Im Gegensatz zum Landgericht Hamburg, das mit Beschluss vom 07.01.2013 zum Az.: 324 O 648/12 die Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht über Facebook noch für zulässig hielt, weil der Absender nach Auffassung des Gerichts angesichts des Charakters der vorherigen Korrespondenz nicht mit der Wahrung der Vertraulichkeit der Nachricht habe rechnen können, hielt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 20. Januar 2013 zum Az.: 7 W 5/13 die Veröffentlichung der Mitteilung für unzulässig und änderte die erstinstanzliche Entscheidung entsprechend ab.
Anstatt den Verfasser der persönlichen Mitteilung darauf zu verweisen, dass er mit einer Veröffentlichung der Nachricht über Facebook habe rechnen müssen, wertete das OLG Hamburg die Veröffentlichung der an den Antragsgegner gerichteten Mitteilung im Internet als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers, woraus folge, dass ihm grundsätzlich allein die Befugnis zustehe, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Eine Ausnahme, wonach das öffentliche Informationsinteresse das berechtigte Interesse des Verfassers, mit dem Inhalt seines Schreibens nicht in der Öffentlichkeit präsentiert zu werden, überwiege, konnte das OLG Hamburg nicht erkennen.
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Die Richter Buske und Meyer sowie die Richterin Lemcke urteilen mit diesem Beschluss, was das öffentliche Interesse betrifft, gegen die Vorgaben des BVerfG - 1 BvR 2477/08 -
AntwortenLöschenhttp://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html
Das BVerfG hat u.a. entschieden:
(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.
ies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Man dürfte meinen, Buske, Meyer und Lemcke begingen mit dem Beschluss 7 W 5/13 wissentlich und willentlich Rechtsbeugung.
Interessant ist auch, dass dieser von Herrn Möbius vertretende Mandant seine „Privatnachricht“ unter einer falschen Identität übermittelte, wobei diese veröffentliche „Privatnachricht“ in einer haarestreubenden Erklärung dieser falschen Identität bestand. Mit dieser falschen Identität wurde er trotz Hinweise dazu von Herrn Möbius vor Gericht präsentiert, was obigen und andere unglaubliche Beschlüsse fällte.
AntwortenLöschenDie Frage, die ich nicht verstehe ist, wie kann man mit einer falschen Identität mit wissentlicher Unterstützung eines Anwalts vor Gericht erscheinen und das Gericht daraufhin zu Gunsten dieses Antragsstellers mit falschen Namen entscheidet.
Es kommt nicht darauf an, unter welchem Namen eine natürliche Person bei Gericht vertreten wird. Im Zweifelsfall wird das Aktivrubrum geändert werden. Der Anwalt weiß ja, welche konkrete Person hinter dem Antrag steckt.
AntwortenLöschenDer Graf von O. kann ja notfalls einfach sagen, das mit dem "von" sei sein Künstlername.
Ich werde auch manchmal mit "c" beim "k" geschrieben. Das spielt keine Rolle. Damit kann kein Urteil gekippt werden.
Interessanter ist, mit welcher Frechheit Buske sich auf das "öffentliche", d.h. das staatliche Interesse beruft.
Es ist schon längst entschieden, dass auch in den Fällen, bei denen kein öffentliches (staatliches) Interesse an einer Veröffentlichung besteht, trotzdem veröffentlicht werden darf.
Nicht die Richter haben zu entscheiden, was den Leser zu interessieren hat.
Buske fährt noch seinen alten, verkorksten Dampfer.
Hier eine interessante Information, die vor allem das Erscheinen vor Gericht unter falschen Identitäten betrifft.
LöschenWährend man anscheinend in Deutschland unter einer falschen Identität klagen kann, so ist das in Frankreich unmöglich. Der Kläger muss u.a. vor Gerichten seinen in den Papieren erscheinenden Namen angeben. Da diese Voraussetzung in Deutschland nicht eingehalten wird, haben somit Entscheidungen von deutschen Gerichten gegen einen in Frankreich lebenden Beklagten bzw. Antragsgegner keine Rechtswirkung.
Siehe den Text:
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
(11) Die Zuständigkeitsvorschriften müssen in hohem Maße vorhersehbar sein und sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten richten, und diese Zuständigkeit muss stets gegeben sein außer in einigen genau festgelegten Fällen, in denen aufgrund des Streitgegenstands oder der Vertragsfreiheit der Parteien ein anderes Anknüpfungskriterium gerechtfertigt ist. Der Sitz juristischer Personen muss in der Verordnung selbst definiert sein, um die Transparenz der gemeinsamen Vorschriften zu stärken und Kompetenzkonflikte zu vermeiden.
Da der Gebrauch einer falschen Identität, in diesen Fällen fiktive Identitäten in Frankreich als Betrug gilt (article 259 du code pénal) und strafrechtlich verfolgt wird, also nicht eine blosse Ordnungswidrigkeit darstellt, so werden ausländische gerichtliche Entscheidungen von den entsprechenden französischen Gerichten abgewiesen eben allein schon auf Grund dieses betrügerischen Elementes. Es können bei den Beschlüssen der Hamburger Richter weitere Formfehler im Vergleich zum französischen System festgestellt werden und somit haben solche Entscheidungen auf französischen Boden nicht die geringste Chance auf Durchführung.
Der französische Formalismus wird oft kritisiert, aber hier muss ich sagen, hat er auch etwas Positives. Ja es kann einfach nicht sein, dass Leute unter einer falschen Identität vor Gericht klagen und dann noch Recht bekommen. Dies mag in der laxistischen deutschen Justiz möglich sein, in Frankreich Gott sei Dank ist das nicht der Fall.
Also liebe Juristen büffelt mal diese Problematik und unternehmt Schritte erst wenn ihr sicher seid in solchen Fällen einen Erfolg zu haben. Die Fakes, von denen hier gesprochen wird, haben alle falsche bzw. fiktive Identitäten.
Danke, Sie erweisen der Menschheit durch Ihren beispiellosen Einsatz einen riesigen Dienst!
LöschenIch verspreche Ihnen , wenn Sie aufhören hier oder sonst wo, Fachleuten ihren Job zu erklären ,nobilitiere ich Sie offiziell zum Ritter von Itter, versprochen !
Dann haben Sie endlich das was Sie sich doch schon immer wünschen, nur halten Sie sich endlich geschlossen!
DANKE
Sicher will ich der deutschen Justiz einen grossen Dienst erweisen, damit ihre Entscheidungen auch im Ausland durchführt werden. Wie das in anderen Ländern mit diesen faken Namen passiert, weiss ich nicht. Wie das aber in Frankreich passiert, kann man im Internet lesen und auch von franz. Juristen bestätigt bekommen. Ich bat ja nichts weiter als, dass deutsche Juristen dieses Problem büffeln, was ja eher eine interessante Initiative ist, denn ausser Ihnen und Ihren faken Freunden, die nie etwas im Leben gelernt haben und auch nicht lernen wollen, bilden sich intelligente Menschen ja bekanntlich weiter.
LöschenHier das Prinzip:
LöschenExequatur
Décision conférant force exécutoire à une décision étrangère.
Pour accorder l'exequatur hors de toute convention internationale, le juge français doit s'assurer que trois conditions sont remplies, à savoir la compétence indirecte du juge étranger, fondée sur le rattachement du litige au juge saisi, la conformité à l'ordre public international de fond et de procédure et l'absence de fraude à la loi .
Dieses "absence de fraude à la loi" bezieht sich u.a. eben auch auf eine falsche Identität, die in Frankreich als Betrug gewertet wird. Weiter wird in Betracht gezogen "la conformité à l'ordre public international de fond et de procédure". Die in Hamburg geübte Procédure entspricht eben nicht der französischen.
Ja haben Sie gut gemacht.
LöschenAuf nimmer Wiedersehen!
Mit dem öffentlichen Interesse sind wir uns einig. Es gibt dazu vor allem in dem Fall eines „falschen Adeligen“ auch Grundsatzurteile, die eindeutig zeigen, dass die Öffentlichkeit sogar ein Interesse haben muss, wer hinter solch einem falschen oder „unechten“ Adeligen steht.
AntwortenLöschenNur was mich wundert ist, dass wir in dieser Gruppe nie etwas von solch einem Grafengeschlecht gehört haben, da wir uns alle darin ziemlich gut auskennen und einige von uns auch als Historiker „Adelsspezialisten“ sind. Wir gingen daher davon aus, dass dahinter ein anderer Mann stand, der sich verschiedentlich falscher Identitäten bei Facebook bedient. Wenn aber der Anwalt von der echten Identität wusste, wie kann er daher einen Mandantenauftrag, der ja eine Urkunde ist, mit einer falschen Unterschrift eines Graf von O. akzeptieren und den vor Gericht verwenden? Hier handelt es sich nicht um einen falsch geschriebenen Buchstaben, sondern um einen erheblichen Namensunterschied, denn namensrechtlich ist ein Herr „Graf von O.“ eben kein Herr „O.“. , sowie ein Herr Schmitt eben kein Herr Schmitthuber ist. Dieser Herr O. Ist kein Künstler und tritt nur virtuell auf, wobei er in Foren ungereimtes Zeug verbreitet eben genau dasselbe was dieser von uns vermutete andere Herr von sich gibt.
Baron Münchhausen, woher wollen Sie wissen wie Herr von Ostwald heißt?, wer gibt Ihnen das Recht andere Leute Namen in frage zu stellen und diese Personen dann zu beschimpfen?
LöschenHaben Sie denn die Vollmacht mit der falschen Unterschrift gesehen?
LöschenAnträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen braucht keine Vollmacht beigelegt zu werden. Diese kann auf Antrag des Antragsgegners nachgereicht werden.
Steht im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Name falsch, so ist das auch nicht kritisch. Der Anwalt weiß ja, wer gemeint ist. Das genügt dem Gericthj
Die Zensurkammern interessieren sich nicht für Namensrechte der Parteien.
Herr von Ostwald trägt diesen Namen als natürliche Person in verschiedenen Ländern ganz legal .
LöschenIch kennen Herrn v.Ostwald persönlich, seine Personaldokumente habe ich sichten dürfen.
Welche "falschen Adlige"???
AntwortenLöschenVor 1919 in der Zeit hängengeblieben und die Weimarer Verfassung verschlafen?
Oder leben Sie in der Prinzen -Fürsten -Ritter von Itter Traumwelt?!!!
Warum wollen Sie denn dann unbedingt ein Adelsprädikat und einen Rangtitel tragen, Herr Alfred Boecker? Schämen Sie sich Ihrer bürgerlichen Herkunft?
LöschenNein, weil ich den Namen als natürliche Person trage, nicht so einen "Titel " wie Ritter von Itter " verliehen von einem " Verein" !
LöschenHahahaha nun sind Sie nur noch eine natürliche Person. vor einem Jahr noch waren Sie nur eine juristische Person. Auf meinen Hinweis der Lächerlichkeit dieses Wirrwarrs wurden Sie eine juristisch/natürliche Person und jetzt plötzlich nur noch eine natürliche Person und voe allem in Ländern der EG und in Monarchien hihihihi. Gibt es in der EG keine Monarchien? Der Leser dieses Blogs sollte wirklich langsam sehen, was für ein Unsinn aus diesem Herrn hervorquillt. Und wo haben Sie gelesen, dass ein Adelsverein mich als "Ritter von Itter" aufgenommen hat? Auch das ist Ihrer Phantasie entsprungen.
LöschenEin Ritter von Itter ist lächerlich, der ist weder eine juristische noch eine natürliche Person, nur ein Vereinsritter, so wie ein Schützenvereinsbruder oder ein Schrebergartenvereins Mitglied, eben eine Karnevalsfigur!
LöschenIch hingegen trage auch meinen Namen offiziell in einer bestehenden Monarchie, bin dort anerkannt als natürliche und wenn Sie so wollen auch als juristische Person .
Aber Sie bleiben einfach nur ein "Karnevals Ritter von Itter" und werden es auch immer bleiben !
Lächerlich ist Ihre Argumentation! Sie nennen sich "Comte de Montfort Duc de Bretagne". Damit begehen Sie eine ganze Reihe von in Frankreich strafbaren Taten.
LöschenUnd was sind "Comte" und "Duc" anderes, als Titel? Sie haben es wirklich nötig, wie es scheint, weil Ihnen Ihr Name "Boecker" nicht genügt. Dabei gehören Sie weder dem Adel überhaupt, noch gar der französischen Hocharistokratie an, obwohl Sie sich sehr bemühen, diesen Anschein zu erwecken. Welches Blut fließt denn in Ihren Adern anderes, als bürgerliches? Diese angeberische Hochstapelei ist es, was lächerlich ist. Sie tun damit weder sich selbst einen Gefallen, noch jenen Leuten, die Ihnen Glauben schenken und die von Ihnen in die Irre geführt werden. Peinlich ist das, weiter nichts. "Boecker" und "Comte de Montfort" passt nicht zusammen. Das sind zwei verschiedene Stiefel. In der Medizin gibt es für gespaltene Persönlichkeiten eine Bezeichnung.
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenPS :
LöschenIch nenne mich nicht "Comte de Montfort" ich HEIßE so!
Was die falsche Unterschrift betrifft, so gab es auch was Lustiges bei Buske als er noch den Vorsitz beim Landgericht spielte.
AntwortenLöschenDer Fürst oder die Fürstin von Monako unterschrieben die anwaltliche Vollmacht nur mit ihrem Vornamen. Sei so üblich bei dem Hochadel, argumentierte deren Rechtsanwalt Prof. Prinz. RA Helmuth Jipp bestand auf der Unterschrift, wie im Personalausweis.
Buske schien drüber zu stehen. All das ist tatsächlich albern.
Nicht albern sind Buskes Verbote. Diese greifen ins Markt der Demokratie.
