Mittwoch, 19. September 2012

Kostenlose Rechtsberatung

Immer wieder spüre ich den Wunsch von Mandanten, wenig oder im Idealfall auch gar nichts für eine Rechtsberatung zahlen zu müssen. Das ist natürlich nachvollziehbar, denn auch ich versuche stets die freundlichen Damen an der Supermarktkasse zu überreden, mir den Einkauf kostenlos zu überlassen. Leider hatte ich damit bislang keinen Erfolg - wie meine Mandanten bei mir. Denn der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, welcher eine entgeltliche Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB zum Inhalt hat. Dabei gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Geschäftsbesorgung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. So jedenfalls das Amtsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 08.08.2012 zum Az.: 91 C 582/12 (18).

Nun füllen ja nicht nur teure Feinkostprodukte den Magen, sondern auch die Hühnersuppe aus der Bahnhofsmission, weshalb ich die Schnäppchenjäger der Rechtsberatungsszene gerne auf zwei Angebote aus dem Bereich der kostenlosen Rechtsberatung hinweisen möchte.

Da wäre zunächst unter www.kostenlose-rechtsauskunft.de ein unausgelasteter Volljurist, der seinen 10 – 12 stündigen Arbeitstag mit der Beantwortung von Rechtsfragen abrundet. Einen kleinen Wermutstropfen hält der selbstlose Gourmet für Hilfesuchende allerdings bereit: Eine Versicherung, die Schäden aus fehlerhaften Auskünften und Antworten absichert, hat er nicht abgeschlossen. Die Auskünfte und Antworten des Anbieters sollen dem Nutzer lediglich als Anhaltspunkt zum Verständnis der Rechtslage dienen und können keinesfalls eine erforderliche rechtsanwaltliche Beratung ersetzen. Das klingt dann doch ein wenig nach Doseneintopf mit unleserlichem Haltbarkeitsdatum, sollte aber zunächst wenigstens vor dem Verhungern bewahren.  

Eine deutliche Steigerung für Freunde des Zauberworts "umsonst" scheint die Präsentation unter www.meingratisanwalt.de zu sein, wo der selbsternannte Marktführer von „Kostenlose Anwaltsberatung für Alle“ ein verlockendes Angebot bereit hält. Nach etwas Stöbern scheint sich die vollmundige Ankündigung dann bestenfalls als Optionsschein auf Zwieback zu entpuppen: "Als Rechtssuchender stellen Sie Ihren Fall auf unsere Web-Plattform und 160 000 deutsche Anwälte haben die Möglichkeit, den Fall gemeinsam - als virtuelle Riesenkanzlei - zu lösen. Zum Nulltarif. Solange Ihr Fall nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, können Sie jederzeit weitere "Kostenlos-Beratungsleistungen" anfordern. Die kostenlose Beratung kann dabei nicht nur auf der Plattform, sondern parallel auch persönlich, telefonisch oder per Post stattfinden."

Tolle Idee. Leider habe ich keine Zeit bei dem Superprojekt mitzumachen, weil ich damit beschäftigt bin, den Zaster für das Essen herbeizuberaten, welches mir die Kassiererinnen einfach nicht umsonst rausrücken wollen.

16 Kommentare:

  1. Nett. Abrunden würde die Sache noch eine Darstellung, wieviel denn so eine Erstberatung wirklich kostet, und wieviel davon nach Abzug des ganzen Nebenkostenapparats, den man als Anwalt so mit sich schleppt, für den Kauf im Supermarkt übrig bleibt...

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    1. § 34 Beratung, Gutachten und Mediation

      (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
      (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
      -------------------------------
      Die Erstberatung ist wohl eher eine kleine Aufwandsentschädigung, wenn aus der Sache nicht mehr wird. Allein das Erfassen der Daten und das Erstellen der Rechnung kosten bei kleinen Streitwerten so viel Zeit, dass das kaum die Kosten deckt. Im Ergebnis dürfte der Markenrechtsstreit den fehlgeschlagenen ebay-Kauf im Rahmen einer Mischkalkulation finanzieren.

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  2. Wie sind Sie denn auf diesen schönen Hintergrund bei der Grafik gekommen? Sehr stilsicher, Herr Kollege, wirklich, sehr stilsicher :-)

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    1. Da hat mich in der Tat der Kollege Haeger mit seinem Leopardenumhang inspiriert. Ihm gebühren insoweit die Lorbeeren.

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  3. ... und im Notfall hilft dann die Seite Hilfe-bei Anwaltsärger.de, ebenfalls betrieben von besagtem Herrn in der Fleckenrobe. ;-)

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  4. Schöner Beitrag über diesen Komikerm der sich für witzig hält.

    http://www.youtube.com/watch?v=oGkgrqH-CJU

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    1. Das Gesamtpaket finde ich ehrlich gesagt tatsächlich witzig.

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  5. @ Fachanwalt-IT

    Einspruch, Euer Ehren: Gerade das Gesamtpaket finde ich ehrlich gesagt nur noch peinlich.

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  6. Aktuell gibt es tatsächlich eine kostenlose Rechtsberatung, wenn auch nur telefonisch. Die http://www.deutsche-anwaltshotline.de/zehn bietet zur Feier ihres 10-jährigen Bestehens eine Woche lang täglich 1h kostenlose Rechtsberatung an, das ganze gilt seit gestern schon.

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  7. Oh,da könnte ich aus Steuerberatersicht auch einiges beitragen. Zum Beispiel: ich hätte gern eine Pizza Nr. 3 mit Schinken statt Salami, aber glutenfrei, bitte. Was, 8 Euro? Ich zahle Ihnen 4,50, aber erst in einem halben Jahr. Wohlgemerkt, die Pizza ist da bereits verspeist.

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  8. Guten Tag Herr Ralf Möbius ich habe mich auf der seite "MEGA-Einkaufsquellen" angemeldet und sie wollen von mir 240€ sehen was kann ich tuhen ich habe von vielen gelesen das viel schreiben das es eine abzock firma ist können sie mich dabei irgend wie tipps oder rattschläge giben kann weil ich stecke in der kleme

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  9. I’m a foreigner student in Germany. Found a link (http://www.b2b-einkaufsplattform.de) on facebook, I thought that is something like ebay, but registered, there was no information about the payment.
    Now, a letter from them comes into my address each month and claims 240 €. I understand very little German. So I cannot understand why they are claiming. I have sent the email address but do not have the answer did replied by email but only by letter. I also called them in their phone number but no one answered the phone. I am unable to understand it is a fraud or real.
    Can you please help me? What should I do?

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  10. www.kostenlose-rechtsauskunft.de und www.meingratisanwalt.de sind Baustellen...hier landet man in einer Sackgasse

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    1. Dann hat sich das Modell kostenloser Rechtsberatung offensichtlich nicht bewährt. Die Domain meingratisanwalt.de ist immerhin noch auf den bekannten Kollegen registriert. Vielleicht gibt es ja irgendwann einmal einen neuen Anlauf.

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  11. Hallo Herr Möbius, habe da mal eine Frage. Ich möchte gerne in meinem Webshop bei den Artikeln den Text für die Lagerbestandsanzeige ändern für Artikel welche ich nicht am Lager führe.
    Derzeit wird angezeigt ein rotes Kreuz mit den Hinweis Nicht am Lager und ich möchte gerne den Text in Kurzfristig lieferbar ändern. Ich das vom Text her erlaubt? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

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