Freitag, 27. April 2012

Test Drive Unlimited 2 - nach dem Spielspass folgt der Abmahnspass

Das Computerspiel "Test Drive Unlimited 2" ist die Fortsetzung von "Test Drive Unlimited", bei welchem das „Testauto“ schnellstmöglich ans Ziel gebracht werden muss. Hinderlich ist dabei das Tempolimit und sollte man in eine Radarkontrolle geraten, kann man darauf entweder durch Anhalten und Bezahlen des Strafzettels oder durch Beschleunigen reagieren, um den Ordnungshütern zu entkommen.

Ein ähnliches Spiel bieten die SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft vom Wittelsbacherplatz 1 in 80333 München durch ihre Abmahnung für die Atari Europe S.A.S., 78 Rue Taibout, 75009 Paris, Frankreich, an, wenn man in die Fänge der Antipiracy-Firma Logistep geraten ist und diese die IP-Adresse des Abgemahnten im Zusammenhang mit dem angeblichen download von "Test Drive Unlimited 2" über eine Internet-Tauaschbörse ermittelt hat.

An Stelle des Strafzettels kann man im Abmahnspiel einen Denkzettel in Höhe von EUR 320,- bezahlen oder mit Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe reagieren, um dem Vergleichsangebot und den angedrohten höheren Forderungen für den Fall der Ablehnung des Angebots zu entkommen. "Ob Hardcore-, Freizeit- oder Gelegenheitsspieler, für jeden ist was dabei."

7 Kommentare:

  1. Was viele nicht wissen!

    Das Spiel Test drive unlimited 2 german genesis wird von Rechtsanwalt Schwarz abgemahnt. Die dazugehörige Torrentdatei liegt seit dem 9.2.2011 auf einem russischen Server bei bitreactor.to. Der offizielle Verkaufsstart dieses Spieles war in Deutschland aber am 11.09.2011. Am 25.02.2011 hat die Atari europe S.A.S Rechtsanwalt Schwarz autorisiert Rechtsverstöße zu verfolgen. Am 25.02.2011 konnte noch niemand sagen, ob dieses Spiel ein Flop wird oder nicht. Somit steckt Absicht dahinter. Und die Atari europe group S.A.S hat kurz nach diesem Verkaufsstart dieses Spieles das gesamte Entwicklerstudio in Frankreich geschlossen! Alleine diese Indizien sprechen dafür, dass von Anfang an eine Abmahnungsmasche beabsichtigt wurde!
    Der dickste Hammer aber ist, dass Herr Ulrich Peter Bruckner im Vorstand des vereines Contra Piracy sitzt. Dieser Verein ist ein
    Verein der Logistep AG in Steinhausen in der Schweiz. Also des Beweiserbringers! Und dieser Herr Bruckner besitzt die "explosiv media AG" Die ist auch bei der Logistep AG. Und die handeln mit Lizenzen von Urheberrechten! Somit kann der Plopsoftware aufkaufen und ins Filesharingnetzwerk stellen und gleich bei Logistep abmahnen lassen!
    Alles Klar ?
    Googelt mal ein bischen !

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  2. Die Logistep AG arbeitet mit einem nicht zertifiziertem kompatiblen opensouce Filesharingprogramm.
    Dieses Programm nennt sich Shareaza. Es wurde durch 2 Patente der Logistep AG umgeschrieben und es protokolliert über eine Microsoftanwendung alle Ergebnisse automatisch.
    Niemand kontrolliert was die Logistep AG da eigentlich macht. Und das Verfahren ist nicht zertifiziert. Das ist genau das gleiche, als wenn ich über Bittorrent Programm mit die IP Adressen aufschreibe, die zu sehen sind und diese dann gleich abmahne. Und niemand prüft nach, ob die Arbeit von Logistep nachprüfbar ist. Das auf den Gerichten angeführte Gutachten eines Herrn Zimmermanns beschreibt nur einen Datentausch von nicht verschlüsselten und nicht komprimierten Daten, die Logistep auf CD hatte.Im Filesharingnetzwerk werden aber veränderte und verschlüsselte Originalwerke getauscht.
    Somit ist es technisch gesehen unmöglich einzelne verschlüsselte Fragmente dem Originalen zuzuordnen, wenn man den Schlüssel zum Decodieren nicht hat. Und den Schlüssel kann man erst anwenden, wenn das gesamte Werk aus dem Filesharingnetzwerk geladen wurde. Vorher geht das nicht!


