Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung zur rechtlichen Einordnung von Beschneidungen rückt das Thema der Zulässigkeit einer Zirkumzission wieder mehr ins öffentliche Bewußtsein.
Nach dem Entwurf des Justizministeriums sollen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen den Eingriff vornehmen dürfen, wenn diese dafür besonders ausgebildet und einem Arzt vergleichbar befähigt seien. Nach jüdischer Sitte wird die Beschneidung traditionell durch einen dafür ausgebildeten Mohel vollzogen. Jedenfalls ist die „oral suction“ - das Absaugen von Säuglingsblut nach der Beschneidung mit dem Mund durch den Mohel - bei den ultraorthodoxen Juden und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten fester Bestandteil des Beschneidungsrituals, welches die Stadt New York im Interesse der Volksgesundheit nun einschränken möchte.
Eine Beschreibung dieses Brauchs liest sich in einem Artikel in der FAZ wie folgt: „Unmittelbar nach der Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell nimmt er einen Schluck Rotwein in den Mund, beugt sich über den frisch beschnittenen Penis, saugt für einen kurzen Augenblick das aus der Schnittstelle austretende Blut ein und lässt den mit einem Tröpfchen Babyblut vermischten Rotwein aus seinem Mund auf die Wunde fließen.“
Ich schreibe ausnahmsweise mal nicht auf, was mir dazu alles einfällt. Dafür hier die offizielle Stellungnahme der Stadt New York:
NEW YORK CITY DEPARTMENT OF
HEALTH AND MENTAL HYGIENE
Thomas Farley, M.D., M.P.H.
Commissioner
New York City Statement on Jewish Ritual Circumcision with Direct Oral Suctioning - Metzitzah B’peh
To protect the health of infants, the New York City Department of Health and Mental Hygiene strongly advises parents and mohelim (religious circumcisers) to follow strict infection control practices whenever a male baby is circumcised. Circumcision involves cutting off skin and leaving an open wound on the penis. To protect the open wound from infection, circumcision should always be done under sterile conditions. The Department also strongly advises that metzitzah b’peh with direct oral suctioning of the circumcision wound (“direct oral suctioning”) never be performed.
Since 2004, the Department has investigated and documented a number of cases of herpes simplex virus type-1 (HSV-1) infection in male infants following ritual circumcision with direct oral suctioning. While HSV-1 in adults can cause the common cold sore, HSV-1 infection in newborns is very serious. Most of the children reported were hospitalized, some developed brain damage, and two died.
Most adults are infected with HSV-1 and have HSV-1 in their mouths and saliva from time to time but do not have any symptoms. HSV-1 infection can spread when infected saliva touches a mucous membrane or a cut or break in the skin. With direct oral suctioning, the mohel places his mouth and lips directly on the infant’s circumcision wound to draw blood away from the cut. A mohel can have HSV-1 infection without knowing it and may transmit HSV-1 to the baby even if the mohel has no symptoms.
Some religious authorities approve of suctioning blood from the site with a sterile glass tube. Others approve of the use of a sponge or a sterile gauze pad to wipe the blood away. There is no evidence that these methods, all of which avoid direct contact between the mohel’s mouth and the baby’s cut, cause HSV-1 infection in newborns.
The Department will work with health care providers, the community, and parents to prevent HSV-1 infection among newborn males undergoing ritual Jewish circumcision.
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Alte Männer lutschen Babys am Schwanz aus religiösen Gründen. Straffrei versteht sich. Das Schwanzlutschen ist ja Teil Ihrer Ausbildung. Das kann doch alles nur ein schlechter Witz sein!
AntwortenLöschenIn Deutschland wurde das kopieren (beschneiden) von Ruten (Schwänzen) bei Hunden verboten. Es hatte ja auch eine Tradition .. Was hier die Volks-treter ablassen und sich wie oben im "Bild" zu sehen, beugen und beeilen, dass ja dieses Bescheiden - die vorsätzliche Körperverletzung kleiner Kinder - jetzt schnell genehmigt wird, ist weder zu verstehen, noch zu begreifen! Es ist eine Körperverletzung und es bleibt eine. Was kommt als nächstes? Das "steinigen" oder ???
