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Donnerstag, 18. Oktober 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger kam, sah und siegte!

Der selbsternannte Marktführer von kostenloser Anwaltsberatung für alle, Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger, hat mit einer Billigklage gegen den Rauswurf aus einer exklusiven Diskussionsgruppe von Rechtsanwälten gesiegt. Die als "ANWALT-Mailingliste" organisierte Gruppe steht grundsätzlich allen Rechtsanwälten offen, um sich über einen E-Mail-Verteiler grossflächig mit über 1000 Teilnehmern bei juristischen Fragen auszutauschen.

Von dieser Liste wurde der Kollege aus Bochum ausgeschlossen, weil er die von ihm angebotene kostenlose Rechtsberatung mit Hilfe der nur für den sachkundigen Gedankenaustausch vorgesehenen Mailingliste erbringen wollte. Die auf die Generierung von Umsätzen angewiesenen Mitglieder der "ANWALT-Mailingliste" mochten das intern geteilte Fachwissen allerdings nicht über Dr. Haeger kostenfrei nach aussen getragen sehen.
        
Mit Hilfe einer gebührensparenden Schadensersatzklage über einen Teilbetrag von EUR 30,40 für seine anwaltliche Aufforderung, ihm nach Ausschluss wieder Zugang zur Diskussionsliste zu gewähren, wollte der bekennende Umsonstberater kostengünstig geklärt haben, ob der Rauswurf aus der Liste rechtmäßig war. Denn nur für eine berechtigte anwaltliche Abmahnung können Kosten im Wege des Schadensersatzes verlangt werden.

Die Strategie des promovierten Kollegen hatte Erfolg. Auch die umfassende Widerklage mit dem Begehren, feststellen zu lassen, dass ihm keinerlei Ansprüche auf Teilnahme an der Anwalts-Mailingliste und weitere Schadensersatzanspüche zustünden, wurde abgewiesen. Das Amtsgericht Hamburg war in seinem Urteil vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 der Ansicht, dass der Kläger mit seinem per E-Mail geäußerten Wunsch weder gegen ausdrückliche noch gegen konkludente Nutzungsregeln der Mailingliste verstoßen habe. Allein die Mitteilung seiner Idee, Rechtsuchenden die kostenlose Rechtsberatung der Anwaltsliste durch eine direkte Öffnung dieser Liste für das Publikum oder mit Hilfe seiner kostenlosen Beratungsplattform zu ermöglichen, sei kein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB, der zur Kündigung des Nutzungsvertrags an der Liste berechtige.

Dass Kosten für eine Abmahnung nur dann erstattet werden können, wenn die Abmahnung dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach, sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig war und dies nicht der Fall ist, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung seinen Anspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2011, Az.: 23 S 359/09), spielte bei den Erwägungen des Amtsgerichts Hamburg genauso wenig eine Rolle wie der durchaus umstittene Grundsatz, dass eine Kostenerstattung für Anwaltsabmahnungen in eigener Sache regelmäßig ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2004, Az.: I ZR 2/03).

Weil die Klage jedoch nur auf Schadensersatz gerichtet war und auch die Abweisung der Widerklage keinen vollstreckungsfähigen Tenor im Hinblick auf eine erneute Zulassung zur Mailingliste hergibt, ist das Urteil für den wackeren Dr. Haeger nur ein Erfolg auf dem Papier, denn ein nachhaltiger Sieg mit vollstreckbarem Urteil hat eben seinen Preis. Die Zulässigkeit der Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehrs des Prozesses als Haegersche "Öffentliche-Original-Rechtsakte" war übrigens nicht Gegenstand des Rechtsstreits.

