Das gemütliche Weihnachtsessen der Bosse des FC Bayern München fand heute Abend in den „Münchner Kindl Stuben“ von Starkoch Alfons Schubeck statt. Über Alfons Schubeck steht auf Wikipedia: "In den 1990er Jahren vermittelte er in seinem Restaurant Kapitalanlagen, hinter denen ein betrügerisches Schneeballsystem steckte. 1994 wurde er in diesem Zusammenhang wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einem Jahr auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 250.000 DM verurteilt." Das ist lange her.
Auch Karl-Heinz Rummenigge war bei dem Essen, über den folgendes auf Wikipedia zu lesen ist: "Im September 2013 wurde Rummenigge zu einer Geldstrafe von 249.900 Euro (140 Tagessätze in Höhe von je 1.785 Euro) verurteilt,". Das ist noch nicht so lange her. Mitgegessen hat auch Uli Hoeneß, von dem fast jeder weiß, was Wikipedia zu berichten hat: "Hoeneß wurde am 13. März 2014 von der 5. Strafkammer des Landgerichts München II wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt." Das ist noch recht frisch.
Auch der Kaiser war eingeladen. Über Franz Beckenbauer schreibt Wikipedia: "In den 1970er Jahren musste er 1,8 Millionen D-Mark Steuern nachzahlen, nachdem sich eine Steuerspar-Konstruktion als nicht vereinbar mit den deutschen Steuergesetzen erwies. Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat am 6. November 2015 ein Strafverfahren gegen Beckenbauer wegen des Verdachts auf Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und Veruntreuung eingeleitet. Im Februar 2016 wurde er wegen des Verstoßes gegen drei Artikel des FIFA-Ethikreglements von der FIFA-Ethikkommission verwarnt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Schweizer Franken belegt. Er gilt dadurch FIFA-intern als vorbestraft." Das ist recht aktuell. Laut BILD-Zeitung hat Alfons Schubeck über das Weihnachtsessen geschwärmt: „Der FC Bayern ist eine Familie. Man sieht ja, wenn die zusammenhalten, was rauskommt." Er meinte natürlich den Fußball. Frohes Fest!
Posts mit dem Label Uli Hoeneß werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Uli Hoeneß werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 17. Dezember 2018
Donnerstag, 26. Januar 2017
Kennen Sie den Unterschied zwischen Uli Hoeneß und Änis Ben-Hatira?
Im Grunde ganz einfach. Uli Hoeneß hat mehrere Millionen Euro an sich selbst gespendet und Änis Ben-Hatira einige tausend Euro an die Hilfsorganisation Ansaar International. Uli Hoeneß wurde deshalb im Jahre 2014 von der 5. Strafkammer des Landgerichts München II wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und trat daraufhin als Präsident des FC Bayern München e. V. und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG zurück. Änis Ben-Hatira wurde dafür im Jahre 2017 von Hessens Innenminister Peter Beuth scharf kritisiert und hat nach Protesten von Darmstädter Fans seinen Fussball-Profivertrag beim SV Darmstadt 1898 e.V. aufgelöst.
Anders als Uli Hoeneß, der nach seiner Freilassung aus der Haft im November 2016 erneut zum Präsidenten des derzeitigen Tabellenführers der Fussball-Bundesliga gewählt wurde, hat Änis Ben-Hatira auch ohne Gefängnisaufenthalt beim aktuellen Tabellenletzten der Bundesliga als Spieler keine Zukunft mehr. Dass beide Ex-Bundesligaprofis am Anfang ihrer Karriere in den Nachwuchsmannschaften des Deutscher Fussball-Bund e.V. gute Leistungen gezeigt haben, ist eine kleine Gemeinsamkeit, der in Zukunft wohl keine große Aufmerksamkeit mehr geschenkt werden wird.
Anders als Uli Hoeneß, der nach seiner Freilassung aus der Haft im November 2016 erneut zum Präsidenten des derzeitigen Tabellenführers der Fussball-Bundesliga gewählt wurde, hat Änis Ben-Hatira auch ohne Gefängnisaufenthalt beim aktuellen Tabellenletzten der Bundesliga als Spieler keine Zukunft mehr. Dass beide Ex-Bundesligaprofis am Anfang ihrer Karriere in den Nachwuchsmannschaften des Deutscher Fussball-Bund e.V. gute Leistungen gezeigt haben, ist eine kleine Gemeinsamkeit, der in Zukunft wohl keine große Aufmerksamkeit mehr geschenkt werden wird.