Die Opfer dieser " Mobber Gesellschaft " , da zähle ich auch zu, haben kein Interesse falsche Unterschriften zu liefern, warum auch ?!!
LöschenDiese "mobbende Gesellschaft " versucht ihre Gesetze mit Druck, Beschimpfungen etc., selbst mit Aufruf zu Mord und Schläge durchzusetzen. Natürlich wird die Demokratie mit ihren Gesetzen wie auch die Verfassung außer acht gelassen, man steht einfach darüber.
Kann man denn Herrn Buske de jure "Rechtsbeugung" nachweisen? Wenn dies so sein sollte, wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, oder nicht?
LöschenRechtsbeugung im strafrechtlichen Sinn besteht nur dann, wenn ein Gericht, einschließlich aller übergeordneten Instanzen, rechtskräftig entscheidet, dass ein Richter Rechtsbeugung begangen hat.
LöschenOb das aber dann auch tatsächlich Rechtsbeugung war, bleibt offen. Die Gerichte stellen bekanntlich immer nur die juristische Wahrheit fest, nicht die materielle Wahrheit.
Ich werfe Richter Andreas Buske Rechtsbeugung in dem hier diskutierten Fall als Meinungsäußerung vor. Erfahrungsgemäß werden das die Gerichte anders sehen.
Buske scheint überhaupt nicht konsequent zu sein. Warum sollte nicht auch ein falscher Graf mit seinem im Personalausweis geführten Namen und Unterschrift unterschreiben? Er verlangt es von den einen und bei den anderen sieht er darüber hinweg. Das Prinzip der gleichen Behandlung gilt für alle.
LöschenZu fehlerhafte Schreibweise von Namen in Klageverfahren äußert sich der Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013 – VII ZR 128/12:
AntwortenLöschenDeshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll. Für die Ermittlung der Parteien durch Auslegung ihrer Bezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen.
@Rolf Schälike : Ja wir haben drei solcher Mandantenaufträge unter diesem falschen Namen und mit der entsprechenden falschen Unterschrift. Dass diese ganze Angelegenheit inszeniert wurde und zwar von dem hier so lautstarken Herrn ist uns auch bekannt. Dieser Herr versucht über sein Facebookprofil und seine HP seit Jahren seinen Groupies klar zu machen, dass er „echt“ sei und dass er grosse rechtliche Erfolge gegenüber seinen Kritikern, die er Verleumder nennt errungen habe. Er ging wohl davon aus, dass wir die uns gesendeten Unterlassungserklärungen unterschreiben, um sie dann durch Schwärzen der Namens und Adresse, als seinen von ihm errungenen „Sieg“ darzustellen. Natürlich haben wir dieses durchschaut und uns enthalten solch eine Erklärung unter der falschen Identität zu unterschreiben, wobei eben auch einige Vorwürfe aus dem Kontext gezogen wurden und sich nicht auf den falschen GvO bezogen sondern auf diesen lautstarken Herrn. Wie dieser lautstarke Herr vorgeht kann weiterhin gesehen werden. Ich zeige Ihnen dies per E-Mail auf.
AntwortenLöschen@fake Königliche Hoheit, faker Graf von Montfort l’Amaury Herzog der Bretagne, faker Botschafter eines faken Sultans, faker Ritter verschiedener faker Ritterorden, „Chef des Hauses Montfort“ ah ich hatte vergessen seit neustem auch faker Prinz Rurikovich ;)
Was Ihre Behauptungen anbetrifft der Herr Graf von O. würde legal solch einen Namen führen, dann fragen wir uns, also eben nicht nur ich, warum mit Auskunft durch das Einwohnermeldeamt vom 17.1.2013 uns mitgeteilt wurde, dass unter der angegebenen Adresse nur ein Herr O. wohnt und eben kein „Graf von O“.
Was die Behauptungen Ihrer falschen Namen und Titel anbetrifft, so haben wir nicht nur die Auskünfte der Hagener Justizstellen sondern auch von dem Einwohnermeldeamt, dass es unter Ihrer Adresse nur einen Herrn B. gibt. Wenn sie uns der Verleumdung beschuldigen, dann fragen wir Sie warum Sie nie versucht haben uns so eine Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Erkundigen Sie sich auch bei dem Anwalt dieses Blogs wie es um die Nachrede von angeblichen Verleumdungen Ihnen gegenüber bestellt ist und was auf Sie zukommen könnte durch das öffentliche Verbreiten von echten Verleumdungen, üblen Nachreden und das Behaupten von falschen Tatsachen: z.B. ich sei ein falscher Doktor und Professor. Ja es wird Zeit, dass man sie über solche Straftaten aufklärt.
Herr B.Ritter von Itter existiert weder in Deutschland Frankreich oder sonst wo. Genau sowenig ein B. Prof.DR. , das nach Auskunft der StA und Universitäten.
AntwortenLöschenWenn Sie meinen Herr von Ostwald ist ein Betrüger, dann verklagen Sie ihn doch, Sie haben mich ja auch schon mehrfach angezeigt, was kam dabei heraus Herr Ritter von Itter Prof.DR ?
Beschreiben Sie doch auch mal hier was die STA N.R.W über z.b. mich herausgefunden hat.
Ich kann es ja vorab verkünden, " Einstellung, Einstellung ,..." man hat mich komplett durchleuchtet, ich kann von mir behaupten das alles seine Richtigkeit hat, alles legitim und rechtens.
Herr Ritter von Itter Prof.DR, Sie haben es nicht, oder wollen es nicht verstehen, Herr von Ostwald und ich tragen unsere Namen offiziell, was alle wissen ist das ehemalige Adelstitel, heute Namensbestandteil nicht in den DE. Ausweis übertragen werden.
Das wiederum bedeutet aber nicht das andere Länder unsere Namen nicht anerkennen, das bleibt den einzelnen Ländern überlassen, man stellt dort auch Dokumente aus.
In diesen Ländern darf z.b ich , nur mit meinen Namen Verträge unterschreiben, also nur mit meinem Namen Geschäftsfähig bin, wenn ich dort heirate, wird meine Frau und meine Kinder meinen Namen tragen , mein Führerschein läuft über meinen Namen , so wie der Reisepass.
Und jetzt kommt ein Vereinsritter von Itter Prof .Dr. und ein " Möchtegern Fürst" mit ihren Lakaien und behaupten " Nein, Nein das ist gelogen, selbst die STA N.R.W lügt" !!
Wie krank sind Sie Herr "Ritter von Itter Prof . DR und ihre " :-) Fürstenbande " ???
Herr Alfred Boecker (diese natürliche Person steht hinter dem lächerlichen Pseudonym "Maison den Montfort" - alles andere ist schlicht und ergreifend erfunden!) fragt, woher man den richtigen Namen des falschen "Grafen von O." wissen will. Das beantworte ich gern. Vom Melderegister der Stadt Gelsenkirchen. Dort ist ein Herr Klaus O. bekannt. Einen "Grafen von O." kennt hingegen niemand. Es gibt ihn nicht. Er ist erfunden. So verhält es sich auch mit dem "sogenannten Alfred Duc de Bretagne". Phantasie in Reinstform. Deswegen hat der "Duc" ja auch Herrn O. als Bauernopfer vorgeschoben. Der "Duc" darf gern auch mal selbst vor Gericht auftauchen. Dann kann nämlich auch das Melderegister in Hagen befragt werden, wer denn da im Graf-von-Galen-Ring auf adelig macht. Es grüßt Elke v.W.
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenMan muss nur beim Einwohnermeldeamt eine Adressauskunft anfordern. Kostet, glaube ich, 10,00 Euro. Dann wird man ein Schreiben bekommen, dass es einen "Comte de Montfort Duc de Bretagne" in ganz Hagen und auch sonst auf der Welt nicht gibt. Nur einen Alfred Boecker.
AntwortenLöschenGenauso, wie es in Gelsenkirchen nur einen Klaus Karl Ostwald gibt, aber keinen "Klaus Karl Graf von Ostwald". Alles gespaltene Persönlichkeiten, das.....
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenTeil 1.
AntwortenLöschenEigentlich wollte ich den letzten Wirrwarr- Kommentar des lautstarken Herrn aus Hagen nicht mehr kommentieren, werde aber doch noch einige Informationen zu diesem Herrn hier aufzeigen, damit der neutrale Leser, alle sind ja bekanntlich nicht neutral, aber sie sollten somit auch erfahren, wie es um diese Adelsfakes bestellt ist.
Wie wir wissen führt dieser Herr unter anderem seine „wichtigsten Titel“ den eines „Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne“. Diese beiden Titel neben einigen anderen, die er ursprünglich auch führte, aber wohl ablegte, da ihm die Unhaltbarkeit seines „Anspruchs“ wohl klar wurde, gingen mit dem Übergang der Bretagne an die Krone Frankreichs und wurde 1532 von den bretonischen Ständen ratifiziert. Seitdem wurden die verschiedenen Titel im Ancien Régime auch mit den entsprechenden Territorien als Apanage an nachgeborene Söhne bzw. weiter entfernte Verwandte des Königshauses gegeben. Seitdem werden von den herrschenden und nichtherrschenden Häuptern der Familie, also die spanische und die französische Linie als sogenannte „Höflichkeitstitel“ an die nachgeborenen vergeben. So war der letzte „Duc de Bretagne François Alphonse Jacques Cristobal Victor José Gonzalo Cecilio de Bourbon, Duc de Bretagne, (22 novembre 1972-7 février 1984) aus der spanischen Linie. Was den Titel eines „Comte de Montfort l’Amaury“ anbetrifft so wurde er mitsamt der Grafschaft 1692 von Ludwig XIV dem Duc de Luynes verliehen, einer heute noch bestehenden Familie. Ich überlasse es dem Leser wie man so etwas nennt, was von Leuten benutzt wird und ihnen angeblich sogar gehört, aber in Wirklichkeit anderen gehört?
In der französischen Republik sind Adelstitel rechtlich geschützt und können nach den Dekreten vom 24 Januar 1852 und vom 5 März 1859 weiterhin beim Justizministerium registriert werden, d.h. der Inhaber dieser Titel kann sie auch in seinen Papieren und vor Behörden und Gerichten gebrauchen. Da damit hohe Kosten verbunden sind, machen nur wenige Familien davon Gebrauch, da man ohnehin gesellschaftlich diese Titel führen darf. Hier der Link zum Archiv des franz. Justizministeriums, in dem die entsprechenden Anfragen archiviert sind mit einer Erklärung zu diesem Thema.
http://www.archives-judiciaires.justice.gouv.fr/index.php?rubrique=10774&ssrubrique=10827&article=14899
Eine Usurpation dieser Titel fällt unter article 259 du code pénal, also dem Strafrecht.
Daher frage ich mich, welche Monarchie seine Titel anerkannt hat? Ausser, dass heute nur noch wenige Monarchien Adel schaffen und anerkennen, wobei das nur für eigene Staatsbürger gilt, mit der Ausnahme ausländische Adelige nehmen die entsprechende Staatsbürgerschaft an. So werden z.B in Belgien auch Deutsche Adelige, obwohl es in Deutschland offiziell keinen Adel mehr gibt als Belgier in den belgischen Adel aufgenommen. Aber, dass eine Monarchie in Europa einen deutschen Staatbürger den französischen Adel anerkennt, ist nicht weiter als neuer Wirrwarr. Vor allem erkundigen sich die Adelsämter in diesen Monarchien über die Herkunft dieser Titel und wenn die sehen, dass sie französischen oder spanischen Familien gehören, dann wird das noch weniger der Fall sein im Gegenteil solch ein Usurpator könnte dann auch in diesen Ländern mit rechtlichen Folgen rechnen.
Wie würde der Leser dieses Wirrwarrs solch eines Menschen bezeichnen, der solchen Irrsinn von sich gibt? Ja Herr Möbius, dieser Herr wurde mit dem Ausdruck, den sie total aus dem Kontext gezogen haben bezeichnet, wovon wir ausgingen hinter diesem Graf von O. steckte der obiger Lügen Erzähler. Es wäre dieses nicht das erste Mal gewesen, dass er fake Profile bei Facebook und anderswo einstellt. Zur Zeit hält er mit einem nicht existierenden „Uwe Bentler“ Monologe, die gegen mich gerichtet sind. Er benutzt diesen auch um gegen Leute zu stalken, die mit der Gruppe nicht das Geringste zu tun haben.
Sehr gut, dass Sie diesem zustimmen!
LöschenTeil 2
AntwortenLöschenWas nun die falschen franz. Titel anbetrifft, so wurden die entsprechenden Familien informiert, da sie aber nur vor französischen Gerichten gegen diese Usurpation klagen können, hat das eben keine Rechtwirkung in Deutschland. Abgesehen betrachten sie diesen Herrn als einen puren Phantast. Mit dieser Definition sind wir nicht ganz einverstanden. Mehrmals wies dieser lautstarke Herr auf massenhafte Anzeigen gegen ihn. Tatsächlich wurden meinerseits nur zwei Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft Hagen geleitet, die auf mögliche Straffälle hinwiesen. In der Tat wurden die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Was das bedeutet, wissen die Juristen. Dieser Herr bewegt sich rechtlich an der „Borderline“ und er verkehrt mit weiteren Adelsfakes gegen die es nach unseren Informationen sogar internationale Haftbefehle gibt. Gegen einen seiner Freunde einem falschen Baron, der diesen Namenszusatz zwar namensrechtlich führt, aber kein geborener Baron ist, da er diesen Namen im Erwachsenenalter von seiner Mutter, wird zur Zeit ein Prozess geführt wegen irreführender Versprechen um an Geld zu kommen. Wenn nun auch der Mandant des Herrn Möbius mit solch einem falschen Adelsnamen auftritt und in diesen Kreisen von Namenschwindlern, Borderline-Betrügern und noch eindeutigeren Betrügern verkehrt, dann kann man sich fragen was für ein Ideal dieser Mensch hat. (Siehe Artikel: Der HassPeter) Mit Adel und Ritterlichkeit, wie er seinem Rechtsanwalt mitteilte, hat solch ein Gehaben nun wirklich nichts zu tun.
