Samstag, 14. Juli 2012

10 Millionen Euro im Kampf gegen das Kölner Beschneidungsurteil

Der Schweizer Geschäftsmann und jüdisch orthodoxe Mulitmillonär Edi Gast hat die Gründung eines Fonds zum Kampf gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012, Az.: 151 Ns 169/11, wonach die Beschneidung eines Kindes aus rein religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung sei, bekannt gegeben. Wie das weltgrößte Online-Portal für ultraorthodoxes Judentum, Behadrei Hareidim, berichtet, sollen aus dem von Edi Gast eingerichteten Fonds Aktivitäten von Rechtsanwälten und Lobbyisten im europäischen Parlament und der Europäischen Union bezahlt werden. Wer um finanzielle Unterstützung aus dem Fonds bittet, muss einen detaillierten Haushaltsplan vorlegen und ihn an Rechtsanwalt Mordechai Tzivin per E-Mail an n@tzivinlaw.com übersenden. Der prominente israelische Kollege aus Tel Aviv ist international tätig und hat sich einen Namen durch die weltweite Verteidigung israelischer Bürger gemacht.

Ich gehe davon aus, dass eine Inanspruchname des Fonds kaum nötig sein wird, weil der bundesdeutsche Gesetzgeber in rekordverdächtiger Zeit eine Regelung verabschieden wird, die mit dem Ziel des Fonds in Einklang steht. Vielleicht läßt sich ja noch ein Strafprozeß mit Hilfe der Fondsgelder initiieren, um das Parlament ein wenig unter Zeitdruck zu setzen.

8 Kommentare:

  1. Beschneidung von Untertanen in Cargo-Kulten

    Schwache Gemüter schalten den Ton aus; "starke" Politiker, die auf eine rasche Legalisierung drängen,...

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article108288113/Politiker-wollen-dass-Beschneidung-straffrei-bleibt.html

    ...sollten den Ton anlassen:

    http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112

    Seine Jünger sagten zu ihm: "Nützt die Beschneidung oder nicht?" Er sagte zu ihnen: "Wenn sie nützlich wäre, würde ihr Vater sie aus ihrer Mutter beschnitten zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geiste hat vollen Nutzen gefunden."

    (Nag Hammadi Library / Thomas-Evangelium / Logion 53)

    Solange das Wissen noch nicht zur Verfügung stand, um das Geld an den Menschen anzupassen, musste der Kulturmensch durch eine künstliche Programmierung des kollektiv Unbewussten (geistige Beschneidung von Untertanen) an ein darum bis heute fehlerhaftes Geld angepasst werden. Das war (und ist noch) der einzige Zweck der Religion, die vom Wahnsinn mit Methode zum Wahnsinn ohne Methode (Cargo-Kult um die Heilige Schrift) mutierte und uns – unabhängig von "Glaube" (Cargo-Kult) oder "Unglaube" (Ignoranz) – alle zu Untertanen machte, die ihr eigenes Programm nicht kennen. Die Bewusstwerdung der Programmierung nennt sich "Auferstehung":

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2011/07/die-ruckkehr-ins-paradies.html

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  2. Bleibt zu hoffen dass möglichst bald höchstinstanzlich geklärt wird dass die Religionsfreiheit nicht über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit steht.

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  3. Wer soll denn nach der in Kürze kommenden Legalisierung stellvertretend für die betroffenen Kinder ein Verfahren ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht treiben?

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  4. latinlover:
    Vielmehr würde mich interessieren wie eine solche Legalisierung aussehen würde. Legalisiert sie ausschließlich Körperverletzung? Und für wen? Wie alt muss ein Brauch sein, wie drastisch dürfen seine Auswirkungen sein um unter dieses neue Gesetz zu fallen?

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  5. Das ist so wie Ohrlochstechen:

    "Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge für mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen, heißt es in dem Bericht weiter. Drei Verbandswechsel hätten "in Narkose" stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen seien. Der Junge sei zehn Tage in klinischer Behandlung gewesen."

    aus: http://www.sueddeutsche.de/panorama/beschneidungs-urteil-des-landgerichts-koeln-vierjaehriger-junge-war-mehrfach-in-narkose-1.1412621

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  6. Lesenswert:

    Beschneidungen Das Urteil

    15.07.2012 · Die Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Beschneidung eines muslimischen Jungen hat eine lange Geschichte. Sie handelt von Angst, Schmerz und Hilflosigkeit.
    Von Philip Eppelsheim
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html

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  7. Petition gegen Beschneidung
    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

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