Dienstag, 16. September 2014
Wir versuchen alle das weiterzumachen, was Uli mit seinem Geist vorgelebt hat
"Er und sein Geist ist immer präsent bei uns". Na hoffentlich haben die Mitarbeiter der zuständigen Finanzämter im Raum München genau gehört, was der Sportvorstand des FC Bayern München, Matthias Sammer, da im „AUDI STAR TALK“ von sich gegeben haben soll. Natürlich sind mehrere Interpretationen möglich und so könnte es sein, dass beim FC Bayern nun alle an einem Strang ziehen, um pfiffige Steuersparmodelle umzusetzen oder aber alle damit beschäftigt sind, für bereits umgesetzte Steuersparmodelle Selbstanzeigen abzugeben. Welche Variante des Hoeneßschen Geistes gemeint sind, bleibt unklar. Für die zuerst genannte Variante spricht die Äußerung Sammers: „Uli hat sich eine kurze Auszeit genommen. Wenn eine so große Persönlichkeit nach dieser schweren Zeit das Gefühl hat, dass er noch nicht fertig ist, stehen die Türen immer offen.“ Da ist wohl in Zukunft - nach einer kurzen Verschnaufpause vom Steuerexperten Hoeneß - eine Fortsetzung der Münchener Erfolgsstory geplant. Im Gegensatz zu den Türen beim FC Bayern München ist das Tor der Justizvollzuganstalt Landsberg für Uli Hoeneß derzeit aber noch geschlossen.
Dienstag, 18. März 2014
Uli Hoeneß - das Ende
Donnerstag, 13. März 2014
Der Al Capone vom Tegernsee
Während Al Capone wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 200.000,- Dollar angeklagt war und in diesem Zusammenhang zu 50.000,- Dollar Strafe, 8.000,- Dollar Gerichtskosten und elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist es für die Tegernseer Version des Steuertricksers geradezu glimpflich ausgegangen.
Nur 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus bei einer Steuerhinterziehung von über 27.000.000,- Euro sind insoweit vergleichsweise ein Schnäppchen. Von hier aus einen Glückwunsch an die Verteidigung unter dem Frankfurter Rechtsanwalt Hanns W. Feigen, die Uli Hoeneß durch ihr beherztes Auftreten in der mündlichen Verhandlung und ein glänzendes Plädoyer vor einer noch höheren Haftstrafe bewahrt haben. Es zahlt sich am Ende doch aus, wenn man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ein harmonierendes und schlagkräftiges Verteidigerteam zusammenzustellen.
Nur 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus bei einer Steuerhinterziehung von über 27.000.000,- Euro sind insoweit vergleichsweise ein Schnäppchen. Von hier aus einen Glückwunsch an die Verteidigung unter dem Frankfurter Rechtsanwalt Hanns W. Feigen, die Uli Hoeneß durch ihr beherztes Auftreten in der mündlichen Verhandlung und ein glänzendes Plädoyer vor einer noch höheren Haftstrafe bewahrt haben. Es zahlt sich am Ende doch aus, wenn man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ein harmonierendes und schlagkräftiges Verteidigerteam zusammenzustellen.
Dienstag, 11. März 2014
Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht
Der Bund der rechtstreuen Steuerzahler e.V. fordert Konsequenzen nach dem Bekanntwerden einer Summe von mehr als 23,7 Millionen Euro hinterzogener Steuern im Strafprozess gegen Uli Hoeneß vor dem Landgericht München II. Wie der Vorstand des BdrS e.V. mitteilte, wurde dem Justizministerium bereits nach Schluß der heutigen Verhandlung ein Entwurf für die Ergänzung der Abgbenordnung (AO) übermittelt, in dem die Einführung der Todesstrafe im § 373a AO für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung vorgesehen ist. So soll die Todesstrafe bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 5 Millionen Euro jährlich oder 20 Mio EUR über einen Zeitraum von fünf Jahren auch dann der Regelfall sein, wenn sich die Tat nur auf Abgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einzuziehen wären oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat angefallen sind.
