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Dienstag, 30. Juli 2013

Das Killermandat

Ein Konglomerat aus Gosse, Gutmenschen und unternehmerisch denkenden Kollegen scheint der Verteidigerin von Beate Zschäpe das Berufsleben derartig schwer gemacht zu haben, dass diese Ende Juli 2013 nicht nur ihre bisherige Kanzlei in Berlin verlässt, sondern auch ihren Wohnort nach Köln verlegt. In ihrer Kanzlei in Berlin sei die Sorge um den Ruf bei Mandanten mit türkischen Wurzeln gewachsen und der Druck auf die Partner, sich beruflich und privat für eine im wirtschaftlichen Sinne als "Killermandat" einzuordnende Verteidigung im NSU-Prozess rechtfertigen zu müssen, die man persönlich nicht führe und selbst niemals angenommen hätte, zu gross gewesen. Andere Berliner Kanzleien hielten eine Zusammenarbeit mit Frau Sturm wegen der Verteidigung von Beate Zschäpe ebenfalls für ausgeschlossen.

Eine Randnotiz des NSU-Prozesses, welche die Rolle von Rechtsanwälten vor allem in ihrer Stellung als Strafverteidiger anschaulich beleuchtet. § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung bezeichnet Rechtsanwälte als "unabhängige Organe der Rechtspflege". Dass diese Redewendung in fast allen Bereichen der beruflichen Tätigkeit eines Anwalts nicht viel mehr als eine leere Phrase ist, dürfte selbst Laien klar sein. Das Strampeln von Berufsanfängern um die Beiordnung als Pflichtverteidiger durch Weihnachtsgeschenke an Richter oder stromlinienförmige Kooperation in der Hauptverhandlung, die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte für bedürftige Kolleginnen und Kollegen oder die Sorge um den eigenen Ruf bei Mandanten sind wirtschaftlichen Umständen geschuldet, welche eine Unabhängigkeit im rechtlichen Sinne wie ein blosse Worthülse erscheinen lassen.

Wie heisst es so schön auf der Website der DATEV unter der Überschrift "Der Anwalt als Unternehmer": "Der zunehmende Konkurrenzdruck im anwaltlichen Geschäft verlangt von Kanzleiinhabern, neben der fachlichen Tätigkeit auch den unternehmerischen Aspekten der Kanzleiführung Priorität einzuräumen. Der beste Weg zu einer stärkeren wirtschaftlichen Ausrichtung der Kanzlei ist eine gezielte Steuerung unter Kosten- und Nutzenaspekten. Stärken und Schwächen lassen sich damit relativ einfach aufspüren - wie auch die wirklich Gewinn bringenden Mandate."

Diese nicht aus der Luft gegriffene Werbung läßt die ehernen Rufe nach Rechtsstaatlichkeit in einer anderen Frequenz wahrnehmen. Für Rechtsstaatlichkeit scheint man sich als Anwalt nicht viel kaufen zu können und das Recht auf ein faires Verfahren für den Angeklagten bedeutet nur in einem kleinen Umfang die Deckung der monatlichen Tilgungsrate des Kredits für ein Reihenendhaus - oder einen Bentley. Andererseits wird sich die Entscheidung, Beate Zschäpe zu verteidigen, langfristig auch über das NSU-Verfahren hinaus wirtschaftlich auszahlen. Wer als Anwalt wegen eines unpopulären Mandats seine Kanzlei verläßt und den Wohnort wechselt, zeigt als Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht auch dann ein herausragendes Profil, wenn er den Druck des wirtschaftlichen Umfelds bei Übernahme des Mandats unterschätzt hat und sich nicht ganz freiwillig auf die Reise macht.

Einen Vorgeschmack auf Gegenwind aus den eigenen Reihen hatte Anja Sturm schon bei der Vorstandswahl der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V im Januar dieses Jahres bekommen, als sie nicht in den Vorstand gewählt worden war. Ein Vereinsmitglied hatte die Wahl gegenüber der taz wie folgt kommentiert: „Zum jetzigen Zeitpunkt wollte ich sie nicht an der Spitze der altehrwürdigen Strafverteidigervereinigung haben“.

Donnerstag, 25. April 2013

OLG München: Losverfahren im NSU-Prozess am Vormittag des 29.04.2013


Mit Spannung darf die Auslosung der Sitzplätze für akkreditierte Medienvertreter im NSU-Verfahren am Vormittag des 29.04.2013 im Oberlandesgericht München erwartet werden. Der Münchener Notar Prof. Dr. Dieter Mayer wird die Auslosung vornehmen. Als Zeuge für das Verfahren hat sich auf Wunsch von Prof. Dr. Mayer der Bundesminister a.D. und ehemalige Oberbürgermeister der Stadt München, Herr Dr. Hans-Jochen Vogel, zur Verfügung gestellt.

Bei der nach einer Entscheidung des Bundesverfassungserichts notwendig gewordenen Neuvergabe muss, wie in den Akkreditierungsbestimmungen durch das Gericht festgelegt wurde, jede der drei Mediengruppen [In- und ausländische Nachrichtenagenturen (5 reservierte Plätze), Deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien (10 reservierte Plätze), Auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland (35 reservierte Plätze)] für sich ausgelost werden.

Zunächst zieht Prof. Dr. Dieter Mayer die Lose für die Untergruppen. Anschließend werden die dabei nicht gezogenen Lose in den allgemeinen Loskorb der Gruppe gegeben. Hier nehmen sie nochmals an der Verlosung der nicht gesetzten Plätze innerhalb dieser Gruppe teil. Die Ergebnisse der Auslosung werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 29.04.2013 um 14.30 Uhr im OLG München, Nymphenburger Straße 16, im Presseraum A206 bekannt gegeben. Wegen der enorm hohen Zahlen der Akkreditierungsgesuche dauert die Auswertung der Gesuche noch an. Das Ergebnis der aktuell noch nicht abgeschlossenen Auswertung, insbesondere das Zahlenmaterial, wird ebenfalls in der Pressekonferenz mitgeteilt.