AntwortenLöschenWenn man sich so vorstellt, dass 1000en von Orthodoxen von einem alten Typ am Schwanz gelutscht wurde hat das was von einem beklemmenden düsteren Märchen. Da kann doch nix Gutes bei rauskommen.
AntwortenLöschenHolzpflock durchs Herz und Ende ;-)
AntwortenLöschenMir erschliesst sich beim besten Willen nicht, warum die Beschneidung aus religösen Gründen keine Körperverletzung darstellen soll. Wie in dem FAZ Artikel beschrieben, ist ja selbst die "geeignete" Person dann nichts wert, wenn schließlich Speichel und Rotwein (!) in die offene Wunde gegeben werden.
AntwortenLöschenReligionsfreiheit hin oder her, das sind schon Zustände bei denen sich mir die Nackenhaare aufstellen - und das nicht nur aus gesundheitlichen Gründen. Betrachtet man die Berichterstattung der letzten Jahre, müsste doch auch der Bundesregierung die Überspannung der Aktivitäten der Religionsgemeinschaften auffallen. Ein runder Tisch verhindert keinen Mißbrauch - gleich welcher Art.
So einen Müll liest man selten! Mag sein, dass es irgendwo und irgendwann mal irgendeinen Juden gegeben hat, der sowas gemacht hat, üblich oder gar Tradition ist das NICHT! Die Bescheidung findet tatsächlich auch bei Juden, die ja bekanntlich alle hinterm Mond leben und überdimensioniert blutrünstig sind, heute unter medizinisch vernünftigen Bedingungen statt.
AntwortenLöschenDer judenfeindliche Quatsch der derzeit überall verbreitet wird knüpft nahtlos an die Behauptungen an, Juden würden Christenkinder schlachten und aus deren Blut Brot backen und regelmäßig Brunnen vergiften.
Ihr Gutmenschen da draußen solltet Euch alle mal eine Runde schämen und vor allen mal Euren Freundes- und Bekanntenkreis durchleuchten: habt ihr überhaupt schon mal einen echten Juden gesehen?
Zu der "Quelle" aus der das nette Bild hier stammt. Bruno ist bekannt für folgendes Zitat: Die Juden seien „eine so pestilenzialische, aussätzige und gemeingefährliche Rasse, dass sie schon vor ihrer Geburt ausgerottet zu werden verdienen“.
Bevor man als Jurist so einen Müll verbreitet, sollte man sich mal informieren, verehrter Herr Kollege!
Verehrter Herr Kollege,
Löschenden Gesetzesentwurf mit der Privilegierung der von den Religionsgesellschaften dazu vorgesehene Personen für eine Beschneidung gibt es und die Stellungnahme des NEW YORK CITY DEPARTMENT OF HEALTH AND MENTAL HYGIENE anläßlich der Ansteckung von Säuglingen mit Herpes-Viren durch das Blutabsaugen auch.
Wenn ich bei Google nach dem durch Sie der Stiftung zugeschriebenen Zitat suche, erhalte ich als Quelle "Giordano Bruno: Die Vertreibung der triumphierenden Bestie, 2. Aufl., Berlin und Leipzig, ca. 1907, S. 180".
Die Giordano-Bruno-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist nach dem ehemaligen Dominikanermönch Giordano Bruno benannt, der 1600 als Ketzer verurteilt und auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurde.
Vielleicht nehmen Sie besser Ihre Behauptung zurück, die von mir als Quelle angegebene Stiftung wäre für das von Ihnen angeführte antisemitsche Zitat verantwortlich. Ich persönlich werte Ihre Behauptung als vorsätzlich falsch, denn einfacher kann man den Wahrheitsgehalt einer Aussage nicht überprüfen.
Es ist eine Kollegin.
LöschenSehr geehrte Frau Kollegin J, Patterson-Baysal,
Löschenich bitte um Nachsicht, dass ich Sie als Kollegen angesprochen habe.