Montag, 3. März 2014
Abstimmung: Bayern-Boss Uli Hoeneß - Wie endet der Strafprozess wegen Steuerhinterziehung?
Die Staatsanwaltschaft München II hält die erfolgte Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für unwirksam, weil sie nicht aus freien Stücken erfolgt sei. Eine strabefreiende Wirkung oder wenigstens eine Strafmilderung dürfte nach dieser Auffassung kaum in Betracht kommen. Wenn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Uli Hoeneß zutrifft, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, dürfte nach der Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008, wonach bei einer Summe von mehr als einer Million Euro in aller Regel nur noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich ist, Kerkerhaft auf Uli warten.
Der allmächtige Bayern-Präsi im Knast? Zehntausende ehrliche Steuerzahler würden es der Rechtspflege nicht verzeihen, wenn in diesem Verfahren auch nur der Hauch eines Promi-Bonus durch den Saal wehen würde und auch für die Staatskasse sollte sich eine unmissverständliche Botschaft an Steuersünder aus der High Society lohnen. Die Signalwirkung eines Urteils wird enorm sein, das weiss auch der zuständige Richter Rupert Heindl, der dafür bekannt ist, auf Kungeleien der Robenträger zur Abkürzung eines Verfahrens keinen Wert zu legen. Auch der mit der Sache betraute Staatsanwalt Achim von Engel gilt als unnachgiebiger Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Es könnte also sein, dass im Fall Hoeneß Recht gesprochen wird - ich kann es mir trotzdem nicht vorstellen. Was glauben die Leser? Stimmen Sie ab:
Labels:
Abstimmung,
Achim von Engel,
Bewährung,
Bundesgerichtshof,
FC Bayern,
Landgericht München II,
Richter,
Rupert Heindl,
Selbstanzeige,
Staatsanwalt,
Staatsanwaltschaft,
Steuerhinterziehung,
Uli Hoeneß,
Urteil
Sonntag, 2. Februar 2014
Der Unterschied zwischen Alice Schwarzer und Uli Hoeneß?
Montag, 4. November 2013
"Geil! Uli Hoeneß vor Gericht"
Einige Menschen in unserem Land werden diesen Gedanken so oder ähnlich gefasst haben, als sie erfuhren, dass der Strafprozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung am 10. März 2014 vor dem Landgericht München II beginnen soll. Hintergrund ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft bekannt geworden und lediglich wegen Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro war ein Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Club Bayern, München e. V., außer Kraft gesetzt worden. Der juristisch bewanderte FC-Bayern-Präsident hatte nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einer Selbstanzeige versucht, der Strafbarkeit zu entgehen. In dieser hatte er zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Zürcher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. In diesem Zusammenhang überwies Hoeneß eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro an das Finanzamt.
Das gescheiterte Steuerabkommen sah vor, deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Konten zehn Jahre rückwirkend pauschal je nach Vermögenshöhe mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Steuersünder wären anonym und straffrei geblieben, indem sie das Geld über ihre Bank an den deutschen Fiskus abgeführt und so ihr Schwarzgeld legalisiert hätten. Das Finanzamt hätte nie erfahren, von wem die so eingesammelten Milliarden gestammt hätten. Der von der SPD und den GRÜNEN geführte Bundesrat liess das Abkommen im Dezember 2012 jedoch endgültig scheitern, nachdem die Schweiz und die Bundesregierung das Abkommen bereits verabschiedet hatten.
Die Selbstanzeige, bei der Hoeneß sich von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsanwalt und einem Steuerfahnder in Altersteilzeit beraten ließ, war wohl aus Sicht der Strafverfolger unwirksam, weil die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige schon entdeckt worden war oder die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen ist. So sieht es offenbar auch das Landgericht München II, das nunmehr die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zuließ.