Der neutrale Leser hat jetzt wohl sicher verstanden in welchem sumpfigen Gewässern diese Leute sich bewegen, die von Herrn Möbius nicht nur vor Gericht verteidigt werden, sondern auch in seinen Artikeln auf diesem Blog.
Was nun die berühmt berüchtigten Zensurkammern in Hamburg anbetrifft, so wurde dort tatsächlich wie schon oben aufgezeigt, Rechtsbeugung begangen, wo nicht nur das oben aufgezeigte Grundrecht mit den daraus erfolgten Schlüssen aufgezeigt wurden. Es gibt auch ein Urteil vom OLG Frankfurt OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09 §§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB, das eindeutig aufzeigt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat über solche Leute informiert zu werden.
Weiters ist die Art der Rechtssprechung eine eindeutige Verletzung des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: http://www.anwalt-gericht-menschenrechte.de/art-6-emrkrecht-auf-faires-verfahre.html Ein Gericht, das in einem übereilten Fliessbandverfahren Beschlüsse trifft ohne die Gegenpartei zu informieren und zu Wort kommen zu lassen verstösst gegen diesen Artikel, aus dem weiter hervorgeht, dass man sich selbst vertreten kann, also keinen Anwalt braucht.
Ein Richter, der unter seiner Haartracht einer englischen Richterperücke ähnelnd sein von ihm erfundenes „Gewohnheitsrecht“ praktiziert, verstösst eben eindeutig gegen das Grundgesetz, der darauf aufbauenden Rechtssprechung und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Wieder ohne Worte " lächerlich " !
LöschenÜberlegen Sie mal was Sie da von sich geben, lesen Sie das mal selbst durch wenn Sie nüchtern sind, ich hoffe das Sie dann Ihren eigenen Irrsinn verstehen !
Teil 3
AntwortenLöschenIch sehe gerade, dass dieser lautstarke Herr mit seinem Wirrwarr mich beleidigend mit falschen Tatsachenbehauptungen beschimpft. Was diese Auskunft bei einer Pariser Universität betrifft and der ich vor über 18 Jahren lehrte, wie will die mich in ihrem heutigen Personalrepertoire finden?
Zu dem Rest nur ein paar Links hier:
http://www.sudoc.abes.fr/DB=2.1/SET=3/TTL=11/NXT?FRST=21
http://www.sudoc.abes.fr/DB=2.1/SRCH?IKT=12&TRM=014988550&COOKIE=U10178,Klecteurweb,D2.1,E7fb3c0df-1,I250,B341720009+,SY,A%5C9008+1,,J,H2-26,,29,,34,,39,,44,,49-50,,53-78,,80-87,NLECTEUR+PSI,R90.30.24.225,FN
http://books.google.fr/books/about/La_Noblesse_allemande_1648_1806.html?id=gIDUNwAACAAJ&redir_esc=y
http://www.worldcat.org/title/noblesse-allemande-1648-1806-essai-sur-une-elite-a-lepoque-de-labsolutisme-des-lumieres-et-de-la-revolution-francaise/oclc/26483464
http://www.abebooks.co.uk/book-search/author/neau-patrice/
http://www.abebooks.it/mémoire-historique-interroger-construire-transmettre-Actes/6370053069/bd
http://www.decitre.fr/livres/histoire-fiction-et-memoire-9782951406537.html
http://ead.univ-angers.fr/~confluences/spip.php?article570
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LöschenIn der Kürze liegt die Würze !
AntwortenLöschenNamensrecht
Französische Adelstitel, französischer Adel
Die französischen Adelstitel wurden durch die Revolution ausgelöscht. Durch Napoleon I. wurde ein neuer Adel, neue Titel und Wappen errichtet. Dem Adel wurden durch das Bürgerkönigtum (Louis Philippe) seine Rechte abgenommen, die 2. Republik schaffte den Adelsstand ab. Dann hat Napoleon III den Adelsstand wiederaufleben lassen. Die 3. Republik schaffte den Adel dann aber endgültig ab. Adelstitel sind in Frankreich seit dem ""Namensbestandteil "".
Woher Sie diese Information haben, weiss ich nicht, und sie geben sie natürlich wie immer ohne Quellen an.
AntwortenLöschenNatürlich gibt es in Frankreich keine légale Existenz des Adels mehr, nur werden die existierenden Adelstitel weiter vom Gesetzgeber anerkannt.
Das geht aus unterem Text hervor. Das Weitere habe ich bereits oben gesagt.
Hier noch etwas Interessantes, auf das ich oben nicht eingehen wollte, aber zeigt, dass der franz. Präsident heute noch die Môglichkeit hat ausländische Adelstitel als französische anzuerkennen, was natürlich nicht bedeutet, dass damit irgend ein Adel anerkannt wird.
So wurden in der Republik 13 zwischen 1870 und 1877 verliehene päpstliche Adelstitel anerkannt und noch 1961 durch De Gaulle mit einem Dekret vom 24 August 1961 der spanische Titel eines Duc de San-Fernando fûr den Chef der Familie de Levis Mirepoix.
« La noblesse n’a plus d’existence légale en France, mais le législateur reconnaît toujours l’existence des titres de noblesse, en vertu d’un principe fondamental du droit français qui prévoit qu’un texte non abrogé est toujours en vigueur. En effet, la réglementation édictée par Napoléon III à propos des titres de noblesse (décrets des 24 janvier 1852 et du 5 mars 1859) n’a jamais été abrogée et continue donc à régir la dévolution des titres de noblesse, qu’il s’agisse de ceux de l’ancienne France ou de ceux des différents régimes du XIXe siècle qui se sont succédé avant l’avènement de la IIIe République. Les familles détentrices d’un authentique titre de noblesse peuvent donc le faire enregistrer très officiellement au ministère de la Justice et plus de 400 titrés ont ainsi fait reconnaître leur droit depuis 1872 (inscription du titre sur les documents officiels : passeport, carte d’identité, actes d’état civil...). De même, les personnes ayant obtenu un titre de noblesse d’un souverain étranger peuvent le faire reconnaître en France. Ce fut le cas pour treize titres conférés par le pape entre 1870 et 1877 et pour le chef de la famille de Levis Mirepoix autorisé par décret du 24 août 1961 à porter en France de titre espagnol de duc de San-Fernando Luis. De plus, l’usurpation des titres est toujours interdite en vertu de l’article 259 du code pénal, mais il faut bien reconnaître que le ministère public n’est pas très diligent dans ce domaine et qu’il appartient aux victimes de se manifester… »
Quelle: http://www.anf.asso.fr/Identite-nobiliaire-dans-la-France
Also alles was sie verbreiten Herr Boecker ist nichts weiter als erlogen und erstunken. Ich glaube was das franz. Justizministerium wie oben gezeigt aufzeigt, wohl ganz sicher der Wahrheit entspricht und eben nicht ihr nichtswissendes Gelaber. Sie erinnern mich an den ehemaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke, der bei der Eröffnung der Grünen Woche am spanischen Stand vorbeikam, stehenblieb und dem spanischen Botschafter erklärte als er einen Bauern in der Nationaltracht sah: Das ist ein Torero, nein antwortete der Botschafter, das ist ein Bauer, darauf wurde Lübke fast ausfällig und schrie, nein, das ist ein Torero.
Genauso verhalten Sie sich, Sie wissen es besser als die französische Regierung, die französischen Behörden und sonstige französische Organisationen. Dieses wurde nicht von mir erfunden, sondern ist nichts weiter als französisches Recht, an dem sie sicher nicht rütteln können. Wenn sie wollen versuchen Sie es mal. Sie werden sehen was ihnen passiert.
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AntwortenLöschenNoch etwas: Adelstitel sind kein Bestandteil des Namens, nur das "de". Wenn man seinen Titel in seinen Papieren führen will, muss bei dem Justizminister, der auch die Eigenschaft eines Garde des Sceaux (Siegelbewahrer) hat ein Antrag gestellt werden. Dieses Vorhaben wird genehmigt, wenn es sich um einen regulären Titel handelt und als solcher bei dem Siegelbewahrer registriert ist. Zu diesen Titeln gehören eben auch die von Ihnen usurpierten.
AntwortenLöschenAber natürlich kann jeder Adelige seine Titel führen ohne diese Schritte zu unternehmen, 1.da die Taxen sehr hoch sind und 2. man seine titel auch sonst gesellschaftlich auch öffentlich, aber halt nicht vor den Behörden und Gerichten. Da darf er sich nur als Monsieur de XXXX vorstellen.
Lesen und staunen !
AntwortenLöschenAdelsaufhebungsgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Adelsaufhebungsgesetz
Adel Frankreich
http://de.wikipedia.org/wiki/Adel#Frankreich
Und nun gehen Sie hin in Frieden.
Und
Löschenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Pair_von_Frankreich
http://www.business-podium.com/boards/adelstitel-feudaltitel-ritterorden-familienwappen-geistliche-ordensgemeinschaften/17-kurzabriss-ueber-adelstitel-diversen-laendern-europas-russlands-usw.html
...etc.
Die lügen alle woll!??
Historiker Historiker , dein Traum ist geplatzt, BUMM :-)
Sie sagen doch immer Wikipedia, sei nicht seriös, nur ihre eigne Winkel pedia sei glaubhaft hahahahaha
AntwortenLöschenWas Deutsche über Frankreich schreiben, muss nicht den Tatsachen entsprechen. Ich würde lieber den französischen Autoritäten vertrauen, denn die müssen es ja wissen und nicht irgendwelche Laien bei der deutschen Wikipedia.
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AntwortenLöschenUnd das zu dem " Fürsten" der keiner ist !
AntwortenLöschenZur Strafbarkeit des Führens eines Adelstitels
Durch das Adelsaufhebungsgesetz wird das Führen eines Adelstitels untersagt und ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Geldstrafe bis 20.000,– Kronen oder einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht. Die Regelungen dieses Gesetzes wurden durch eine Vollzugsanweisung näher ausgeführt, wobei diese Konkretisierungen teilweise gravierend von den Bestimmungen des Adelsaufhebungsgesetzes abweichen. Nach Auseinandersetzung mit der Lehre gelangt der Autor zum Ergebnis, dass für Übertretungen des Adelsaufhebungsgesetzes ein Maximalgeldstrafsatz von € 0,14 Anwendung findet, dass aber auch eine Verhängung einer primären Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten durch eine Verwaltungsbehörde zulässig ist. Außerdem wird der Vollzugsanweisung zum Adelsaufhebungsgesetz ein im Verhältnis zum Adelsaufhebungsgesetz eigenständiger Regelungsgehalt abgesprochen.......
http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00730-008-0237-0#page-1
""échec et mat"" ! :-)
AntwortenLöschenHahahahaha Seit wann hat Österreich etwas mit Frankreich zu tun???? Dass dieser Herr nicht merkt was für einen Unsinn er verbreitet. Herr Boecker weiss es besser als die französischen Gesetzgeber. Herr Boecker schliesst von Österreich auf Frankreich. Dass Herr Boecker nicht lesen kann wissen wir schon lange. Dass er ein Deutsch schreibt, dass unserer sogenannten "Hassgruppe" den Namen gegen hat. Boecker ist eben kein Deutsch sondern "Boecker", Dass Herr Boecker bei seriösen und fundierten Kommentaren nur mit Wirrwarr, Beleidigungen, üblen Nachreden und falschen Tatsachenbehauptungen antwortet ja alles das ist dieser fake französische "Hochadelige", der in einer ganz bescheidenen Plattenhauswohnung in Hagen haust und von sich angibt eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens zu sein.
AntwortenLöschenDas ist für Sie , Ritter von Itter Prof. DR. Historiker etc!
LöschenAdelsaufhebungsgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Adelsaufhebungsgesetz
Adel Frankreich
http://de.wikipedia.org/wiki/Adel#Frankreich
Und
http://de.wikipedia.org/wiki/Pair_von_Frankreich
http://www.business-podium.com/boards/adelstitel-feudaltitel-ritterorden-familienwappen-geistliche-ordensgemeinschaften/17-kurzabriss-ueber-adelstitel-diversen-laendern-europas-russlands-usw.html
...etc.
Und das widerlegen Sie doch bitte mal Sie
" Historiker " :-)
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AntwortenLöschenEin in seiner Traumwelt lebender faker "französischer Hochadeliger" der unter falschen Titeln und Namen nichts weiter als ein Avatar ist.
AntwortenLöschenWas Sie hier verbreiten und vor allem gegen mich ist rechtlich verfolgbar, nur verzichte ich sowie auch andere, denn wie wir ja wissen, ist bei Ihnen nichts zu holen.
Versuchen Sie mal gegen mich etwas in Frankreich zu unternehmen. Sie werden sehen wie weit sie mit Ihren faken Namen kommen. In Frankreich wird im Gegensatz zu Deutschland eine echte Identität verlangt und wenn die nicht ergeben ist, wird eine Klage sofort zurückgewiesen. Ja also ich warte!!!!
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LöschenZitat des Ritters :
Löschen""weiter als ein Avatar ist.
Was Sie hier verbreiten und vor allem gegen mich ist rechtlich verfolgbar, nur verzichte ich sowie auch andere, denn wie wir ja wissen, ist bei Ihnen nichts zu holen.""
1.) Avatar ?? wissen Sie überhaupt was das ist??
Dann lesen Sie mal
http://de.wikipedia.org/wiki/Avatar_(Internet)
Bin ich Lara Croft , intelligente Software , oder ein statisches Bild ??
Wieder lächerlich gemacht!:-)
2.) Verklagen Sie mich doch, ich hoffe darauf, dann aber wird jeder Ihren wahren Namen sehen , ohne Prof .DR. und Ritter von Itter, das befürchten Sie, nichts anderes ! :-)
3.) Niemand könnte mich verklagen, warum auch??
