebook angebahnte sexuelle Beziehung zu einer zum Zeitpunkt des Austauschs wechselseitiger Zärtlichkeiten erst 16-jährigen Düsseldorferin.
Während die Parteienlandschaft gelassen mit der straflosen Homosexualität des Kollegen Dr. Guido Westerwelle im Amt des Aussenministers umgeht, wird die straflose heterosexuelle Betätigung des Kollegen Dr. von Boetticher öffentlich abgestraft. Das war dann für das christlich-demokratische Urvolk in Schleswig Holstein eine zu anrüchige Untermalung für die Lieblingsmusik ihres Landesvorsitzenden. Die konsequente Umsetzung des Songs "Sweet Sixteen" von Billy Idol bleibt auf absehbare Zeit erst einmal Künstlern vorbehalten. Politiker müssen im Land der Bockwurst auf Lachshäppchen verzichten.
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Was stört mehr: Eine sexuelle Beziehung zu einer erst 16-jährigen oder Mitglied einer pflichtschlagenden Studentenverbindung?
AntwortenLöschenIst es denn so schwer zu verstehen, dass sexueller Umgang mit Minderjährigen im Grenzbereich zur Kriminalstrafe - das Mädchen war, wenn man BILD glauben darf, erst seit ein paar Wochen 16 Jahre alt - , gesellschaftlich anstößig ist?
AntwortenLöschenJeder Vater und jede Mutter nicht nur in Schleswig-Holstein würde ihrer gerade 16jährigen Tochter den Umgang mit einem 40jährigen verbieten, der beim ersten Treffen gleich für zwei Tage mit ihr ins Bett steigen will. Glauben Sie, dass die so jemanden zum Ministerpräsidenten wählen würden? Und was ist falsch an der Entscheidung einer Partei, so jemanden vor einer wichtigen Wahl nicht mehr als Spitzenmann haben zu wollen?
Und, last but not least: Wo besteht da noch gleich die Parallele zur Homosexualität?
Wir leben 2011 wo ist das Problem, meine Güte....
AntwortenLöschenOder wurde Herr Boetticher "abgesägt" die Beziehung war doch schon längst beendet!
@ Gast:
AntwortenLöschenWagner lässt grüßen!?
Lieber Gast, ich habe in diesem Zusammenhang die Homosexualität eines Spitzenpolitikers der FDP ins Spiel gebracht, um darauf hinzuweisen, dass besondere aber straflose sexuelle Vorlieben im Privatbereich von Politikern höchst unterschiedlich bewertet werden.
AntwortenLöschenIch wundere mich, dass noch kein schwuler Politiker wegen der öffentlichen Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung des Dr. von Boetticher lautstark für ihn Partei ergriffen hat.
Im Übrigen können sich Eltern glücklich schätzen, wenn ihre Tochter bereits mit 16 Jahren das Augenmaß besitzt, sich nicht mit irgendeinem gleichaltrigen Pizzabäcker einzulassen, sondern mit einem Landesvorsitzenden der CDU der darüberhinaus auch noch Ehrenritter des Johanniterordens ist und als gesetzestreuer Christ damit die Gewähr bietet, die Tochter zu achten und rücksichtsvoll zu behandeln.
Da Parteien ihre Strategien weniger an Inhalten und menschlichen Prinzipien sondern vornehmlich an der Machterhaltung ausrichten, ist natürlich nichts falsch daran, sich von einem Kandidaten zu trennen, der die Bewahrung dieser Macht gefährdet.
Wie sehr C.v.B. "als gesetzestreuer Christ damit die Gewähr bietet, die Tochter zu achten und rücksichtsvoll zu behandeln", hat man ja gesehen, als er nach zwei Monaten intensiven sexuellen Kontakts das Mädchen fallen gelassen hat. Da wäre mir als Vater einer demnächst tatsächlich 16jährigen Tochter der gleichaltrige Pizzabäcker aber deutlich lieber. Und als konservativer Wähler würde ich eine Partei, die einen Spitzenkandidaten mit derartigen charakterlichen Defiziten toleriert, nicht wählen.
AntwortenLöschenBuy the way: Wo war noch gleich die Parallele zur Homosexualität?
Lieber Gast, erst mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 wurde § 175 StGB endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und das absolute Schutzalter für sexuelle Handlungen mit Jugendlichen gem. § 176 StGB auf einheitlich 14 Jahre festgelegt. Ausserdem wurde für besondere Fälle § 182 StGB mit einem relativen Schutzalter von 16 Jahren ausgeweitet.