Sehr geehrter Herr Kollege, das Zitat von Giordano Bruno stammt aus seiner Schrift "Die Vertreibung der triumphierenden Bestie" Seite 180. Sie können das hier ganz entspannt nachlesen. http://books.google.de/books?id=lXU9AAAAYAAJ&pg=PA180&dq=%22vertreibung+der+triumphierenden+bestie%22&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false
LöschenNachtrag: Ich habe mich nicht auf die Stiftung, sondern auf deren Namensgeber bezogen. Wenn Sie mich schon wild beschimpfen, dann doch bitte wegen etwas, was ich auch tatsächlich geschrieben habe :-)
LöschenSehr geehrte Frau Kollegin,
Löschenwenn Sie meine Antwort gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich die von Ihnen unter http://books.google.de gefundene Schrift längst zitiert habe.
Ihnen wäre dann auch aufgefallen, dass die Schrift "Die Vertreibung der triumphierenden Bestie" nicht vom Namensgeber der Stiftung - Giordano Bruno (* Januar 1548 in Nola; † 17. Februar 1600 in Rom; eigentlich Filippo Bruno), italienischer Priester, Dichter, Philosoph und Astronom - stammen kann.
Denn der wurde bereits 1600 durch die Inquisition der Ketzerei und Magie für schuldig befunden und vom Gouverneur von Rom zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
Im Übrigen sprachen Sie von der "Quelle" aus der das nette Bild hier stammt. Als Quelle ist eindeutig die Stiftung und nicht der Namensgeber der Stiftung von mir benannt worden.
Damit haben Sie sich nicht auf den Namensgeber bezogen - nicht auf den falschen und auch nicht auf den tatsächlichen Namensgeber.
Für die Anrede als Kollege in der männlichen Form habe ich mich entschuldigt und es tut mir leid, dass Sie diese als Beschimpfung ansehen.
Das Werk stammt selbstverständlich von dem Namensgebung der Stiftung. Der Text wurde von Bruno 1584 verfasst und wurde im Jahr 1904 von Paul Seliger aus dem Italienischen Original übersetzt. Wenn Sie mehr als Seite 180 gelesen hätten, wäre Ihnen das aufgefallen.
LöschenErstaunlich. Herr Möbius bezieht sich in seinem Post doch direkt auf die Staaten, speziell New York.
AntwortenLöschenDie Beschneidung ist ein heikles Thema, ohne Frage. Aber: Wer Toleranz erwartet, der sollte auch die Andersdenkenden tolerieren.
Es ist schon ein starkes Stück hier mit Judenfeindlichkeit zu "argumentieren".
Wer ist denn nun der "Gutmensch"?
Im übrigen dürfte wohl bekannt sein - schon allein aus dem Schächturteil des BVerfG - dass der Verzehr von Blut Juden untersagt ist.
Es gibt auch Anwälte, die auf diesen Artikel verweisen und darin judenfeindliche Propaganda erkennen wollen. Der obligatorische Vergleich mit dem 3. Reich fehlt auch nicht.
AntwortenLöschenLesekompetenz kommt scheinbar nicht automatisch im Studium der Rechtswissenschaften... ;)
http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/
Es ist schon erstaunlich, welche Reaktionen die Verknüpfung zweier aktueller Meldungen zum Thema Beschneidung hervorruft. Unter http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/ liest sich das tatsächlich so, als ob ich mit "viel Unwissen judenfeindliche Propaganda" betreiben würde. Diese Wertung überlasse ich dem Leser des Artikels.
LöschenAllein die Tatsache, dass dort Kommentare wegmoderiert werden lässt tief blicken. Der Betroffenheitskult macht eben nicht vor bestimmten Berufsgruppen Halt. :)
AntwortenLöschenDie Unsachlichkeit aus http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/ hat vielleicht eine einfache Erklärung. Die Verfasserin Frau Jaz-Elishewa Patterson-Baysal ist Jüdin.
AntwortenLöschenNa das ist doch mal ein sachliches Argument! :-)
LöschenUm eines Festzuhalten: In dem aktuellen Gesetzesentwurf steht sicher nichts vom "Schwanzlutschen alter jüdischer Männer".
AntwortenLöschenDass sie beides allerdings in einem Artikel vermengen, dürfte die Empörung mancher Kommentatoren verständlich machen.