Ihr Fürst hat mir mal gedroht, ich hingegen habe gelacht , das war alles ! :-)
Also alles wieder nur Unsinn und Hirngespinste von unserem Ritter von Itter Prof. DR. Historiker
Hier ein herrlicher Text u.a. zu dem Thema Avatar, verfasst von einem Kollegen des Herrn Möbius:
Löschenhttp://stscherer.wordpress.com/2012/05/02/warum-man-trolley-dolly-nicht-beleidigen-kann/
"Die große Stärke der Narren ist es, dass sie keine Angst haben, Dummheiten zu sagen."
AntwortenLöschenJean Cocteau
"Die Dummheit ist etwas Unerschütterliches; nichts vermag sie anzugreifen, ohne an ihr zu zerbrechen. Sie ist von der Natur des Granits, hart und widerstandsfähig."
LöschenGustave Flaubert
Freut mich, dass Sie über sich selbst sprechen ;)
AntwortenLöschenIch bin sehr verwundert, was ein Anwalt für IT-Recht auf seinem, grundsätzlich juristischen Themen gewidmeten Blog (in "Boecker": Block) für Fabula zulässt. Und das sind Ihre Mandanten? Hochstapler, gespaltene Persönlichkeiten, Menschen, die sich mit fremden Federn schmücken? Wie bedauernswert.
AntwortenLöschenRA Möbius ist schon ein recht guter Anwalt. Trotzdem habe ich nicht verstanden, dass RA Möbius z.B. ganz hart gegen den mehrfach rechtskräftig verurteilte falsche Priester Rolf Hermann Lingen vorging.
Löschenhttp://bit.ly/Y8nm53
http://bit.ly/ZEBPG0
http://rolf-hermann-lingen.over-blog.de/
Warscheinlich fällt es Anwälten unheimlich schwer, über den Dingen zu stehen.
Ich habe ihn genau einmal angezeigt, obwohl er danach jahrelang seine Völkermörder-Idee über mich verbreitet hat.
Löschenhttp://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/beleidigung_internet.pdf
Die folgenden Verurteilungen habe ich lediglich veröffentlicht.
Sind Namens- und Persönlichkeitsrechte im Internet kein passendes Thema für meinen Blog?
LöschenDoch. Namens- und Persönlichkeitsrechte sind ein sehr passendes Thema. Die Frage scheint allerdings zu sein, von welcher Seite man das Ganze betrachtet:
LöschenIhr Mandanten schmücken sich mit "Namen" (ehem. Adelstitels und ehem. Adelsprädikaten), die ihnen nicht zustehen. Ob strafbar oder nicht, das ist Hochstapelei. Eine Kanzlei nimmt solche Mandanten schlicht nicht an, wenn sie nicht selbst den Anschein des Missbrauchs erwecken will.
Verlangen Sie doch von Ihren Mandanten, die unter ihren bürgerlichen Namen in den Städten Gelsenkirchen und Hagen gemeldet sind, dass sie ihre Geburtsurkunden publizieren. Da müssen dann ja die "Titel" bzw. selbst erteilten Namenszusätze zu lesen sein, oder?
Alleine die Argumentationskette, die hier zu lesen von einer Person, die sich als "Maison de Montfort" oder "Comte de Montfort" etc., bezeichnet, ist absolut und komplett hanebüchen. Natürlich wissen Sie das als Anwalt. Warum Sie diese Seite der Neigungen unterstützen, erschließt sich Niemandem.
Und was den Richter Buske betrifft, so kann man Erstaunliches veröffentlicht lesen:
http://blitzkneiser.blogspot.fr/2012/03/bundesverfassungsgericht-watscht.html#!/2012/03/bundesverfassungsgericht-watscht.html
Nein, Herr Möbius, das ist Alles in Allem unehrenhaft.
Sicher sind sie interessant, nur sollte man aufpassen über welche Namens- und Persönlichkeitsrechte man spricht. Die von Fakes, die mit falschen und z.T. usurpierten Namen, Usurpation, die in dem Ursprungsland, als Betrug geandet wird und durch das Internet streichen wobei auf fundierte Kritiken mit Wirrwarr, üblen Nachreden, Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen antworten statt fundiert? Und die sich dann als Opfer sehen, wenn ihnen in sehr viel harmloserer Weise erwidert wird?
AntwortenLöschenJa es scheint für Anwälte schwer zu sein über den Dingen zu stehen und sich vor allem in den Hintergrund hineindenken zu können.
Geschrieben von mir am 25. Februar 2013 23:39
LöschenAuch mich und meinen Namen stellen Sie ( der Deutsche aus FR.) seit über 1 Jahr in frage und nicht nur das.
Woher nehmen Sie sich das Recht öffentlich zu behaupten ich würde NICHT diesen Namen tragen, wann haben Sie meine Personaldokumente gesichtet?
Ich habe extra, nur für Sie und Ihre lieben "Mitstreiter" eine Bankkarte mit meinem Namen veröffentlicht (Link > http://www.flickr.com/photos/91387285@N03/8297509768/in/photostream )
Da wird dann behauptet , für ein Bankkonto in der Form brauchte man keine Personaldokumente zur Verifizierung vorlegen, zeigen Sie mir eine , nur eine Bank die Ihnen ein Konto OHNE Personaldokumente eröffnet!
Wenn das so einfach geht wie Sie es behaupten, dann eröffnen Sie doch bitte ein Konto mit Ihren Vornamen und wie Sie sich ausgeben und nennen, " Ritter von Itter" als Namensbestandteil!
Das bitte möchte ich und der Rest der Leser sehen, dann mal rann Herr Baron Münchhausen, das klappt doch locker in einer Woche.
Viel Glück :-)
--------------
Haben Sie ein Bahnkonto eröffnet?
Ich bin mir zu 100% sicher das es nicht so ist und warum nicht, weil Sie es nicht ohne Personaldokumente eröffnen können, Sie werden weder ein Konto oder Bankkarte laufend über den Namen Bent..r Ritter von Itter eröffnen können, oder versuchen Sie es doch mit meinem Namen " Comte de Montfort ...."
Ich schlage vor, weil Sie ja behaupten das es möglich ist ein " Bankkonto "ohne Personaldokumente zu eröffnen, machen Sie dieses.
Wenn Sie das getan haben und uns die Karte ( original) und nicht (manipuliert) vorlegen können, dann können wir weiter diskutieren.
Und wenn Sie meinen ich hätte z.b dieses Konto unter falschen Namen eröffnet,oder gefälschte Personaldokumente vorgelegt, dann wäre das ja Betrug von mir den Sie dringendst anzeigen müssen.
Ich habe mir von Ihnen nichts vorschreiben zu lassen und ausserdem fangen Sie endlich mal an hier fundiert zu kommentieren. Aber Sie können trotzdem sehen wie einfach das geht und zwar dort, wo wie Sie wissen über Ihren Wirrwarr gesprochen wird.
LöschenDa Sie mal wieder Unsinn bei Facebook verbreiten, stelle ich dieses mal ein, Ihre Auffassung von "Ehrlichkeit" sollte für niemanden ein Beispiel sein!
Löschenhttp://www.kreditkartenblog.eu/blog/anleitung-zum-eroeffnen-eines-neteller-kontos/
Lesen Sie sich das richtig durch, "RICHTIG" und nicht halb.
Ich mache es Ihnen aber einfach.
Neteller Konto
Hier hast du dann 3 Optionen deine Identität nachzuweisen.
Man kann sich hier eine dieser 3 Optionen aussuchen und wenn diese dann zu 100% abgeschlossen ist ist das Konto legitimiert.
Das war es dann schon mit der kleinen Anleitung und hoffe das sie jeden der noch offene Fragen zur Anmeldung hatte weiter hilft.
Hoffe natürlich wie immer auf eure Anregungen und Meinungen.
PS :
Löschenhttp://www.kreditkartenblog.eu/wp-content/uploads/2011/11/neteller1.png
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LöschenNoch für den interessierten Leser.
LöschenIn der besagten zum teil "Faschistischen" Hassgruppe
( "Boecker" - Eine Rechtschreibreform für Idioten! ) URL > http://www.facebook.com/groups/430561630337035/?ref=ts&fref=ts
schrieb auch ein uns bekannter A. Schaumburg seine Kommentare, jeder wird wissen wer das ist.
Es macht sich natürlich als "klein Promi" gut in so einer Gruppe zu schreiben, wie "unsere Saat ist aufgegangen" etc. welche Saat der Herr meint wird jedem klar sein.
Es zeigt natürlich welch wahren Charakter der Herr besitzt und das er nicht so ist wie er es gern nach außen zeigt!
Vor etwa 2 Jahren hat dieser Herr A.Schaumburg mir mit seinem "Ehrenwort" bestätigt, nichts mit denen zu tun zu haben die mich , wie schon beschrieben
" Kindermörder,Pädophilen, Betrüger, Fälscher, Unwertes Leben etc" beschimpfen und betiteln .
Komisch hin doch ist, das er sich mit genau dieser "Bande" in dieser Hassgruppe gut versteht und kräftig schreit " Unsere Saat geht auf etc" !!!
Sehr gut für das Image, mich freut es nur das der "Fürst":-) sein wahres Gesicht zeigt.
Der Ritter von Itter ist wahrscheinlich dem " Fürsten " ein treuer Diener und springt wenn er springen soll, so wie diese ganze Bande die jetzt " tief, jammernd am Boden liegt " und sehr teuer für ihr Handeln zahlen müssen.
Herr Boecker, wann werden Sie endlich lernen die Wahrheit zu sagen. Ich kenne Sie erst seit etwas mehr als einem Jahr. Was Ihre Anschuldigungen anbetrifft, so sind Sie bei mir Falsch am Platz. Ich beschuldige sie bloss ein Fake zu sein und das entspricht den Tatsachen, wobei ich manchmal durch ihren Wirrwarr „gereizt“ mit mokierenden Repliken antworte und auch Ihren Wirrwarr zur Schau stelle.
LöschenAls ich sie kennenlernte, versuchte ich Ihnen fundiert in einer höflichen Sprache klarzumachen, dass das was sie machen unrecht ist und dass diese Titel Ihnen nicht gehören. Sie antworteten darauf mit Blödeleien, Wirrwarr, Beleidigungen, übler Nachrede bis unter die Gürtellinie und dem Behaupten falscher Tatsachen, wie faker Dr. faker Professor, faker Historiker u.ä. Wer mich einen Pädophilen und Homosexuellen nannte sind Sie und das bereits im November 2011 auf der Schmierseite Ihres Freundes des faken Conte Sanseverino. Erst kürzlich haben sie diese üble Verleumdung auf Ihrer Facebookseite wiederholt und von einigen Ihrer „Damen“ Zustimmung“ erhalten.
Ihr ganzes Leben ist eine Lüge, wobei sie sich nicht nur selbst belügen sondern auch Ihre Umgebung. Nur bei mir und einigen anderen sind sie eben auf einen harten Stein gestossen, der sich nicht so einfach etwas vormachen lässt. Wir gehören nicht zu den Ignoranten, denen man vormachen kann etwas zu sein was man nicht ist. Es ist allein schon eine Frage des gesunden Menschverstandes zu wissen, wer echt ist oder nicht. Nur das ist eben das Problem, eine grosse Anzahl der Durchschnittbürger sieht eben nicht wer wirklich „adelig“ ist und wer nicht, da für ihn ein „Adelsnahme“ gleichbedeutend ist mit Adel.
Um heute in die Genealogischen Handbücher, in Matrikeln und Adelsvereine aufgenommen zu werden, muss man eine „Adelsprobe“ bestehen, die darin besteht, dass man urkundliche nachprüfbare Dokumente vorlegt, die nachweisen, dass man ununterbrochen in männlicher Folge über eine legitime Ehe von einem Adelsträger abstammt. Alle anderen „Beweise“ sind Humbug und Nobilitierungen für deutsche Staatshörige gibt es einfach nicht, auch nicht von einem ausländischen Monarchen. Falls ein Deutscher wie Ralf Dahrendorf von der englischen Königen in den personellen englischen als sog. Live Peer erhoben wurde, dann war das in seiner Eigenschaft als englischer Staatsbürger und nicht auf Grund seiner deutschen Nationalität.
Aber wir haben am Anfang unserer „Bekanntschaft“ schon über diese Thema diskutiert, aber wie gesagt es wurde nur mit blödelnden Antworten gekontert. Eine Idee kann sich ja der Leser machen, wobei sich der Herr Boecker hier noch verhältnismässig „harmlos“ äussert.
Selbst " Fake " ist für mich als natürliche Person eine Beleidigung, unterlassen Sie das sonst bekommen Sie wieder Post.
LöschenIch kann gern mal einen Blog erstellen mit sämtlichen Screenshot die ich zur Beweissicherung gesammelt habe.
Was ist mit den ganzen Blogger und Webseiten die Sie über mich veröffentlicht haben
" Beschimpfungen und Verleumdungen überschlagen sich da"!
Sie sind natürlich ein ganz armer unschuldiger " Ritter " der NICHTS getan hat, war klar.
Das mit meinem verstorbenen Vater, Sie wissen was ich meinen , werden wir noch Persönlich diskutieren, das wir Ihnen klar sein !!
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LöschenDie einstweilige Verfügung 7 W 5/13 betraf nicht Namensrechte, sondern die Veröffentlichung einer Mail, in der Stellung zu Namensrechten genommen wurde. Dieses Mail war ein Teil der Diskussion zu Namensrechten.
AntwortenLöschenMit dem von Ihnen, Herr Möbius, erreichten gerichtlichen Verbot haben Sie im Prinzip die unbeschwerte, von Angst und Schrecken freie Diskussion über Namens- und Persönlichkeitsrechte im Internet verboten.
Dem Richter Andreas Buske als Überzeugungstäter haben Sie zu einem Beschuss mit rechtsirrigen Begründung verleitet.
