Dienstag, 12. November 2013

"Deutschlands dreistester Anwalt"

Eine Pressemitteilung des Rechtsanwalts von Reemtsma-Entführer Thomas Drach nahmen die für die Hamburger Morgenpost schreibenden Journalisten Stefanie Lamprecht und Thomas Hirschbiegel zum Anlass, Rechtsanwalt Helfried Roubicek aus Börgerende-Rethwisch zum dreistesten Anwalt Deutschlands zu küren. Unter dem Betreff "Interview Thomas Drach!" hatte dieser eine E-Mail an verschiedene Presse-Redaktionen versandt, um mitzuteilen, dass Thomas Drach bereit sei, für ein Interview zur Person zur Verfügung zu stehen. Die Aufforderung an die Presse, dem Kollegen Vorstellungen von einer "Vergütung für Thomas Drach" und einen "angemessenen Honorierungsvorschlag" zur "Auslagenerstattung aller Teilnehmer" zu übersenden, bewerten die Journalisten als derart dreist, dass sie Rechtsanwalt Roubicek insoweit gar die negative Spitzenstellung in Deutschland zubilligen. Ob da nicht nur ein journalistischer Ritt auf der bleibenden Empörung über die längst abgeurteilte Straftat des Herrn Drach unter Ausblendung einer bloßen Interessenvertretung durch seinen Bevollmächtigten zu effekthaschender Anwaltsschelte führen sollte?    

5 Kommentare:

  1. Die MoPo zitiert in ihrem Artikel vom 05.11.2013 Reemtmas Anwalt Johann Schwenn so: "Ich hoffe, der Kollege Roubicek kennt das Opferanspruchssicherungsgesetz."

    Daraus schlussfolgert die MoPo: "Das Gesetz regelt eindeutig, dass jeder Euro, den ein Verbrecher mit der Vermarktung seiner "Story" macht, an das Opfer zu gehen hat".

    Dabei übersieht man bei der MoPo, dass Thomas Drachs Rechtsanwalt lediglich anbot, dass sein Mandant für ein Interview ZUR PERSON zur Verfügung stehen würde. Im Hinblick auf § 1 Abs. 1 S. 2 HS. 2 OASG hätte sich die Mopo folglich doch nochmal besser bei Herrn Schwenn rückversichern sollen, wie er das genau gemeint hat mit dem Opferanspruchssicherungsgesetz.

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  2. "dies gilt nicht, wenn zwischen der Tat und der öffentlichen Darstellung mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Die Frist beginnt, sobald die Tat beendet ist."

    Wie lange hatte der nochmal gesessen?

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  3. Wenn Dreck mit Dreck schmeißt: Wenn sensationslüsterne Journalisten mal für den Dreck bezahlen sollen, den sie noch dreckiger breittreten wollen, werden sie plötzlich zum Moralapostel.

    Doppelzüngigkeit!

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  4. Die Moral der Justiz:
    http://blog.justizfreund.de/?p=291

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