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  3. Die Logistep AG wirbt in einer eigenen Infobroschüre aus dem Jahre 2004 und 2006 damit, dass sie aktive Fakedateien mit in dem Satenaustauschstrom des Filesharingnetzwerkes verbreitet. Diese Broschüre kann man in PDF Speichetwebseiten nachlesen.
    Zitat:
    "Fake Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Originaldateien, können aber nicht ausgeführt werden. Diese Dateien sind ein sehr bewährtes Mittel gegen die ständig wachsende Produktpiraterie.
    Die Logistep AG entwickelt und verbreitet AKTIV Fake Dateien, welche die Dateierkennung wiederstehen. Die falsche Originaldatei kann somit nicht als Fake Datei erkannt werden und garantiert somit eine dauerhafte Präsens innerhalb von P2P-Nertzweke, und den Anreiz schafft, das Original zu erwerben.
    Der gesamte Inhalt gleicht in Struktur, Größe und Inhalt dem Original und ist zu 100% nicht ausführbar.“ Zitat Logistep AG ende!
    Somit entsteht egentlich kein Schaden, wenn ein User das Werk aus dem Filesharingnetzwerk downloadet, denn es ist unbrauchbar.
    Und weil es unbrauchbar ist muss die angedrohnte Schadenssumme ganz weit nach unten fallen, denn wo kein Schaden entstanden ist, gibt es keinen!

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  4. Die Logistep AG in Zug wurde von Herrn Schneider und einem Herr Ogisnkie gegründet. Es bestehen 100 Namensaktien. Die Logistep AG hat ein jährich geschätztes Einkommen 2011 von 100 Millionen Euro nur aus Deutschland.
    Und bei 40 Angestellten fallen ca. 2 Millionen Foirmenkosten an. Also werden auf die 100 Namenaktien ganz viel Dividente gezahlt. Und wer besitz diese Aktien?

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  5. Ich bin vor kurzem vom Rechtsanwalt Schwarz abgemahnt worden, weil ich das Spiel test drive unlimited 2 angeblich über eine Tauschbörse downgeloadet habe. Ich bin es nicht gewesen und das hat den Rechtsanwalt Schwarz nicht interessiert. Ich habe sogar das Spiel im fraglichem Zeitraum gekauft und dies konnte ich Herrn Schwarz belegen. Ich habe sogar Atari angeschrieben und die haben nicht geantwortet. Das alles hat nichts genützt. Ich wurde abgemahnt und musste zahlen. Ich habe mehrere Spiele der Atari, die ich jetzt vernichtet habe. Ich werde in Zukunft kein Spiel mehr von der Atari Group kaufen, da ich als Kunde abgemahnt wurde ! Und ich kann jeden raten niemals mehr etwas von Atari zu kaufen !
    Die mahnen Doch ab und wenn Du kein Geld für einen Rechtsanwalt hast, so zahle lieber, sonst wirds teuer !

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    1. "Ich wurde abgemahnt und musste zahlen." Die Pflicht zur Zahlung kann sich doch nur aus einem rechtskräftigen Urteil ergeben. Wer sich bei unberechtigten Abmahnungen nicht wehrt, macht etwas falsch. Wer im Falle eines Prozesses nicht in der Lage ist, seinen Anwalt zu zahlen, bekommt Prozesskostenhilfe, wenn die Sache nicht aussichtslos ist.

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  6. Hallo Herr Anwalt!
    Die Logistep AG hat eine sehr dunkle und illegale Seite ! Da gibt es einen Afrikaner, der seit vielen Jahren für die Logistep AG im Hintergrund arbeitet. Er war bereits schon viel Früher für die Inhaber der Logistep AG tätig, als die noch bei der Davis AG den rauchfreien Zigarettenskandal fabriziert hatten! Dieser Afrikaner findet sich heute noch an der Briefkastenadresse der Logistep AG in Deutschland. Er heist: Zacharias Joly Nkondo Er hat das
    Analyseprogramm der Logistep AG umgeschrieben und für die Logistep AG nutzbar gemacht. Und dreimal dürfen Sie jetzt raten wer bei Bittorrent.to die Dateien zum Download als Administrator und Moderator hegt und pflegt!

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