Sehr geehrter Herr Schälike,
Löschenwenn dem so ist, wie Sie schreiben und der Beschluss des Richters Buske NACHWEISBAR rechtsirrig ist, müsste dieser Beschluss ja aufgehoben werden, oder nicht?
Und vollends unverständlich ist, wie jemand als selbsternannter "Graf von Ostwald" Dokumente unterschreiben kann und auch vom Richter Buske so genannt wird, obwohl es eine Person dieses Namens in der Bundesrepublik NICHT gibt. Genausowenig, wie es übrigens ein Grafengeschlecht dieses Namens jemals gab. Das ist ebensolche Hochstapelei in Reinstform, wie die dümmlichen Behauptungen des Herrn Boecker, der sich "Comtes des Montfort Duc de Bretagne" nennt. (Ohne der französischen Sprache mächtig zu sein, übrigens.)
Was einen soliden Anwalt veranlasst, sich für diesen Identitätsschwindel auch noch stark zu machen und diesen Leuten zum Durchbruch zu verhelfen, mag verstehen, wer will.
Abwarten. Am 25.03.2013 verkündet das OLG Köln ein Urteil in einem Prozess, in dem ein Rechtsanwalt unter einem Fantasienachnamen auf Unterlassung geklagt und in erster Instanz noch Recht bekommen hatte. Es gibt einen Hinweisbeschluss des OLG, wonach die Berufung des Beklagten erfolgreich sein könnte, weil nicht klar erkenntlich ist, welche Person den Anspruch geltend macht. Ganz interessant, dürfte ja hier auch passen und evtl. weiterhelfen.
LöschenVielen Dank für diesen Hinweis, Herr Werner. Es ist schon sehr störend für das Rechtsempfinden normaler Bürger, wenn sich Hinz und Kunz mit ehem. Adelstiteln und Prädikaten schmücken dürfen. Im Privatleben mag man das noch als "Marotte" durchgehen lassen. Dass jedoch Gerichte und Staatsanwaltschaften dazu beitragen, dass sich solche Hochstapler bestätigt sehen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Kaltschnäuzigkeit der Hamburger Instanzen ist dabei besonders frappierend.
LöschenUnter ganz besonderem Licht müssen die angesprochenen "Grafen" und "Comtes Duc" etc. auch deshalb betrachtet werden, weil sie keinesfalls so harmlos sind, wie sie sich geben, sondern ihren selbst ernannten Nobilitätsstatus auf Websiten zur Auslobung von Spenden etc. nutzen.
Und nur als hinweisender Nachtrag, weshalb man versucht, die Öffentlichkeit vor diesen Personen zu warnen und deren Gebaren zu entlarfen, darf man getrost, auch seitens der Anwälte und mit diesem Fall befassten Gerichte hier nachlesen:
Löschenhttp://napierski.wordpress.com/2012/01/09/streit-in-der-freikatholischen-kirche/
Das Verhalten Einzelner ist noch kein Anlass, sich darüber zu mokieren, solange das in rechtlich einwandfreiem Rahmen geschieht. Aber das kann man wohl von dem sich "Comtes de Montfort Duc de Bretagne" nennenden Herrn nicht behaupten. Und auch der selbsternannte "Graf von Ostwald" gehört zu diesem Dunstkreis, wie man weiß.
sorry, "entlarven".....
LöschenHier etwas wie der nicht existierende „Graf von Ostwald“ das Namensrecht betrachtet:
AntwortenLöschenhttp://4micromax.blog.de (auf HOME klicken)
http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2F4micromax.blog.de%2F2012%2F07%2F29%2F&h=yAQG3QwzKAQFzN-7tEvWl-RPFkCSvFeo56sslJYpujXdyQA&s=1
Stellungnahme eines Kunden zu unseren Titeln.
Samstag, 13. August 2011
Guten Tag Herr Graf,
... war heuten mal wieder etwas im Netz unterwegs und habe dort einiges von einem Mcnamara gelesen,reiner unsinn.Sie sollten viel selbstbewußter auftreten,z.b. den sogenannte historische Adel,gibt es garnicht mehr,er war mal ein Teil der Geschichte,alles andere was diese für sich anführen sind Wunschgedanken.
Was aber der modernen Adel betrifft so ist dieser in der tat real,man kann ihn mit recht echten Adel nennen.Wenn wie zu beispiel Sie,durch eine Kirche o. Religionsgemeinschaft dazu ermächtigt sind, so ist der Titel als unanfechtbar echt anzusehen,es ist nicht nur ein Künstlername oder Pseudonym.
Alles andere würde dem Grundrech auf Namenfreiheit und auch Religionsfreiheit wiedersprechen.Richtig ist eigendlich ,daß der sogenannte "historische Adel" nur adelsänliche Namen trägt,ohne Erhebung einer Autorität,der moderne Adel sich aber auf erhebliche rechtliche Grundlagen stützen kann(
Auch in der Vergangenheit wurde das Recht zu Adeln von den Kirchen an Könige,Fürsten Bischöfen usw. verliehen).Es spielt auch nicht die gerigste Rolle ob die Kirche hier in Deutschland anerkannt ist oder nicht,trotzdem bleibt ihr dieses Recht.
Ich empfehle Ihnen dies in Ihren Ausschreibungen ganz klar und deutlich zu machen und sich nicht von "Besserwissern" überrumpelm zu lassen.
Wer von Ihnen einen Adelstitel verliehen bekam und bekommt,kann sich mit Recht als "echter Adel" mit echtem Titel berufen und nicht nur als Adelsname.
Wenn Sie sich die Schweiz ansehen so werden Sie feststellen ,daß es dort ähnlich läuft,Adelstitel werden dort nicht in Personalpapiere eingetragen,sind aber wenn
Beurkundet anerkannt.Wer dies hier nicht tut,sollte sich mal das Grundgesetz durchlesen.
Es gibt noch viel dazu zu sagen aber dies würde hier den Rahmen sprengen.
MfG
Klaus Karl Graf v.Ostwald
Diese Meinung wird auch von dem in Frankreich nach article 259 du code pénal zu betrachtenen Betrüger „Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne geteilt, der die Persönlichkeitsrechte folgendermassen versteht:
http://berichterstattung.blogspot.fr/?zx=8b49a57d3576fb30
http://mobbernogo.blogspot.de/2012/11/fake-prof-dr-edler-von-itter.html?m=1
http://de.calameo.com/accounts/1654043
wobei die dortigen „Einsteller“ fake Profile des obigen in Frankreich als Betrüger anzusehenden Individuums sind.
Das sind nur ein kleiner Teil der Hintergründe, die von Herrn Möbius ignoriert werden.
Gegenstand des Verfügungsverfahrens war nicht der Name, sonders ein als privat definiertes Mail.
LöschenWeder dass LG noch das OLG hat sich damit beschäftigt, ob der im Antrag auf Erlass eines Unterwerfungsbeschlusses genannte Name des Antragstellers zu recht getragen wird oder nicht.
Die Zulässigkeit des Namens von O. war nicht Gegenstand der richterlichen Überlegungen.
RA Möbius hat sich nicht damit beschäftigt, ob das "von" zulässig ist oder nicht.
Insofern kann man RA Möbius juristisch zu dieser Frage nichts vorwerfen, unabhängig davon,. ob es richtig war, O. zu vertreten.
Eben und darum geht es, wie kann ein Anwalt ohne die Identität seines Mandanten zu prüfen, obwohl er auf diese falsche Identität aufmerksam gemacht wurde und ihn dann trotzdem vor Gericht vertreten. Hier in Frankreich ein Ding der Unmöglichkeit. Spätestens beim Gerichtstermin werden die Identitäten der Parteien geprüft und falls sie nicht mit den offiziell anerkannten Ausweispapieren übereinstimmen wird die Verhandlung abgelehnt.
AntwortenLöschenWas mich ausserdem besonders wundert ist, wie kann es in Deutschland solch eine Prozedur geben, die gegen den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst ?
Das wird unser Anwalt wohl auch getan haben , Sie machen sich immer lächerlicher!! :-)
LöschenDie Identität einen Mandanten hängt nicht davon ab, wie dieser in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder in einer Klage bezeichnet wird.
LöschenDazu hatte ich die BGH-Entscheidung vom 24. Januar 2013 – VII ZR 128/12 zitiert:
Deshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll. Für die Ermittlung der Parteien durch Auslegung ihrer Bezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen.
O. war und ist für RA Möbius und für das Gericht eindeutig erkennbar. Diese Person gibt es real. Wie diese im Antrag oder in der Klage sich nennt bzw. von aseinem Anwalt genannt wird, ist für der Erlass der einstweiligen Verfügung unerheblich.
RA Möbius deswegen auszulachen, greift nicht. Man kann durchaus andere gute Gründe finden, über RA Möbius und Richter Buske zu lachen, sich lustig bzw. machen.
Juristisch gesehen muss man diese Verfügung entweder schlucken oder man geht das Risiko ein, gegen diese presserechtlich (zensurrechtlich) vorzugehen. Das ist nicht einfach. Auf dem falschen Namen dabei rumzuhaken, hilft nicht, schadet eher.
Man sollte sich lieber Gedanken darüber machen, weshalb die Veröffentlichung des Mails erlaubt sein düfte (müsste).
http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/gefahren-des-web-20-finger-weg-von-emails-und-briefen-unautorisierte-veroeffentlichung-ist-tabu.html
LöschenZur Sache: Das LG Köln (Az. 28 O 157/08) hat vor ein paar Jahren geurteilt, dass die Veröffentlichung privater eMails eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. § 823 BGB darstellt und damit einen Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) rechtfertigt.
AntwortenLöschenAnalog ließe sich dies imo auch auf private Nachrichten in sozialen Netzwerken übertragen.
So wird das wohl seine Richtigkeit haben.
Das LG Köln-Urteil 28 O 157/08 ist nicht rechtskräftig. Der Antragsteller hat im Hauptsacheverfahren die Klage zurückgenommen und auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung veruzichtet.
LöschenBei dem hier streitgegnmständlichem Mail stellt sich die Frage, war die Mail tasächlich privat.
Nicht alle privat erhaltenne Mails führen - trotz Antrag - zu einem Veröffentlichungsverbot. Es ist ein Abwägungsprozess.
Drohmails dürfen z.B. veröffentlicht werden.
Wer entscheidet für mich was andere von mir lesen dürfen und was nicht ?!
LöschenIch selbst möchte doch meine
"Nachrichten "an andere für mich behalten, oder entscheiden wer die Nachrichten lesen darf und wer nicht.
Wo kommen wir denn hin wenn jeder
" persönliche " Nachrichten veröffentlicht?
Wo bleibt die Privatatmosphäre, wo bleibt das Persönlichkeitsrecht ?
Nicht umsonst heißt das "Privatnachrichten " auch PN bei sozialen Netzwerken genannt. Privat heißt auch nur für dich oder für mich und nicht für Hans und Kunz,
ansonsten kann ich es ja gleich "öffentlich" stellen!
Ganz klar ist das weiterleiten von " PN" so zu behandeln ist wie einen Brief
" Postgeheimnisverstoß "und ganz besonders wenn man jemanden durch die Veröffentlichung der "PN" ins schlechte Licht rückt.
Z.B. wie in diesem Fall , die "PN" wurde veröffentlicht in einer
"offenen Gruppen " bei Facebook, wo z.c 1Mrd. Menschen diese Nachricht mit beleidigende, verschmähende und deformierende Kommentaren lesen konnten, so etwas ist nicht nur böswillig, sondern auch charakterlos eben öffentliches
" Mobbing " !!!
Für uns war diese Identität nicht klar und das hat auch in Betracht gezogen zu werden. Nur hat das Gericht, was die Prozedur anbetrifft den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ignoriert. Niemand wurde über den Termin informiert und eine gegenseitige Darstellung war daher nicht möglich. In dem ganzen Verfahren sehe ich 3 Verstösse gegen diesen Artikel 6. was ja letztendlich eine weitere Rechtsbeugung in drei Fällen wäre.
AntwortenLöschenDas mit dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention - Anwaltszwang - hat juristisch noch niemand durchgezogen.
LöschenDeswegen herrscht immer noch der Nazi-Anwaltszwang und damit muss man leben.
Mit diesem Zwang muss man nicht leben, es gibt ja schliesslich Strassburg.
LöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenÜbelst ist, das ein " Täter " sich hier auch noch zum armen Opfer machen will, charakterlos und das letzte!
AntwortenLöschenIst immer das gleiche, ich haue mal drauf bist das Blut spritzt und wenn ich verklagt werde war der tote auch noch schuld , er hätte ja einen Sturzhelm tragen können und woanders hergehen können, ich wusste nicht das der sterben kann , ICH BESTEHE AUF MEINE MENSCHENRECHTE !!
Ich definiere solche als das übelste der Menschlichen Gattung , ich hoffe das für Sie und ihresgleichen die höchsten Strafen ausgesprochen werden !
Pfui !!!
Sorry Herr Boecker, das Gericht hat die Menschenrechte zu respektieren.
AntwortenLöschenUnd was Sie da von sich geben zeigt eben wessen wirklichen Geistes Kind Sie sind!!!!
Vor allem haben die " Menschen " die " Menschenrechte " zu respektieren, da sieht man wessen wirklichen Geistes Kind > Sie < sind!!!!
AntwortenLöschenHier einige Links, die zeigen wie es um dieses Thema der Rechtsbeugung in der BUNDESrepublik steht. Vielleicht sollte man BUNDES durch BANANEN ersetzen.
