Donnerstag, 17. November 2011

Berufung beim OLG München - der dankbare Senat


Es erinnert ein wenig an die Formvorschriften aus den Zeiten der Anfertigung von juristischen Hausarbeiten während meines Studiums. Freundlicher formuliert und auch nicht so umfangreich wie universitäre Anleitungen für die formvollendete Hausarbeit liest sich eine Verfügung des Oberlandesgerichts München in einem Berufungsverfahren:

"Der Senat wäre dankbar für folgende Gestaltung der Schriftsätze und Anlagen:

Schriftsätze:
  • Seitenrand möglichst links nicht weniger als 2,5 cm und rechts nicht weniger als 2,0 cm
  • Text 1,5-zeilig (nicht 1 -zeilig), Schriftgrad möglichst nicht weniger als 11 pt
  • Zusätzliche Inhaltsgliederung bei längerem Text (am Anfang oder am Ende)
  • Seiten paginiert,
  • Blätter gelocht
Anlagen:
  • Kennzeichnung mit Parteistellung und fortlaufender Nummerierung
  • Anlagen mit mehreren Blättern jeweils einzeln geheftet
  • Zusammenstellung aller, auch erstinstanzlicher, Anlagen in einem Verzeichnis."
Die Hoffnung auf einen Erfolg bei einer Berufung vor dem Oberlandesgericht München läßt sich also durchaus steigern, wenn man sich die Dankbarkeit des entscheidenden Senats durch sorgsame Anfertigung der einzureichenden Schriftsätze unter Beachtung der gewünschten Form sichert.

Im Ergebnis begrüße ich jedenfalls ein offenes Wort am Anfang eines Prozesses, das jedem die Möglichkeit bietet, sich den Vorlieben des Gerichts anzupassen.

2 Kommentare:

  1. Amerikanische Zustände in Bayern (http://blog.delegibus.com/2011/01/22/typografie-und-rechtsprechende-gewalt/)

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  2. cepag meint:

    Die haben doch auch Damen(und vielleicht auch Herren) auf Ihrer Geschäftsstelle sitzen. Die können ja wohl selbst lochen! Ich versende keine gelochten Schriftsätze.

    Das Verlangen / die Bitte nach einem Anlagenverzeichnis und einer Gliederung finde ich eigentümlich.

    Dass man nicht in einer Minischrift schreibt, und das Papier nicht bis zum Rand vollschreibt, und überhaupt den Schriftsatz optisch ansprechend präsentiert, sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein; vom Paginieren der Seiten erst gar nicht zu reden.

    Da fällt mir ein:
    Als ich vor 15 Jahren in Marburg Stationsreferendar beim Anwalt war, gab eine Mietrechtskanzlei, die in einer 8er SChrift, auf gelben Papier, fast ohne Rand und ohne jede Absätze, in Nebenkostenabrechnungs-mandaten auf Streitwertstufe II immer 15 Seiten schrieb. Meinen Ausbilder, einen distingulierten Herrn mit ausgewählten Manieren, erlebte ich bei Ansicht eines solchen Schriftsatzes bei einem Gefühlsausbruch: "(brüllend) wenn ich diese gelbe Scheiße schon sehe, krieg ich die Krätze."

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