Seit Jahren bin ich Mitglied einer Mailing-Liste für Rechtsanwälte, in der man sich gegenseitig auf Fragen antwortet oder auch um Terminsvertretungen bittet.
Am Wochenende las ich auf die Frage einer Kollegin mit dem Betreffzeile "VerwR: Formalien in SS" als Antwort sinngemäß folgendes.
"Sehr geehrte Frau xxxxxxxxx,
ich habe nur wenig Verständnis dafür, dass hier jeder mit selbst erfundenen Abkürzungen versucht, einen Sekundenbruchteil Zeit zu sparen.
Aber ein "SS" als Abkürzung, da hört sich doch alles auf, das kann ich nicht akzeptieren. Bürointern mag das ja zulässig sein, aber bitte nicht hier auf einer halb öffentlichen Liste."
Es scheint, als sei die Zeichenfolge "SS" für alle Zeiten von der Schutzstaffel der NSDAP derart vereinnahmt, dass es keine Möglichkeit der unbefangenen Benutzung der Abkürzung "SS" mehr gibt.
Für Juristen bietet es sich an, das Wort "Schriftsatz" mit den Buchstaben "SS" abzukürzen und zwar mit jeweils grossen Buchstaben. Es ist schlicht einfacher, mit dem Finger zweimal auf das "s" zu hauen und dabei die Shift-Taste gedrückt zu halten, als diese gleich nach dem ersten "S" wieder loszulassen.
Bei mir bekommen alle gerichtlichen Eingaben am Ende des Dateinamens ein "SS" für "Schriftsatz", verbunden mit einer Nummer. Die aussergerichtliche Korrespondenz wird mit einem einfachen "S" für "Schreiben", ergänzt um eine Nummer, gekennzeichnet. Je nach Verfahrensstand lautet die Bezeichnung daher etwa "Meyer-Mueller_SS1" oder auch "Meyer-Mueller_S3"
Derartige Dateien werden so bezeichnet auch per E-Mail an Kollegen oder Mandanten verschickt, ohne dass dies jemals beanstandet wurde.
Es wäre mir auch egal. Ich würde der untergegangenen Schutzstaffel der NSDAP keinerlei Einfluß auf die bürointerne Ordnung oder meine Arbeitsökonomie gestatten.
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Danke! =D
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