AntwortenLöschenNoch 1972 hätten sich Dr. Guido Westerwelle und Dr. von Boetticher durch ihre sexuellen Betätigungen strafbar gemacht.
Heute kann Dr. Guido Westerwelle Aussenminister sein aber Dr. von Boetticher nicht Ministerpräsident werden, obwohl sich keiner von beiden strafbar gemacht hat.
Auch wenn das Verhältnis zur 16Jährigen legal war, kann ich aus dem eigenen Umfeld berichten, dass so eine Beziehung trotzdem ihre Spuren hinterlässt.
AntwortenLöschenDer Erfahrungsunterschied und auch der Unterschied in den Erwartungen ist kolossal.
Die 16Jährige wirkte damals recht "erwachsen", trotzdem kam sie langfristig mit der Erfahrung nicht zurecht. Gleichaltrige waren kein Maßstab mehr, denn welcher 16-21Jährige konnte das bieten, was ein knapp 40Jähriger zu bieten hatte (Geld, Lebenswandel, Wohlstand, eine ganz andere Art der Anerkennung).
Und in diesem Fall kommt hinzu, dass der Mann im übertriebenen Sinne durchaus ihr "Vorgesetzter" war, schließlich war sie ebenfalls in der CDU, wenn gleich in einer Ortsgruppe in einem anderen Bundesland.
Aber das Macht- und auch Respektgefälle innerhalb dieser CDU Hierarchie dürfte mit Sicherheit auch zur Steigerung des Selbstwertgefühls dieses Mädchens geführt haben.
Ich vermute, dass ein x-beliebiger 40Jähriger Bäcker vermutlich keinen Erfolg gehabt hätte.
Somit besteht durchaus ein Missbrauch der Position, zumal ja er die 16Jährige massiv mit SMS und anderen Nachrichten überrannt und überredet hatte.
Deswegen ist Ihr Vergleich zu Westerwelle in keinster Weise vergleichbar.
Wenn überhaupt ein Vergleich ansteht, dann der zu "Olé von Beust".
Aber das Verhältnis zwischen Erwachsenen ist immer ein anderes als zwischen Jugendlichen und Erwachsenen - auch wenn es, wie in diesem Fall - noch legal ist.
Nur mal so am Rande, die 16Jährige ist noch nicht reif genug um Alkohol zu kaufen, zu rauchen, Auto zu fahren und je nach Bundesland zu wählen. Selbst ein Solarium ist ihr verboten!
In diesem Kontext wird vielleicht auch nochmal der Reifeunterschied deutlich.
Warum da die Beziehung zum 40Jährigen ohne Bedeutung sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Und wie gesagt, mir sind Fälle bekannt, wo man langfristig die Folgen leider auch sehen konnte .
Ich wünsche dem Mädchen viel Glück.
PS: Warum Sie einem "Dr. Von und Zu" in dieser Position eine höhere soziale und moralische Kompetenz zusprechen bleibt vermutlich Ihr Geheimnis.
"der darüberhinaus auch noch Ehrenritter des Johanniterordens ist und als gesetzestreuer Christ damit die Gewähr bietet, die Tochter zu achten und rücksichtsvoll zu behandeln."
AntwortenLöschenDas haben Sie ja wohl offensichtlich als Scherz gemeint? Christlich war das wohl eher weniger, und von Achtung und Rücksichtnahme sehe ich da auch nicht viel.
Last not least sehe ich überhaupt keine Parallele zur Homosexualität - da stehen sich nämlich zwei gleichwertige und gleich starke Partner gegenüber. Wenn Sie schon vergleichen wollen, dann müssten Sie den Fall vergleichen, dass ein Guido W. mit einem gerade 16 gewordenen Knaben ins Bett steigt. Und da gehe ich mal stark davon aus dass das die Öffentlichkeit ebenso angewidert zur Kenntnis nehmen würde wie den Fall des Herrn von B.
Kontaktaufnahme über Facebook? Für mich sagt das doch schon alles. Hier sucht einer übers Internet kleine Mädchen. Liebe? Dass ich nicht lache! Der schnelle und widerstandslose Rücktritt zeigt mir, dass das nur die Spitze eines Eisbergs war, der entdeckt worden wäre, wenn man nur tief genug getaucht hätte.