AntwortenLöschenhttp://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/498049/Gefaengnisstrafe-fuer-deutschen-Richter-wegen-Rechtsbeugung
http://www.kanzlei-hoenig.de/2009/rechtsbeugung-durch-richter-und-staatsanwalt/
http://www.rechtsbeugung.net
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2013/02/05/richter-wegen-rechtsbeugung-in-18-fallen-verurteilt/
http://www.wikilegia.info/wiki/index.php?title=Rechtsbeugung_sieben_verfahren_gegen_deutschen_richter
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hebt-freispruch-auf-proberichter-wird-rechtsbeugung-vorgeworfen/
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/864
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/02/04/bewahrungsstrafe-fur-richter-wegen-rechtsbeugung-rechtskraftig/
http://blog.justizkacke.de/?p=318
http://www.amtsmissbrauchdurchjustiz.de/13.html
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/rechtsbeugung-richter-bessert-urteile-nach_206_142124.html
http://www.welt.de/print-welt/article534093/Richter-Schill-und-die-Rechtsbeugung.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/02/18/entschied-richter-uber-eigenen-antrag/
Und hier ein Link einer Petition an den Bundestag gegen diese Willkür der Richter:
https://www.openpetition.de/petition/zeichnen_formular/durchsetzung-des-willkuerverbotes-aenderung-339-stgb-rechtsbeugung
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AntwortenLöschenZitiere :
AntwortenLöschenMichael Bentler Sucht mal nach Richter Buske oder Andreas Buske, Ihr werdet erstaunt sein, was man alles über diesen Freund der Kriminellen findet. :°
Wer ist denn hier kriminell Bentler??
Man sollte dem Richter Buske mitteilen das Sie verbreiten er hätte " kriminelle " Freunde!
Na da wird auf Bentler was zukommen :-)
AntwortenLöschenhttp://www.donaukurier.de/lokales/kurzmeldungen/riedenburg/Riedenburg-Richter-beleidigt-8000-Euro-Strafe;art74375,2622633
Richter beleidigt: 8000 Euro Strafe
Kelheim (rat) Der bekannte Kelheimer Unternehmer und Hotelier Reinhard Listl muss wegen der Beleidigung eines Richters 8000 Euro Strafe zahlen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Dieses Urteil fällte heute das Amtsgericht Kelheim.
Das kommt ja genau hin .
AntwortenLöschenRichter beleidigt - Kleingärtner muss Strafe zahlen
Weil er einen Richter beleidigte, muss ein Kleingärtner aus Neuplanitz 1.575 Euro Strafe zahlen. Der 63-Jährige hatte einen Räumungsprozess gegen seinen Gartenvorstand verloren. Schuld daran aus Sicht des Arbeitslosen: der Richter, den er in einem Brief als „Rechtsbeuger und Helfer für kriminelle und asozial verwahrloste Personenkreise“ beschimpfte. Das ging der Justiz entschieden zu weit, und der Präsident des Landgerichtes selber stellte Strafantrag gegen den Ex-Laubenpieper. Während der Staatsanwalt am Montag noch auf ein mildes Urteil von 200 Euro plädierte, sah der Richter die Beleidigung schlimmer.
http://www.radiozwickau.de/nachrichten/lokalnachrichten/richter-beleidigt-kleingaertner-muss-strafe-zahlen-515840/
Das Problem sind nicht die Richter, sondern die Anwälte.
LöschenDie Anwälte bringen alles ins Rollen.
Am Anfang steht doch der der das Gesetz gebrochen hat.
LöschenAnwälte verteidigen und Richter sprechen das Urteil, beide werden für ihren Job bezahlt, beide mussten einen Eid schwören.
Jeder über 14 Jahre muß Recht und Unrecht unterscheiden können, wer es nicht kann muß die Konsequenzen tragen, am ende sind immer andere schuld oder haben etwas ins rollen gebracht.
Anwälte vertreten nicht nur Beklagte sondern auch Kläger. D.h. Anwälte verteidigen nicht nur, sondern provozieren oft ihre Mandanten zum Klagen.
LöschenFür die Anwälte ist es immer ein Geschäft. das ist entscheidend, nicht Recht und Unrecht.
Die Unterscheidung von Recht und Unrecht ist in den meisten Fällen nicht möglich. Da vor dem Gericht viel gelogen wird, und Gerichtsverfahren viel Nerven, Geld und Zeit kosten, obsiegen die Halunken öfter als die biederen Bürger.
In einem kann ich Ihnen nur zustimmen
Löschen" es gibt mehr Rechte für Täter wie für Opfer"!
Was ich persönlich kritisiere ist unsere StA, wenn wir keine Anwälte hätten sehe es in unserem Rechtssystem ganz dunkel aus, wer würde uns vor der StA retten?
Stellen Sie mal als Opfer eine Strafanzeige bei der StA, hören sie etwas, hören Sie genau hin ....... nichts, ich auch nicht. Bis da Geräusche wahrzunehmen sind die sich nach Arbeit anhören, haben Sie einen langen Bart und die Sache ist schon kalt, ich spreche aus Erfahrung!
Unser ganzes System basiert auf Betrug, den anderen übers Ohr hauen, notfalls mit Waffengewalt sich die Rohstoffquellen sichern, mit Polizeigewalt vollstrecken, auch wenn es Fehlurteile sind. Der Stärkere setzt sich bei uns durch, wobei die die Anwälte und Richter definieren, wer der Stärkere ist.
LöschenWer sich dagegen wehrt, wird von den Vertretern der Herrschaftssicherung - Fixierung des Status quo - zermalmt.
Ihr Rechtstreit um den Namen von O. gehört nicht vors Gericht. Insofern verstehe ich RA Möbius nicht.
Geklärt wird nichts, absolut nichts. Es eskaliert alles nur.
Man muss einfach drüber stehen.
Man muss nicht drüber stehen, wenn Dritte danach trachten, den kleinen Teil der Freiheit, die Einzelnen verbleibt, einzuschränken. Wer sich gegen den von selbsternannten Vertretern der Herrschaftssicherung mit rechtswidrigen Mitteln geführten Angriff auf seine zulässige Namensführung wehrt, verteidigt seine persönliche Freiheit.
LöschenGenau, was hier passierte, ist dass über diese PM eine Information mitgeteilt wurde, die den angeblichen Ursprung dieses sog. Grafengeschlechts von Ostwald erklärte. Dieser Ursprung wurde so unglaubhaft dargestellt, dass er in der Gruppe mitgeteilt wurde.
LöschenVon jedem Adelsgeschlecht kann man erfahren, welches der Stammvater ist und aus welcher Region es kommt, und diese Informationen sind öffentlich einsehbar. Wenn nun jemand kommt und behauptet, er sein ein Graf von Ostwald, dann hat eben die Öffentlichkeit ein Recht zu wissen, wie es um diesen "Grafen" steht. Dies wurde mehrmals von Gerichten bestätigt, vor allem, wenn dieser "Titelträger" nicht unter diesem Namen geboren wurde. Der letzte uns bekannte Fall wurde vom OLG Frankfurt entschieden: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09 §§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB
Wie man aus der Urteilsbegründung heraussehen kann, hat es sich eben auch auf diesen Fall zu beziehen. Denn Leute, die sich durch solche Selbstdarstellung zur Schau stellen, müssen damit rechnen, dass die Öffentlichkeit mehr über solch eine Person wissen will und daher hat sie ein Recht informiert zu werden.
Was nun Herrn Boeckers flagrante Unkenntnisse des Rechtswesen anbetrifft, denn wie soll er es wissen, er lebt ja mit seinen faken Freunden in einem eigenen für sie von ihnen geschaffen Rechtskreis, indem sie als "öffentliche Personalitäten" über den anderen Bürgern stehen, können sie natürlich nicht verstehen was Menschenrechte sind.
Menschenrechte sind keine Rechte, die die Beziehungen zwischen den Menschen regeln, dafür gibt es das Zivilrecht, sondern die Basis auf der die Verfassungen aller Rechtsstaaten aufbauen. Das allererste und oberste Prinzip ist das der Gleichheit und das bedeutet eben u.a. auch das egal ob Kläger oder Beklagter, beiden die gleichen Rechte und Chancen eingeräumt werden muss.
Wenn nun Gerichte den Termin der Verhandlung festlegen, Termin der nur dem Kläger mitgeteilt wird aber nicht dem Beklagten und darauf hin er nicht die Möglichkeit hat seine Version der Fakten vorzutragen im Gegensatz zum Kläger, dann ist das eben ein Verstoss gegen dieses Gleichheitsprinzip. Dieses Gleichheitsprinzip vor Gerichten wird eben u.a. in diesem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgezeigt und hat seinen Platz im Grundgesetz und ist daher auch ein Verstoss gegen dieses Grundgesetz.
Die beiden Kammern beim LG und OLG Hamburg haben nachweislich eben gegen dieses Grundgesetz verstossen und somit eben auch gegen die Menschenrechte.
Die Frage stellt sich daher auch, wie fühlt sich ein Anwalt, der weiss wie diese Gerichte dort vorgehen und somit vorsätzlich eine Entscheidung herbeiführt, von der er weiss dass sie zu Gunsten seines Mandanten ausgehen, Entscheidung, die auf Rechtsbruch besteht.
Gibt es bei den Juristen nicht so etwas wie ein Rechtsgefühl oder auch Ehrgefühl?
Es ist eben ein Übel, dass Hochstapelei und Namensklau in Deutschland als kleiner Raum der Freiheit betrachtet wird. Für mich einfach unverständlich. Ein Mann, der sich in selbstdarstellerischer Weise öffentlich mit diesen falschen Namen darstellt, hat ja dadurch allein auf seine Privatsphäre verzichtet, in dem die Öffentlichkeit wissen will und eben ein Recht hat zu erfahren, wie es um diesen Menschen gestellt. Hätte er sich unter seinem richtigen Namen vorgestellt, hätte kein Hahn nach ihm gekräht. Sorry Herr Möbius ihr Argument zieht nicht, und im oben genannten Urteil kann man genau das Gegenteil herauslesen, was Sie da behaupten
LöschenEs geht nicht darum, dass man seine persönliche Freiheit nicht verteidigen soll. Das soll jeder tun. In Deutschland kuschen zu viele. Da habe ich Konsens mit Ihnen.
LöschenLeider erreicht man aber durch Klagen, Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung meist das Gegenteil. Man wird abhängig von den Anwälten und den Richtern sowie deren verkorksten Denk- und Handlungsweise.
Die persönliche Freiheit wird durch Gerichtsverfahren eingeschränkt. Fiese Typen gewinnen mehr Freiheit, biedere Menschen verlieren mehr an ihrer Freiheit.
Außerdem wird man als Mandant unangemessen zur Kasse gebeten.
Nicht selten erreicht man beim Gericht den Schutz der eigenen persönlichen Freiheit auf Kosten der finanziellen, existenzbedrohlichen Vernichtung des Gegners, d.h. durch unangemessene Einschränkung dessen persönlichen Freiheit.
Die zentrale Rolle in diesem rechtsmissbräuchlichem Prozess spielen die Anwälte.
Herr Bentler , erklären Sie uns mal wie man jemanden den Namen klauen kann!
LöschenEin Name wird jemanden zugewiesen gleich nach der Geburt, oder wenn nach ordentlicher Prüfung festgestellt wird das der Name dem denjenigen zugesprochen werden kann.
Allgemein haben Sie soviel Ahnung wie meine Oma von der Schweinezucht, überhaupt keine!
Sie haben eine Geburtsurkunde, in der Ihr Nachname steht. Und der lautet "Boecker". Nicht mehr, nicht weniger. Bei Herrn Ostwald ist es genauso. Nichts steht da von "Graf" oder "Comtes", bzw. gar "Duc". Denn das würde bedingen, dass der jeweilige Vater von Euch beiden Euch diese Titel, bzw. Namensbestandteile weitergab. So ist es aber nicht. ALLE Ihre Argumentationen sind nur Mickey Mouse! Sie NENNEN sich so, weil Ihnen Ihr Geburtsname nicht reicht, weil Sie sich in der Öffentlichkeit wichtig machen wollen, oder aus welchen Gründen auch immer. Namensrechtlich, und da irrt Herr Möbius, steht Ihnen das NICHT zu!
LöschenDas wird Ihnen zu 100% zugewiesen, den Rest ihrer Psychischen Probleme wird der einzelne mündige Leser selbst erkennen!
AntwortenLöschenQuerulant
http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant
@Rolf Schälike
AntwortenLöschenSie schreiben
Ihr Rechtstreit um den Namen von O. gehört nicht vors Gericht. Insofern verstehe ich RA Möbius nicht.
Geklärt wird nichts, absolut nichts. Es eskaliert alles nur.
Man muss einfach drüber stehen.
In dem Moment ( Man muss einfach drüber stehen. ) übergibt man anderen die Macht willkürlich über andere zu herrschen und zu bestimmen, das wiederum verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und wo bleibt da die Menschenwürde oder Rechte ?
Sie machen es sich wirklich einfach, Kopf in den Sand , wegschauen und sich von solch dubiosen Gestalteten wie der Ritter von Itter öffentlich als Hochstapler etc. betiteln lassen.
Das was diese Bande hier schon seit Jahren macht nennt man ( Cyber-Mobbing ), wissen Sie wie viel Menschen sich schon wegen solche Idioten das Leben genommen haben , vor allem sensible Jugendliche ??!
Wenn Sie darüber stehen und wegschauen ist das Ihre Sache, ich tue es nicht, solche ( Verbrecher in meinen Augen) wie Ritter&Co muß das Handwerk gelegt werden.
Glauben Sie das diese Bande aufhören wird zu mobben wenn z.b ich darüberstehen würde und nicht reagiere??? Nein solche suchen sich ein neues Opfer und wer weiß ob dieses Opfer so Nervenstark ist wie ich es bin, denn dann wird dieses Opfer wahrscheinlich krank oder tot gemobbt!
Ich schaue nicht weg nur weil es Nerven, Zeit und Kraft kosten könnte, ich und die Anwälte sorgen dafür das andern nicht das ertragen müssen was z.b ich ertragen musste durch diese Bande!
