Freitag, 4. November 2011
PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE
Die Melango GmbH läßt nicht nur zivilrechtliches Trommelfeuer auf ihre angeblichen Vertragspartner los, sondern setzt neben einfachen Mahnungen zur Erreichung des Zahlungsziels auch auf die einschüchternde Wirkung des bundesdeutschen Strafrechts. Den folgenden Text in leicht abgewandelter Form hat vor Melango wohl schon die BFS risk & collection GmbH aus Verl erfolgreich als Druckmittel eingesetzt, wenn man den Foreneinträgen anderer Hilfesuchender Glauben schenkt. Das weitere Mosaiksteinchen aus der Drohkulisse von Melango lautet wie folgt:
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXXXXX XXXXXX der Firma.,
wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war.
Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.
Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, XXXXXXX XXXXXX, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt.
Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie die offenen Beträge innerhalb von 5 Tagen auf das Konto unseres Abrechnungspartners überweisen.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 249,00 EUR schuldbefreiend innerhalb von 5 Tagen auf das Konto unseres Abrechnungspartners:
Mit freundlichen Grüßen
Melango.de GmbH
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Betrug ist nur eine de facto-Straftat, de jure werden 90 % der Verfahren wegen Betrugsdelikten ja eingestellt. Sollen sich also alle gegenseitig anzeigen die Leute, rauskommen wird gar nichts,
AntwortenLöschenDoch Anonym, die Zeit der Staatsanwaltschaften und Richter wird gestohlen. Geld des Steuerzahlers zum Fenster rausgeworfen.
AntwortenLöschenUnd so bleibt weder Zeit noch Geld, die wirklichen Straftaten zu verfolgen und zu ahnden.
Wehe dem, der dahinter einen Plan vermutet.
Ich habe den Selben Brief von denne bekommen nur nicht von der BFS risk & collection GmbH sondern von Mega- Einkaufsquellen.de (Melango) selber.
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