AntwortenLöschenTrotz allem ist die legale sexuelle Beziehung eines Politikers Privatsache, auch wenn das - wie jede Beziehung - Folgen für den Partner haben kann.
AntwortenLöschenDie hier vorgenommene moralische Grenzziehung ist am Ende willkürlich und vom Sexualstrafrecht als Spiegelbild einer Gesellschaft nicht gedeckt.
Das Bildungsniveau dieses "Dr. Von und Zu" läßt in der Tat einen fairen Umgang mit dem Partner nur vermuten, eine Garantie ist das natürlich nicht.
Was man aber dem 16-jährigen Pizzabäcker ohne weiteres zutraut, sollte man dem 40-jährigen Politiker nicht ohne weiteres absprechen.
@Anonym von 14:20: Soweit würde ich nicht gehen. Der Kontakt scheint ja eher außerhalb von Facebook entstanden zu sein. Konkret wohl im Rahmen von CDU Veranstaltungen, da das Mädel ebenfalls in der CDU aktiv ist.
AntwortenLöschenJetzt daraus zu Schlussfolgen, das die CDU Raum für den Kontakt zu Minderjährigen bietet... ;-)
@Fachanwalt: "Trotz allem ist die legale sexuelle Beziehung eines Politikers Privatsache..."
AntwortenLöschenJa, für Politiker im Allgemeinen gilt das natürlich. Aber nicht für Politiker der CDU und auch nicht für Priester.
Wer mit der moralischen Keule nur so um sich schlägt (Ehe, Familie, Sexualverhalten, ...) muss sich an diesem Maßstab messen lassen.
Und genau da hört dann auch die Privatsphäre eines Moralisierers auf (aber auch nur in diesem Kritikpunkt, andere Themen dieser Person sollten auch weiterhin privat bleiben dürfen).
Auch ein Politiker der mit der Familie eine heile Welt vorspielt und nach der Wahl die Scheidung einreicht, muss mit einer anderen Messlatte bewertet werden.
Das das auch Personen der CDU trifft, die vielleicht nicht nach außen moralisieren, lässt sich nur vermeiden, wenn man sich nicht mit der CDU "ins Bett legt". Man weiß ja vorher wessen Gedankengut man sich anschließt. Oder?
Moral ist nichts Feststehendes, sie hängt immer von der jeweiligen Gesellschaft und der einzelnen Person ab. Allgemeingültige Masstäbe gibt es da gar nicht, also ist es vermessen und arrogant anderen Menschen unmoralisches Verhalten vorzuwerfen - wer das tut behauptet, er alleine wüsste was moralisch ist und was nicht.
AntwortenLöschenDie Beziehung war legal, vermutlich zu jenem Zeitpunkt von beiden gewollt und anscheinend bedauern beide nicht, dass sie stattgefunden hat (außer wegen der politischen Konsequenzen).
Ich persönlich sehe an einer Verbindung, bei der es weder Täter noch Opfer gab und niemand einen direkten Schaden erlitten hat, nichts Verwerfliches.
Wenn es sich also wirklich um eine beidseitige Liebesbeziehung gehandelt hat, kann man meines Erachtens von Bötticher nur 2 Sachen vorwerfen:
Dass er die Beziehung aus Karrieregründen beendet hat (was wirklich ein Bruch mit der von seiner Partei vertretenen Moralregeln ist), und das er jetzt nicht das Rückgrat hat zu seiner Vergangenheit zu stehen und den Rücktritt nutzt, um der Konfrontation zu entgehen.
@ Fachanwalt: Das Strafrecht ist nicht "Spiegelbild der Gesellschaft", sondern "scharfes Schwert" und "Ultima Ratio". Nicht jede Schweinerei ist strafbar. Das heißt aber nicht, dass alles, was nicht strafbar ist, automatisch keine Schweinerei wäre.
AntwortenLöschenInsofern ist "Herr von Boetticher wird nicht bestraft, aber auch nicht Landesvater" doch gar kein schlechter Kompromiss. Zumal das ja durchaus eine "freiwillige" Geschichte war. Er wurde sicher nicht zum Rücktritt gezwungen.
Herr von Beust hatte immerhin den Anstand (und das Glück), sich seinen jungen Betthasen erst zu genehmigen, nachdem er aus der aktiven Politik raus war.