Wer darüber steht, steht auch über die Menschenwürde und Rechte, überlegen Sie mal !
Es gibt leider einige Adlige (von Hohenzollern, von Monaco, Madeleine von Schweden, von Fürstenberg - und da nur einige von denen), die die Zensurgerichte bemühen und klagen. Das sind aber Ausnahmen und es spricht nicht gerade für deren Souveränität, dass diese Adligen klagen.
LöschenNehmen Sie sich ein Beispiel an der englischen Königin oder dem holländischen Adel.
Wie peinlich und falsch (auch scheinbar berechtigte) Klagen sein können, hat unser letzter Papst bewiesen.
Wer kannte schon einen von O.
Jetzt lachen sich über diesen Menschen zusätzlich einige hundert Menschen fast tot. Das dank RA Möbius. Und Buske musste sich offenbaren als R9icxhter, der die Vorgaben des BVerfG nicht beachtet.
War das ihr Ziel?
Das Ziel ist, Straftäter dingfest zu machen!
LöschenSie wissen doch, wer zuletzt lacht , lacht am besten!
Und glauben Sie mir, selbst die Queen würde so etwas zur Anzeige bringen.
Definition Hochstapler:
Löschenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Hochstapler
Bei diesen Herrschaften geht es oft um die Intimsphäre und das ist verboten, dagegen alles was sonstige Informationen anbetrifft muss erlaubt sein, dahin gehört ja bekanntlich auch die Karikatur von öffentlichen Personen. In Frankreich z.B. werden die Präsidenten von einem sehr bekannten Karikaturist "PLANTU" mit Namen regelmässig mit einem umgekehrten Trichter auf dem Kopf dargestellt. Was das bedeutet wissen im Prinzip alle: "Lügner und Betrüger" und nie ist diesem Mann etwas zugetan worden. Wenn die Präsidenten darüber ausgefragt werden, amüsieren sie sich als die Ersten.
AntwortenLöschenSelbstderision ist etwas sehr Gutes und Gesundes, nur scheinen die Deutschen eben keinen Humor zu haben und wenn ihnen der Spiegel vor die Augen gestellt wird, statt sich amüsiert oder selbstkritisch zu betrachten, werden sie böse.
" Hochstapler "
LöschenNa da haben Sie sich ja wirklich selbst gut beschrieben , Ritter von Itter !!
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochstapler
Wie man hier gut erkennen kann spielt jemand gern mit
AntwortenLöschen" UHU " und stapelt damit sehr hoch :-)
http://3.bp.blogspot.com/-oTGyxRH8_ug/UIxQ0mZQuII/AAAAAAAAABM/mKaHKyHR4BI/s1600/12750_509073392439292_22136324_n.jpg
Hier in seiner vollen Pracht.
AntwortenLöschenNur damit man sich als " Prof . und DR. " ausgeben kann , nur sind nicht alle Menschen blind und blöd und erkennen das es wohl Eigenbau ist.
http://2.bp.blogspot.com/-ikbLzjP0ok4/UIxQaK-u8lI/AAAAAAAAABE/5saxwFCAoUI/s1600/404368_4341421726745_581066127_n.jpg
Der Herr Möbius sollte Sie mal aufklären, was das bedeutet, was Sie da machen und Sie diesen Mist immer wieder wiederholen, obwohl man im Internet finden kann was ich war, wobei ich als Forscher noch weiter mache und daher findet man mich auch noch unter diesem Link u.a.
Löschenhttp://www.ciera.fr/repertoire/web/chercheurs.html?page=3
Da kann man sich selbst anmelden in dem man der Dame eine Email sendet, wo ist das ein Beweis.
LöschenSie wurden doch schon mehrfach nach Ihrer DR.Arbeit gefragt, was kommt sind irgendwelche URL's sonst nichts!
Jeder DR oder Prof. besitzt Papiere die ihn ausweisen als DR. und Prof. selbst Herr Moebius wird Papiere besitzen die Ihn als Anwalt ausweisen.
Natürlich brauchen Sie solche Papiere nicht, weil in FR.alles anders ist, UNSINN !!
Auch die StA - N.R.W. hat Sie durchleuchtet nachdem Sie mich unsinnigerweise mehrfach angezeigt haben, der StA-Anwalt der ja so gern mit mir "säuft" wie Sie und Ihre Bande behaupten hat mir bestätigt das Sie ein "NICHTS " sind!
Natürlich lügt die StA werden Sie behaupten, natürlich sind alle verlogen und dumm, nur Sie nicht, Pustekuchen!
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LöschenNatürlich ist er überall zu finden, den Sie haben ihn ja unter Ihren vielen Profilen auf verschiedenen Blogs eingestellt. Also hier können Sie sich per E-mail erkundigen. Ich ging am 26.9.2009 in den Ruhestand, aber meine Akte ist dort sicher noch: rh@univ-angers.fr
LöschenSie können auch and das Bildungsministerium in Paris schreiben, auch da gibt es eine Akte. Und glauben sie wirklich, ich stelle mich so in eine Gruppe ein? Ich wusste nicht einmal, dass ich da aufgeführt wurde. Es gibt ja aber noch sehr viele Hinweise, auch zu meinem Dr. zu meinem Dr-Vater, zu meinen Veröffentlichungen und vieles mehr. Ich habe Ihnen schon mehrmals dieses aufgezeigt. Nun ich gehe davon aus Sie bekommen demnächst eine Nachricht was Sie zu tun haben oder nicht, das hängt von Ihnen ab. Mir langt es langsam. Ich bin sehr geduldig und stehe über solchen Sachen, aber wenn man mich sucht, dann kann ich auch antworten und wie das dann für aussieht, sollte Ihnen mal Herr Möbius erklären.
1. ) Von welchen Profilen und Blogger sprechen Sie die von mir sein sollen?
Löschen2.) Ich habe Ihnen schon mehrfach bestätigt,
" zeigen Sie mich doch an " und wir werden sehen was passiert, dann werden wir ja auch Ihren Namen und Titel durch die FR.Justiz erfahren, nehmen Sie mir Arbeit ab.
3.) Sie und Ihre Bande werden mich erst richtig kennenlernen, da wird noch einiges auf "Euch" zukommen , versprochen!
PS:
LöschenZitiere :
"Ich bin sehr geduldig und stehe über solchen Sachen, aber wenn man mich sucht, dann kann ich auch antworten und wie das dann für aussieht, sollte Ihnen mal Herr Möbius erklären."
Sie haben mich min 4-5 mal bei der StA Hagen angezeigt, dort ist die Akte mittlerweile z.c. 15 cm. dick nur mit Ihren Geschreibsel.
Warum scheuen Sie sich jetzt mich Anzuzeigen, legen Sie los und sehen Sie das 5-6 mal auch nicht drüber weg, mein Anwalt und ich freuen uns!
Zitiere :
Löschen" Und glauben sie wirklich, ich stelle mich so in eine Gruppe ein? Ich wusste nicht einmal, dass ich da aufgeführt wurde."
Was wussten Sie nicht, das Sie in der Gruppe
"Boecker" - Eine Rechtschreibreform für Idioten! Mitglied sind???
Oder das dieser komische Ausweis von Ihnen dort veröffentlicht wurde???
Werden in Frankreich die "Präsidenten " auch als Kinderficker, Kindermörder etc. betitelt, lachen die denn auch darüber??
AntwortenLöschenHerr Boecker, bitte beweisen Sie es, das ich jemals so etwas gesagt habe.
AntwortenLöschen1. ) Wer ist " Ich " ?
AntwortenLöschen2. ) Alles zur seiner Zeit !
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AntwortenLöschenSie werden mich immer ertragen müssen, weil ich Sie und Ihre Bande 5 Jahre ertragen mußte, so lange bis ich Sie & CO persönlich bei Gericht begrüßen kann.
LöschenStellen Sie sich darauf ein das ich weiß wer Sie sind , auch wenn ein Fake Fürst Schaumburg dahinter stecken sollte, wird er mich noch persönlich kennenlernen, versprochen.
Und wenn Sie immer noch denken das wäre nur Spaß, dann fragen Sie doch mal 2-3 von Ihren Kumpanen, die müssen schon gut zahlen und bald noch mehr, Sie werden auch zahlen und das nicht zu wenig, Wetten !? :-)
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Löschen"Hochmut kostet mehr als Hunger, Durst und Kälte."
LöschenThomas Jefferson,
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LöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenVon " der" Wölffchen wollen mittlerweile DREI Jäger ihren Pelz, nur die edle von Wolff ahnt nicht wer ihr noch gern ans Leder will!
AntwortenLöschenEs wird noch sehr sehr spannend!
Natürlich weiß man das Sie dieses Kommentar hinterlassen haben Frau " von Wolff " , bekannt bei Facebook als " Elke von Wolff " wobei der Nachname von Wolff ihr realer Nachname ist.
Den Rest wissen Sie ja "F-frau von Wolff" Sie hatten ja Post bekommen.
Zitiere Bentler bei Facebook :
AntwortenLöschen"Er behauptet, es müsse Papier geben um sich als Dr. und Prof. auszuweisen. Natürlich gibt es diese Papiere. Meine Ernnennungsurkunde und mein DR. Diplom."
Ja dann zeigen Sie uns die doch mal bitte, das wird doch kein Problem darstellen, die
" Ernennungsurkunden " so wird es richtig geschrieben , sollten Sie ja im original zuhause haben!
Hab ich nur brauch ich ihnen das wirklich nicht zu zeigen. Und wenn schon, dann werden sie auch wieder anfangen, alles fake hahahahaha
AntwortenLöschenHerr es wäre Zeit, dass Sie diesen blog für zum thema passende diskussion benutzen und nicht mit Ihrem Wirrwarr besudeln. Sie können ja auch Ihrer FB Seite antworten. Die Beamtenkarte in Plastik eingeschweisst, sagt was ich bin und dazu braucht man eben den Dr. Grad, also hören Sie hier auf zu labern.
Ach hören Sie doch auf, Sie haben sich soeben verraten und Ihre Karte die Sie veröffentlicht haben, ist das lächerlichste was ich je an Pfusch gesehen habe, die wird so oder so an die FR.Behörden gehen, freuen wir uns!
LöschenDas sieht schon anders aus!
AntwortenLöschenhttp://www.imprimerienationale.fr/fr/produits-services/authentification-des-personnes-et-des-biens/cartes-d-agent.html
Im Vergleich zu Bentlers Karte !
AntwortenLöschenhttp://2.bp.blogspot.com/-ikbLzjP0ok4/UIxQaK-u8lI/AAAAAAAAABE/5saxwFCAoUI/s1600/404368_4341421726745_581066127_n.jpg
Herr Boecker solche Karten wie meine, wurden bis 1996 gemacht. Heute sind sie alle Plastikarten, meistens im Kreditkartenformat. Aber wie gesagt dieser Herr lernt nie, behauptet von einer Universität bei der ich im Sommer 1994 zu lehren aufhörte, eben durch meine Planstelle an einer anderen Universität erfahren zu haben, dass ich im aktuellen Personalrepertoire nicht auffindbar sei. Dies sollte diesem Herrn doch logisch sein, dass man nach 18 Jahren dort nicht mehr erscheint. Genauso unlogisch zeigt er Karten auf, die heute gemacht werden und natürlich nichts mehr mit den Karten gemeinsam haben, die vor 17 Jahren gemacht wurden, Ja Herr Boecker sie bescheinigen sich immer neue Beweise ihres Wirrwarr.
AntwortenLöschenDa können Sie soviel bei FB posten was Sie wollen, nirgends steht dort ein Titel, wenn Sie Beamter waren, dann stände da auch Ihre Titel.
LöschenWir warten doch einfach ab was die FR.Behörden dazu sagen, wenn Sie nichts zu befürchten haben ist doch gut.
So wie bei mir , von mir haben die Justizbehörden alles vorliegen, alles hat seine Richtigkeit, auch wenn Sie wettern was das Zeug hält ich bleibe doch auch locker weil ich nichts zu befürchten habe, aber Sie!
nun Herr Bentler, die nächste Anzeige gegen Sie lässt ja nicht lange auf sich warten .
LöschenMichael Bentler
Ich habe gerade etwas erfahren: Alfred schreibt in professionellen Bewertungsseiten in Boecker negative Kommentare zu Leuten, mit denen er nie etwas beruflich zu tun hatte. Ja Herr Boecker, so etwas nennt man Rufmord!!! Die Polizei hat die IP-Adressen
gesichert.vor 8 Minuten in der Nähe von Paris
Herr Bentler, ich drohe nicht, ich handle, das haben Sie und Ihr Freund doch schon zu spüren bekommen.
LöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
LöschenNatürlich bin ich nicht adelig, genau sowenig wie ein Fürst oder Prinz zu Schaumburg, in DE oder FR. ist niemand adelig!
LöschenAch bevor ich es vergesse, Sie meinen doch das ich der hässliche Graf von Ostwald bin, also habe ich doch gehandelt oder nicht?
LöschenSie haben einen Brief bekommen, ihr Anwalt hat geantwortet und das wenn ich sagen darf, sehr oberflächlich :-) !
Elke von Wolff
LöschenEuch einen schönen Mittwoch wünschen! Das Wetter ist so herrlich BLABLA, heute wieder auf die Jagd gehen BLABLA, so erfolgreich BLABLA...
Ich habe einen netten Screenshot, der mir größte Freude bereitet hat. SOLLTE der Idiot mich meinen, so stelle ich fest: ich habe keinen Brief erhalten und musste natürlich auch keinen Anwalt einschalten. WENN da jemand einen Brief verschickt hat, dann nicht an Elke von Wolff aus Hamburg-Eppendorf.
Aber der Vollidiot verdächtigte ja eine C. Freifrau von Wollf aus Rheinland-Pfalz. WENN dieser Trottel einen Anwalt hat, der diese Frau anschrieb, dann muss man ihm gratulieren! Warum? Weil er tatsächlich einen Anwalt gefunden hat, der NOCH BLÖDER ist als er selbst. Das muss man erst einmal schaffen!!!