Labels:
Anklage,
Bundesrat,
FC BAYERN MÜNCHEN,
Landgericht München II,
Präsident,
Schwarzgeld,
Schweiz,
Selbstanzeige,
Steuerabkommen,
Steuerhinterziehung,
Uli Hoeneß
Dienstag, 23. April 2013
Uli Hoeneß und die Sparstrümpfe
Das gestörte Verhältnis zwischen Uli Hoeneß und der deutschen Strafjustiz war zuletzt im Fall Breno hier und da Thema dieses Blogs. Hoeneß hatte die Vorgehensweise der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Brandstifter Breno für unmenschlich und wahnsinnig gehalten. Angesichts der nun bekannt gewordenen Vorwüfe der Steuerhinterziehung gegenüber Hoeneß findet Uli auch anderweitig Be.ac.ht.un.g und laut Regierungssprecher Steffen Seibert ist sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel enttäuscht und viele Menschen in Deutschland zeigen sich überrascht. Tatsächlich gab es jedoch schon vorher klare Anzeichen dafür, dass dem Bayern-Boss der bodenständige Umgang mit Geld längst fremd geworden war. Denn dass liebevoll gestrickte Sparstrümpfe für Uli nur noch zum Mundabputzen taugen, hatte er längst unverhohlen zum Besten gegeben.
Mittwoch, 30. Januar 2013
"Wahnsinn, unmenschlich, gute Nacht Deutschland"
Weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte und am Ende nicht einmal der Bundesgerichtshof in Strafsachen zollten den klaren Worten, die der FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß der bundesdeutschen Justiz am Anfang des Verfahrens mit auf den Weg gegeben hatte, den erhofften Respekt: "Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, den Jungen ins Gefängnis zu stecken. Wie sich die Münchner Staatsanwaltschaft aufführt, das ist Wahnsinn. Wir sind vollkommen vor den Kopf gestoßen", hatte Hoeneß den Haftbefehl gegen den brasilianischen Bayern-Spieler Breno Vinícius Rodrigues Borges noch kommentiert.
Mit seiner Äußerung "Ich finde es unglaublich, dass der Junge, der schon genug Ärger am Hals hat in seiner Gesamtsituation, dass der auch noch in Untersuchungshaft soll. Das ist unmenschlich. Und wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das in unserem Staat richtig ist, dann gute Nacht Deutschland", entwarf der Bayern-Präsident ein düsteres Szenario unseres Rechtsstaats.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revision von Breno gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2012, Az.: 12 KLs 264 Js 193150/11, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, mit Beschluss vom 23. Januar 2013 zum Az.: 1 StR 596/12 emotionslos als unbegründet verworfen. Das Urteil mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist damit rechtskräftig und der Eindruck der bundesdeuschen Strafjustiz bei Hoeneß damit mutmasslich dauerhaft beschädigt. Da auch Seniorenstudierende an der Universität München grundsätzlich derselben Qualifikation bedürfen, wie ordentlich Studierende, zeichnet sich für das gestörte Verhältnis zwischen dem wortgewaltigen Präsidenten und der Strafjustiz derzeit keine Lösung ab.
Mit seiner Äußerung "Ich finde es unglaublich, dass der Junge, der schon genug Ärger am Hals hat in seiner Gesamtsituation, dass der auch noch in Untersuchungshaft soll. Das ist unmenschlich. Und wenn die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das in unserem Staat richtig ist, dann gute Nacht Deutschland", entwarf der Bayern-Präsident ein düsteres Szenario unseres Rechtsstaats.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revision von Breno gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2012, Az.: 12 KLs 264 Js 193150/11, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, mit Beschluss vom 23. Januar 2013 zum Az.: 1 StR 596/12 emotionslos als unbegründet verworfen. Das Urteil mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist damit rechtskräftig und der Eindruck der bundesdeuschen Strafjustiz bei Hoeneß damit mutmasslich dauerhaft beschädigt. Da auch Seniorenstudierende an der Universität München grundsätzlich derselben Qualifikation bedürfen, wie ordentlich Studierende, zeichnet sich für das gestörte Verhältnis zwischen dem wortgewaltigen Präsidenten und der Strafjustiz derzeit keine Lösung ab.
Labels:
Breno,
Breno Vinícius Rodrigues Borges,
Bundesgerichtshof,
FC Bayern,
Haftbefehl,
Hoeneß,
München,
Staatsanwaltschaft,
Strafjustiz,
Uli Hoeneß
Abonnieren
Posts (Atom)