Hier überrascht zu reagieren wäre blauäugig von Ihnen; und das sind Sie wohl eher nicht.
Dass sich ein Fachanwalt für IT-Recht dermaßen für mögliche Körperverletzungen interessiert lässt sich dann nun einmal eher darauf zurückführen, dass hier, wie es die ordinäre Leserschaft des Blogbetreibers ausdrückt, "Kinderschwänze" von Juden im Mittelpunkt stehen.
Lieber Anonymer (sehr mutig!) Kommentator! Sie sind sich schon darüber im Klaren, dass von Ihnen in Anführungsstrichen gesetzte Aussage von einem Kommentator stammt? Da auch dieser Kommentar von "Anonym" stammt, stellt sich die Frage wessen Geistes Kind er/sie wohl ist?
LöschenMir drängt sich der Verdacht auf, ein Einsehen kommt garnicht in Frage. Dann lieber neben der Feindlichkeit auch noch das Interesse an Genitalien von Kindern unterstellen.
Wenn, dann richtig. Oder wie?
Der aktuelle Gesetzesentwurf deckt die Beschneidung durch die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen. Dieses ist bei Juden der Mohel. Ein Mohel nimmt auch das Absaugen von Säuglingsblut nach der Beschneidung mit dem Mund durch, mindestens bei ultraorthodoxen Juden und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten.
AntwortenLöschenWenn Sie vom "Schwanzlutschen alter jüdischer Männer" sprechen möchten, was ich in meinem Blog-Beitrag nicht getan habe, dann dürfte diese Praxis des Absaugens des Bluts auch durch den deutschen Gesetzesentwurf gedeckt sein.
Mich interessieren nicht zuerst die fragwürdigen Riten religiöser Gruppen, sondern der überaus ängstliche Umgang mit diesem unmittelbar Juden und Moslems betreffenden Thema bei weiten Teilen der Presse und der Politik. Man kann mein Interesse unter dem Schlagwort "Meinungsfreiheit" einordnen.
Tatsächlich ist die Formulierung in Anlehnung an die von Ihnen provokierten Kommentare bewusst gewählt. Sie wählten lediglich die Überschrift "Blutabsaugen mit dem Mund".
LöschenDass das Blutabsaugen mit dem Mund durch den Gesetzesentwurf gedeckt sein soll, ist aber dennoch lediglich Ihre Meinung. Eine Meinung, die Sie nicht juristisch begründen.
Laut Gesetzesentwurf soll die Beschneidung bei Gefahren für das Kindeswohl weiterhin verboten sein. Zudem hat der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen. Dass das Blutabsaugen mit dem Mund mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Einklang zu bringen ist, ist m.E. evident.
Dass Sie dennoch den Anschein erwecken, dass dieser zugegeben ekelhafte Ritus nunmehr gesetzlich legitimierter Alltag im deutsch-jüdischen Leben wird, ist nicht nachvollziehbar.
@Jessiga G.-W.: Tut mir leid, schon wieder anonym. Fixieren Sie sich nicht auf Personen, konzentrieren Sie sich auf Meinungen.
Die von mir gewählte Überschrift umschreibt das Thema des Beitrags.
LöschenIm Übrigen bin sehr gespannt, ob ein fachgerecht ausgebildeter Mohel die Brit Mila (Beschneidung) nach jüdischem Gebot unbehelligt durchführen darf, aber für die Metzitzah B'peh (Absaugen mit dem Mund) bestraft wird. Weil ein solches Absaugen in den USA regelmäßig parktiziert wird, ist zumindest die Thematisierung dieser Frage im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben berechtigt.
Finden Sie das Abschneiden der Vorhaut ist ein weniger ekelhafter Ritus als das anschließende Absaugen der blutenden Wunde?
"Dies gilt nicht, wenn
AntwortenLöschendurch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. "
Sie meinen diesen Passus in dem Eckpunktepapier?
