Sonntag, 14. Oktober 2012

Charakterlos Dreist Unehrlich

Die Bundesbildungsministerin schrieb eine Dissertation mit dem Titel "Person und Gewissen", die auf mindestens 60 Textstellen von 351 Seiten Anlass gibt, von einem Täuschungsversuch zu sprechen. Dieses Ergebnis der Untersuchung von Professor Stefan Rohrbacher, der den Promotionsausschuss der Universität Düsseldorf leitet, welcher sich mit dem angeblichen Täuschungsversuch der Bundesbildungsministerin befasst, offenbart einen durchaus zynischen Umgang von Annette Schavan mit dem geltenden Recht. Sich selbst als Bock zum Gärtner zu machen, ist allerdings jüngere Tradition. Durch die bevorstehende Bruchlandung der Bundesbildungsministerin (CDU) und den würdelosen Abgängen des ehemaligen Verteidigungsministers Freiherr von und zu Guttenberg (CSU) und des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) hat die bundesdeutsche Politik das Trash-Fernsehen der Republik überholt. Es regieren Personen ohne Gewissen.

15 Kommentare:

  1. 60 Textstellen geben Anlass, von einem Täuschungsversuch zu sprechen? Woher wissen Sie das?

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  2. Das habe ich ohne Überprüfung und Angabe der Quelle einfach einem SPIEGEL-Artikel entnommen.

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  3. Nein, das steht da nicht. Da steht nur, der Gutachter "beanstande" Textstellen auf 60 Seiten, und es sei eine Täuschungsabsicht bei "einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren".

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  4. Wenn ein Gutachter 60 Stellen in einem Text beanstandet, ist es doch wohl eine naheliegende Interpretation, dass diese Stellen der Anlaß dafür sind, in seinem Fazit von einem Täuschungsversuch zu sprechen.

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  5. Aussage A (Gutachter lt. SPON): Ich beanstande 60 Textstellen. Eine signifikante Anzahl von diesen gibt mir Anlass, von absichtlicher Täuschung zu sprechen.

    Aussage B (Gutachter lt. Möbius): 60 Textstellen geben Anlass, von einem Täuschungsversuch zu sprechen.

    Erkennen Sie den Unterschied?

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  6. Fazit des Gutachters: "Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren."

    SPIEGEL: Er beanstandet Textstellen auf 60 der 351 Seiten.

    Möbius: ... auf mindestens 60 Textstellen von 351 Seiten Anlass gibt, von einem Täuschungsversuch zu sprechen.

    Es ist im SPIEGEL nicht die Rede davon, dass nur eine signifikante Anzahl der 60 beanstandeten Textstellen Anlass dazu gibt, von absichtlicher Täuschung zu sprechen.

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  7. Was steht denn Ihrer Meinung nach sonst in dem bei SPON wiedergegebenen "Fazit des Gutachters"? Andere Quellen meint SPON doch auch nicht.

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  8. Es ist im SPIEGEL die Rede davon, dass aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen Anlass dazu besteht, von absichtlicher Täuschung zu sprechen.

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  9. Seinen Doktor macht man überwiegend für seine Karriere, nicht um irgendwelche neuen Erkenntnisse in die Welt zu setzen. Alleine aus diesem Grund schätze ich, dass der überwiegende Teil der Doktorarbeiten einer sachgerechten Überprüfung nicht standhalten werden da wild zusammenkopiert wurde.

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  10. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  11. Solange das Gutachten noch nicht offiziell veröffentlich wurde, sollte keiner aufgrund medialer Spekulationen so einen Artikel schreiben. Und im Falle der Veröffentlichung auch erst einmal prüfen, ob der Inhalt mit den Annahmen des Spiegel Artikels übereinstimmt.

    Ungelegte Eier und in dubio...

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    1. Das sehe ich anders: http://schavanplag.wordpress.com/
      Die mitschwingende Vorverurteilung hat durchaus eine Basis.

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    2. Allein der Schavanplag sollte tödlich sein. Würde mich mal interessieren, was sie zu den Titeln, die in der gesamten Arbeit an keiner Stelle erwähnt werden, aber deren Inhalte verwendet wurden, sagt:

      Arendt 1960 (s. S. 37)
      Laplanche / Pontalis 1972 (s. S. 74 und S. 78, mittleres Fragment)
      Stadter 1970 (s. S. 75, S. 76 und S. 79, oberes und unteres Fragment)

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  12. Die Unmoral der Moralinen.

    Frau Schavan gibt uns als Ministerin durch Gesetze Handlungsanweisungen, welche jedoch für sie selbst nicht gelten sollen.

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  13. Nun, wenn Frau Schavan tatsächlich geschummelt hat (damals muss die bei Abfassung ihrer Dissertation 24 Jahre jung oder so gewesen sein), dann konnte sie zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht ahnen, dass sie später einmal als Bundesministerin für Forschung und Wissenschaft so aufsteigen und dann deswegen wieder "fallen" würde.

    Sicher tragisch für die gute Dame, aber dafür ist allein selbst verantwortlich.

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