Sonntag, 2. Februar 2014

Der Unterschied zwischen Alice Schwarzer und Uli Hoeneß?

Wer da denkt, der Uli hat keine Möpse und Alice hat Eier, liegt nicht einmal ganz falsch. Tatsächlich hat es die oberste deutsche Feministin geschafft, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen der Hinterziehung von Steuern für ein Schweizer Konto zu erstatten, was unser - in der Regel allwissender - Uli im Rahmen seiner Transaktionen in der Schweiz offenbar nicht geschafft hat. Alice Schwarzer konnte trotz vollendeter Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen, weil sie sich selbst angezeigt hatte, bevor die Finanzbehörde Ermittlungen eingeleitet hat. Sie hatte seit den 80er Jahren ein Konto in der Schweiz und hat nun für die letzten 10 Jahre insgesamt rund EUR 200.000 an Steuern nachgezahlt. Dass Frau Schwarzer keine Steuer für verjährte Forderungen entrichtet hat, kann man ihr doch nicht übel nehmen, oder? Was sie selbst dazu zu sagen hat, läßt sich auf der Website von Alice Schwarzer nachlesen.

3 Kommentare:

  1. Wir lesen bei Alice Schwarzer: Selbstverständlich hätte ich das Schweizer Konto dennoch von Anfang an beim deutschen Finanzamt angeben müssen, um die Zinsen zu versteuern. Doch ganz ehrlich: Auch mein persönliches Unrechtsbewusstsein hat sich an dem Punkt erst in den letzten Jahren geschärft.

    Es gibt Fehler, die kann man nicht wieder gutmachen. Zum Beispiel Rufmord. Steuerfehler aber, wie ich einen gemacht habe, kann man wieder gutmachen (Und das sieht auch das Gesetz ausdrücklich so vor). Und genau das habe ich getan.


    Ist das ehrlich? Ist das klug?

    Rufmord ist ein Fehler anderer. Man kann auf diesen Fehler mit einem eigenen Fehler reagieren. Man kann auch richtig reagieren.

    Alice Schwarzer reagiert falsch. Sie hat in Schertz auch nicht den besten Berater, was Rufmord betrifft.

    Gegen Rufmord mit den brutalsten Medienanwalt vorzugehen ist schon der erste Fehler.

    Es gibt genug Anzeichen dafür, dass Alice Schwarzer das Unrechtsbewusstsein fehlt, was das Vorgehen gegen die Medien und sonstige Meinungen anderer betrifft.

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  2. ....Dass Frau Schwarzer keine Steuer für verjährte Forderungen entrichtet hat, kann man ihr doch nicht übel nehmen, oder?

    Doch, sie hat einen Diebstal begannen. Und das kontinuierlich über drei Jahrzehnte. Die Tatsache, dass sie Straffrei bleibt, indem sie das in den letzten 10 Jahren gestohlene Geld zurückzahlt, hat einen Faden beigeschmack. Auch wenn es (juristisch) korrekt ist.

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  3. zum glück haben Sie sie wieder an den Eiern, hoffentlich geht Sie endlich in den Bau, dieses Selbstverliebte und Männerverachtende Weib

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