Ich kann mir ein Lachen nicht verkneifen. Schließlich fußt diese ganze Debatte drauf, dass ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass die Beschneidung nicht dem Kindeswohl dient. Die Verbiegungen im Eckpunktepapier sind lustig, mehr nicht. Eine Amputation birgt immer Risiken. Sachliche Gründe für eine Beschneidung würden mich interessieren. "Das haben wir schon immer so gemacht" ist nicht sachlich. Mit dieser Argumentation würden wir heute noch ausweiden und vierteilen. Auch das Abschlagen des Kopfes wird nicht mehr praktiziert obwohl es zur Einführung als humanste Methode galt. Haben die jüdisch Gläubigen Sorge, dass die männlichen unter ihnen sich nicht freiwillig einer Beschneidung stellen könnten und führen sie deshalb bereits am wehrlosen Kind durch? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Jeder medizinisch ungerechtfertigte Eingriff stellt eine Misshandlung Schutzbefohlener dar. Man kann die Argumente der Befürworter bspw. auch auf körperliche Züchtigung durch Schläge mit der flachen Hand in das Gesicht anwenden. Dieses Land ist verloren wenn wir die Wissenschaft der Religion untertan machen. Danach sieht es im Moment leider aus.
Ihr Beitrag geht an der Diskussion vorbei. Hier geht es um die Vermengung von "Beschneidung" und "Blutabsaugen mit dem Mund".
AntwortenLöschenDennoch interessant, was Sie zu Ihrem Beitrag motiviert. Wissenschaft wird der Religion untertan gemacht? Ich dachte hier geht es um das Kindeswohl?
Und noch eins: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Fehlt nur noch der Hitlervergleich ;) Haben Sie auch nur ein einziges Argument, welches objektiv für eine Beschneidung spricht.
LöschenDas einzig objektive Argument ist in diesem Zusammenhang ein wissenschaftliches. Amputationen stellen eine Körperverletzung dar. Ob ich meinem Kind ne Ohrfeige verpasse oder die Vorhaut abschneiden lasse... Ich muss das nur mit religiösem Wahn begründen...
Gemäß den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie sind Beschneidungen „mit einer signifikanten Komplikationsrate behaftet. Ödeme und postoperative Sekretion, Wundinfektion sowie Narbenbildung sind allgemeine Risiken. Die Nachblutungsrate wird bis auf 6 Prozent beziffert.
AntwortenLöschenLasst doch die Religionen dieser Welt machen was sie wollen. Hier mal was der Islamist darf:
AntwortenLöschen...Schläge ins Gesicht sind verboten, selbst wenn es um ein Tier geht. Wenn z. B. ein Kamel oder ein Esel das Laufen verweigert, darfst du ihn nicht ins Gesicht schlagen. Wenn man ein Tier nicht ins Gesicht schlagen darf, wie verhält es sich dann mit einem Menschen? Leichtes Schlagen bedeutet, dass man nicht ins Gesicht schlagen darf. Einige muslimische Gelehrten raten, dass er [der Ehemann] sie [die Ehefrau] mit einem dünnen Zweig schlagen soll [arab. miswak: Teile dieses Zweiges werden auf der Arabischen Halbinsel noch heute zum Zähneputzen benutzt. Oft hat dieser Zweig einen Durchmesser zwischen 5 mm und 2 cm]. Ein Mann könnte z. B. zu seiner Frau sagen: ‘Das Kind ist neben den Ofen gefallen. Hol es weg davon’, oder ‘Das Kind spielt mit dem Strom [der Steckdose], hol es weg davon!’ Die Frau würde antworten: ‘Ich habe jetzt keine Zeit. ‘ Er entgegnet ihr: ‘Ich sage dir, hol es dort weg!’ Dann schlägt er sie mit einem dünnen Zweig [arab. miswak], nicht mit einer Wasserflasche, einem Teller oder einem Messer. Nein, das darf er nicht tun. Die muslimischen Gelehrten sagen, dass er sie mit einem dünnen Zweig schlagen soll. … Das zeigt, dass das Ziel nicht ist, ihr weh zu tun. Wenn du ein Tier schlägt, tust du das, damit es ihm weh tut, so dass es dir gehorcht. Du kannst ein Tier nicht ansprechen: ‘Oh, bitte Kamel, bitte Esel, bitte Schaf, ich möchte diesen Gefallen von Dir. ‘ Das Tier versteht das nicht. Es versteht nur durch Schläge. Ein Esel versteht nur durch Schläge. Aber die Frau, der Mann oder das Kind verstehen durch Gefühle. Du schlägst sie [deine Ehefrau] daher mit einem dünnen Zweig, leicht mit deiner Hand usw. Damit sagst du ihr: ‘Frau, ich kann es nicht mehr ertragen. Es reicht mir. Es ist genug!’ Also, so ist das Schlagen [der Ehefrauen] gemeint. Er schlägt sie leicht. Das leichte Schlagen bedeutet, dass er ihr Gesicht nicht verletzen darf. Er schlägt sie an Körperstellen, wo keine Spuren zurückbleiben, er schlägt sie nicht auf die Hand, sondern an Körperstellen, an denen kein Schaden entstehen kann, so dass sein Handeln nicht als Angriff auf sie betrachtet werden kann. Er [der Ehemann] darf sie [die Ehefrau] nicht wie ein Tier oder ein Kind schlagen, bei denen man überall hinschlägt. Leider schlagen viele Ehemänner ihre Frauen, wenn sie verärgert sind. Wenn er mit dem Schlagen anfängt, schlägt er so, als ob er eine Wand schlagen würde. Er schlägt vielleicht mit der linken und rechten Hand oder wird sie vielleicht sogar mit dem Fuß treten. Oh, mein Bruder, du prügelst dabei einen Menschen. Es ist Dir verboten [die Frau auf diese Weise zu schlagen].“
Gratulation! Sie haben soeben den Preis für den sach- und realitätsfremdesten Beitrag gewonnen!
LöschenNiemand hat in dieser Diskussion oder in irgendeiner mir bekannten Diskussion gesagt, dass die Religionen dieser Welt machen sollen, was sie wollen.
Aber Art.4 und Art.6 gehören nuneinmal auch zu unserem Grundgesetz, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht passt. (Es sei denn, es käme der Zeitpunkt, an dem Sie einmal selbst des Schutzes Ihrer Grundrechte bedürften...)
Und so lange dem so ist, hat man die Probleme, die dabei auftreten, im Wege der praktischen Konkordanz zu lösen.
Die Emotionen von islamophoben und antisemitischen Trollen spielen dagegen keine Rolle.
Juristische Argumente, auch wenn ich sie nicht teile, sind mir sehr lieb, denn dann gibt es eine gemeinsame Grundlage auf der man sich verständigen kann. Verachtenswert finde ich dagegen Versuche jeglicher Art, den Kontrahenten zu diffamieren und zu beleidigen.
Das ist doch eine gute Grundlage für eine sachliche Unterhaltung. Ein LG in D wählte folgende Worte :
Löschen"Die Beschneidung sei eine Körperverletzung gewesen und auch durch die Einwilligung der Eltern nicht gerechtfertigt. Die Beschneidung entspreche nicht dem Wohl des Kindes. Dessen Körper werde dauerhaft verändert. Das Kindeswohl sei höher zu bewerten als die Religionsfreiheit der Eltern und ihr Erziehungsrecht."
Das ist der Grund für diese Debatte. Und worin sehen Sie den Unterschied zwischen der Körperverletzung an Säuglingen und Ehefrauen. Ich finde es weder sachfremd noch weit hergeholt.
Der Koran (4:34) gestattet dem Mann die Ehefrau zu schlagen, nachdem er sie erst verbal auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht und sie bei Wiederholung aus dem Ehebett verbannt hat.
LöschenDer Koran ist sehr vage und mehrdeutig bei Anweisungen, so auch hier. Menschen, denen die Formulierungen im Koran peinlich sind, muessen also nachbessern. So kommen sie dann auf so idiotische Ausfluechte wie den "kleinen" Zweig und die "leichten" Schlaege.
Ich verstehe auch nicht was die laut Koran erlaubte körperliche Züchtigung einer Frau mit der Beschneidung von männlichen Babies zu tun hat - etwas, was im Koran überhaupt nicht erwähnt wird.