Hahahahahahahahahaha
Es grüßt die bestens amüsierte Elke...
Frau von Wolff, natürlich wissen wir und eine "dritte" Person wer Sie wirklich sind, Sie haben sich mit der " dritten " Person einen Feind gemacht, der sicherlich mehr in Bewegung setzen wird als ich oder die
" zweite" Person.
Allein das Telefongespräch mit Ihnen hat alles bestätigt.
Warten Sie mal ab, ich und zwei andere Personen, werden Sie mit SICHERHEIT persönlich kennenlernen.
Das werden dann die FR.Behörden ja nachprüfen.
AntwortenLöschenSie und Ihre Bande stehen so oder so im Fokus der Justizbehörden, da wird das wohl nicht das schlimmste sein was auf "Euch" noch zukommt, stecken Sie als "Ritter " gut weg.
Ich bin am überlegen ob ich ich den Herrn um den es hier geht , auch mal ein nettes Briefchen von meinem Anwalt " Moebius " zukommen lassen sollte.
AntwortenLöschenMir scheint das er noch nicht genug dazu gelernt hat.
Was meinen Sie Herr Bentler, sollte Ihr Freund da noch einmal einen "Stupser" bekommen damit zumindest er wach wird?!!
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=432292730189026&set=a.432292140189085.1073741825.100002249086214&type=3&theater
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenDa Sie es ja schon in Ihrer Hassgruppe gegen mich bei FB gepostet haben, könnten Sie mir doch auch hier eine Antwort geben.
AntwortenLöschenWas würden Sie tun Herr Bentler, handeln und den RA. arbeiten lassen ,oder Gnade vor Recht gelten lassen?
Wenn Sie mir nicht antworten, gehe ich davon aus das Sie mir zustimmen.
Ich verstehe nicht was sie damit sagen wollen. Ich habe Ihnen ausserdem gesagt, Antworten gibt es nur in der Gruppe. Sie können auf ihrer Facebook Seite antworten wie sie auch sonst immer gemacht haben. Ich glaube, diese Seite sollte für seriöse Diskussion reserviert sein und nicht für Ihren Wirrwarr!!!
LöschenHerr Bentler, weil Sie es ja nicht Verstehen und das leider Gottes des öfteren.
LöschenEs geht hier um den Herrn der den Beschluss bekommen hat, worüber hier diskutiert wird. Dieser Herr hat natürlich wieder etwas, ( unter den Link https://www.facebook.com/photo.php?fbid=432292730189026&set=a.432292140189085.1073741825.100002249086214&type=3&theater zu finden) , wo ich auch einen Beschluss gegen ihn erwirken könnte.
Jetzt ist die Frage an Sie , was würden Sie tun oder mir vorschlagen , Handeln und Beschluss, oder Gnade vor Recht!?
Was ich noch dazu sagen muß, das macht die Entscheidung leichter.
LöschenDer Herr hat mich genau wie Sie, Andre Zoll, Simone Pfeiffer (geborene Gorka) und noch so ein paar aus ihre Bande, angezeigt. Natürlich alles wie man weiß eingestellt worden, weil es alles nur unsinnige Anzeigen waren, die den deutschen Steuerzahler viel Geld gekostet haben.
Meinen Sie es wäre nicht mehr als gerecht diese Geld von den Querulanten wieder einzufordern?!!
Natürlich weiß ich das aus erster Hand und noch mehr.
Bei Facebook offene Gruppe
Löschen"HP M. Tassilo Wenzl-Sylvester Also, meine Freundinnen und Freunde! Hier für die Öffentlichkeit: Herr Alfred Boecker hat zwar einige sibyllinische Bemerkungen gemacht, kann aber de facto mich damit nicht meinen. Ich habe mit dem sich "Comtes" und "Duc" nennenden Herrn Boecker nichts zu tun und habe mit ihm auch keine rechtliche Auseinandersetzung. Alles was ich jemals zu Herrn Bocker geäußert habe, kann man an vielen Orten des Internets aus anderen Quellen bestätigt finden und entspricht den Fakten."
Herr HP M. Tassilo Wenzl-Sylvester hat natürlich mit mir etwas zu tun, Sie bezeichnen mich als " Hochstapler etc ", anbei ist alles was im I.Net an Verleumdungen, Beschimpfungen etc. über mich zu finden ist, von Ihnen und Ihrer Bande verbreitet worden, oder bestreiten Sie das?
Natürlich versuchen Sie das auf andere zu schieben, da kann ich Ihnen nur sagen , alles was Sie und Ihre Freunde geschrieben haben wurde " gesichert" !
Facebook offene Gruppe
Löschen"Michael Bentler Eben es nichts weiter als Fakten, die in Frankreich sogar strafbar sind. Also wann wird er das endlich einsehen?"
Herr Bentler, ich stehe mit dem FR.Behörden unter anderen auch mit der FR.Justiz in Verbindung , hat auch etwas mit Ihnen zu tun.
Wann werden Sie das endlich einsehen und verstehen?
Also sind Sie dafür den Anwalt arbeiten zu lassen, habe ich das so zu deuten?!
AntwortenLöschenWenn jemand über einen Blog, über Facebook oder in anderem Zusammenhang in die Öffentlichkeit geht und einen Teil des "bürgerlichen Namens", zum Beispiel den Titel "Baron" benutzt, so ist das eine Selbstdarstellung, genauso wie es die Urteilsbegründung aus dem folgenden Urteil beschreibt. Ähnliches gilt naturgemäß, wenn sich jemand einen fremden Titel, ein fremdes Prädikat oder einen ihm nicht zustehenden Namenszusatz selbst gibt.
OLG Frankfurt a.M.:
Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als “nichtadelig” bezeichnet werden / OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
§§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als “nichtadelig” bezeichnet wird. ……………Im genealogischen Sinn sei ein „nichtadeliger Namensträger” derjenige, der durch Adoption, nichteheliche Geburt, Einbenennung, Legitimation, Namensänderung oder Eheschließung einen adeligen Namen erworben habe.
…………..Die Personen, die durch Adoption ein Adelsprädikat erworben hätten, würden als „Pseudoadelige” oder „Nichtadelige Namensträger” bezeichnet. In die klassischen Adelsverzeichnisse würden nur Personen aufgenommen, die dem sogenannten historischen Adel angehörten, also von Geburt an den Adelstitel führten. Dies seien Personen, die durch eheliche Geburt den Namen im Mannesstamme erhielten. Genealogisch sei es deshalb zutreffend, wenn der Verfügungskläger als „nichtadeliger Namensträger” bezeichnet werde, da er das Adelsprädikat durch Adoption und nicht kraft ehelicher Geburt erworben habe. ……..
Der Verfügungskläger führe beide Namen mit Adelsprädikaten und erwecke damit den Eindruck adeliger Herkunft. ….. Durch die Verwendung mehrerer Namen und Namen mit Adelstiteln, obwohl er bei der Geburt nur einen Namen ohne Adelstitel gehabt habe, habe der Verfügungskläger selbst zum Ausdruck gebracht, dass er großen Wert auf mehrere Namen mit Adelstiteln lege. ………..
Da der Verfügungskläger eine in der Öffentlichkeit umstrittene Persönlichkeit sei, müsse auch davon ausgegangen werden, dass auch die Öffentlichkeit ein Interesse an der Berechtigung der Namensführung habe.
Man beachte in unserem Zusammenhang insbesondere den letzten Satz.
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LöschenHerr Bentler, Sie sind wenn ich das so bemerken darf, wie eine kaputte Schaltplatte die immer und immer wieder das gleich herunter-leiert.
AntwortenLöschenKommen Sie doch bitte mal mit etwas neuem, z.b.
" Den Satz aus der Deutschen oder Französischen Verfassung wo geschrieben steht das der Adel noch existiert, oder der gleichen."
Das wäre doch mal was neues!
Dann suchen Sie mal heftig .
Und zu dem letzten Satz, wer sollte mir verbietet meinen Namen zu tragen?? Sie, die Behörden oder wer?
Es ist sehr schwierig, jemandem, der nicht begreifen WILL, etwas zu erklären. Aber es soll doch noch einmal versucht werden.
Löschen1. Es wurde nicht "der Adel" abgeschafft, sondern dessen Rechte und Privilegien sowie dessen politischer Status. Der Adel selbst war - und ist - eine soziale Gruppe. Diese hätte man nur auf dem Weg des Genozid "abschaffen" können. Mit anderen Worten, der "Adel" als politische Institution existiert nicht mehr. Wohl aber die soziale Gruppierung desselben.
Im Übrigen sind die hier auch von Herrn Möbius versuchsweise kolportierten Aussagen, man wäre ein ewig gestriger, Abhängiger uns sonstiger Unsinn, hanebüche. Wir sind lediglich Freunde der Wahrheit und nicht der Lügner.
2. Ihr Name ist "Boecker". Nicht mehr und nicht weniger. Ihre selbstgewählten Zusätze sind nichts Anderes, als eine - für Sie - unendlich peinliche Camouflage. Und ja, sollten Sie es bis zu einer Auseinandersetzung vor Gericht treiben, werden Sie sehen, dass Sie dort nicht als Angehöriger der Hocharistokratie, der von einer faken Kirche und von einem faken Rurikiden "geadelt" wurde, de jure werden auftreten können, sondern nur als Herr Boecker. Alles Andere wird man Ihnen versagen. Sie können ja mal Herrn Möbius fragen....
...aber da sie so überzeugt von sich sind: lassen Sie doch einfach einen Gentest machen und diesen mit den weltweit riesigen, bereits vorhandenen Datenbanken vergleichen. Sie werden erstaunt sein, wieviel edles Blut in Ihren Adern fließt: GAR KEINS!!
AntwortenLöschenIm Übrigen darf man Ihnen einen guten, kostenfreien Rat geben: werden Sie Mormone! Die Mormonen verfügen über die größte, genealogische Datenbank weltweit. Und, auch wenn sie ein eine seltsame Sekte sind, Sie wären wenigstens im Schoße einer nennenswerten religiösen Gemeinschaft und nicht bei solch abgrundtiefen Nichtskönnern, wie der UKK....
Hahaha mehr nicht.
LöschenSie sagen es " Gruppe " die sich " Adel" nennt, nicht mehr!!
Soziale Gruppe >
http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe
Sie oder sonst wer hat niemanden zu verbieten sich z.b. " Adelig" zu schimpfen, oder sind Sie der der den Namen Adel schützen lassen hat und Ansprüche stellen darf?
Wenn ein Herr Fürst zu Schaumburg sich als adelig bezeichnet, darf ich es so, wie Hans und Kunz auch, ganz einfach.
Merken Sie nicht das Sie sich im Kreise drehen ?
Ich hatte hier schon mehrfach beschrieben, wie
" Schrebergartenverein, Kegelverein" nicht mehr und nicht weniger!
Mal etwas anderes, versuchen Sie den "Gleichheitssatz " auszuhebeln??
Löschenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Denn wenn die "Gruppe Adel " sich mehr Rechte als den anderen Bürgern zuspricht und dieses mit z.b. mobben, beschimpfen und Androhungen etc., versucht für sich durchzusetzen, wissen Sie ja was das ist, oder nicht??
Sie beweisen sich und Anderen, dass Sie schlicht nicht in der Lage sind, Fakten zu verstehen. Genausowenig, wie man einen sizilianischen Esel als Hannoveraner Warmblut verkaufen kann, können Sie sich als Angehöriger des Adels bezeichnen. Noch dazu mit "französichen Wurzeln". Sie machen sich - und all jene, die Ihnen Glauben schenken - lediglich lächerlich.
LöschenWas der Adel, oder einzelne Familien daraus, tun, ist ihre Identität zu schützen, wenn man diese widerrechtlich nutzt. Und in Ihrem Falle ist es einfach nur Geschichtsfälschung, da die Familie, deren Genealogie Sie in den Schmutz zerren, abgestorben ist. Ihre Argumentationskette mit den Pseudo-Rurikiden ist ebenso lächerlich, wie die "Nobilitierung" durch eine schmäliche Sekte.
Es ist wohl sinnlos, mit Ihnen zu diskutieren.
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AntwortenLöschenVielleicht ist dieser Link für die akademisch gebildeten Leser dieses Threats ein wichtiger Hinweis, mit welcher pathologisch geschädigten Sorte Mensch man es bei Hochstaplern und Namensschwindlern zu tun hat:
AntwortenLöschenhttp://suite101.de/article/pseudologie--wenn-luegen-das-leben-bestimmen-a93475#axzz2MwonKzkL
Herr Boecker, der sich "Comtes de Montfort Duc de Bretagne" nennt (ein Akt der, in Frankreich strafbaren, Titelusurpation), weißt ständig in diesem und anderen seiner Veröffentlichungen darauf hin, dass der "Adel abgeschafft" wurde.
AntwortenLöschenDennoch will er selbst in den "Adelsstand" erhoben worden sein? Er drückt sich auf mehreren Internetseiten im Wortlaut darüber so aus:
"Am 25.05.2010 wurde ich durch ein souveränes Haus in den Adelstand erhoben, somit bin ich berechtigt die Titel, sowie Namen und Wappen zu tragen."
Er lässt sich also in einen Stand erheben, von dem er selbst sagt, dass dieser abgeschafft wurde?
So ein Unsinn! Widersprüchlicher kann man nicht argumentieren. Das bestätigt vollumfänglich den Inhalt des Artikels "Pseudologie - wenn Lügen das Leben bestimmen!"
Sie haben eben keine Ahnung, lesen Sie mal richtig und dann dürfen Sie hier auch nocheinmal was zum besten geben .
AntwortenLöschenZu diesem Thema des faken Grafen von O. laufen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn und dessen Anwalt wegen Verwendung einer gefälschten Urkunde.
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