Mittwoch, 19. September 2012

Kostenlose Rechtsberatung

Immer wieder spüre ich den Wunsch von Mandanten, wenig oder im Idealfall auch gar nichts für eine Rechtsberatung zahlen zu müssen. Das ist natürlich nachvollziehbar, denn auch ich versuche stets die freundlichen Damen an der Supermarktkasse zu überreden, mir den Einkauf kostenlos zu überlassen. Leider hatte ich damit bislang keinen Erfolg - wie meine Mandanten bei mir. Denn der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, welcher eine entgeltliche Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB zum Inhalt hat. Dabei gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Geschäftsbesorgung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. So jedenfalls das Amtsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 08.08.2012 zum Az.: 91 C 582/12 (18).

Nun füllen ja nicht nur teure Feinkostprodukte den Magen, sondern auch die Hühnersuppe aus der Bahnhofsmission, weshalb ich die Schnäppchenjäger der Rechtsberatungsszene gerne auf zwei Angebote aus dem Bereich der kostenlosen Rechtsberatung hinweisen möchte.

Da wäre zunächst unter www.kostenlose-rechtsauskunft.de ein unausgelasteter Volljurist, der seinen 10 – 12 stündigen Arbeitstag mit der Beantwortung von Rechtsfragen abrundet. Einen kleinen Wermutstropfen hält der selbstlose Gourmet für Hilfesuchende allerdings bereit: Eine Versicherung, die Schäden aus fehlerhaften Auskünften und Antworten absichert, hat er nicht abgeschlossen. Die Auskünfte und Antworten des Anbieters sollen dem Nutzer lediglich als Anhaltspunkt zum Verständnis der Rechtslage dienen und können keinesfalls eine erforderliche rechtsanwaltliche Beratung ersetzen. Das klingt dann doch ein wenig nach Doseneintopf mit unleserlichem Haltbarkeitsdatum, sollte aber zunächst wenigstens vor dem Verhungern bewahren.  

Eine deutliche Steigerung für Freunde des Zauberworts "umsonst" scheint die Präsentation unter www.meingratisanwalt.de zu sein, wo der selbsternannte Marktführer von „Kostenlose Anwaltsberatung für Alle“ ein verlockendes Angebot bereit hält. Nach etwas Stöbern scheint sich die vollmundige Ankündigung dann bestenfalls als Optionsschein auf Zwieback zu entpuppen: "Als Rechtssuchender stellen Sie Ihren Fall auf unsere Web-Plattform und 160 000 deutsche Anwälte haben die Möglichkeit, den Fall gemeinsam - als virtuelle Riesenkanzlei - zu lösen. Zum Nulltarif. Solange Ihr Fall nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, können Sie jederzeit weitere "Kostenlos-Beratungsleistungen" anfordern. Die kostenlose Beratung kann dabei nicht nur auf der Plattform, sondern parallel auch persönlich, telefonisch oder per Post stattfinden."

Tolle Idee. Leider habe ich keine Zeit bei dem Superprojekt mitzumachen, weil ich damit beschäftigt bin, den Zaster für das Essen herbeizuberaten, welches mir die Kassiererinnen einfach nicht umsonst rausrücken wollen.

Freitag, 20. Januar 2012

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger greift an III

Mit der Einschaltung der Rechtsanwaltskammer Celle eröffnet Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger eine weitere Front im Kampf um den heiss umstrittenen Markt der kostenlosen Rechtsberatung. Mit einer gekonnten Prise Ironie versucht der Kollege nunmehr die Kammer aufs Glatteis zu führen: Er würde als Beschwerdeführer unter www.MeinGratisAnwalt.de kostenlose Rechtsberatung anbieten und obwohl unter meiner Domain rechtsberatung-kostenlos.de weder kostenlose Rechtsberatung angeboten werde, noch kostenlose Rechtsberatung der inhaltliche Schwerpunkt sei und die Website nicht einmal ein gesetzmäßiges Impressum enthalte, sei ich der Bitte des Beschwerdeführers, die dadurch hervorgerufene Irreführung abzustellen, nicht nachgekommen. In der Überschrift der humorvollen Eingabe wird ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsverbot - sozusagen die Haegersche Scherzpflicht - gerügt. Gefällt mir.