Dienstag, 8. Juli 2014

Rechtsschutzversicherung: Nach Auskunft meines Versicherungsvertreters ...

Hallo, anbei übersende ich Ihnen meine Vollmacht. Bezüglich der Kostenübernahme durch meine Rechtsschutzversicherung teile ich Ihnen heute nachmittag meine Versicherungsnummer mit. Nach Auskunft meines Versicherungsvertreters müssen Sie dann bei der Versicherung Kostenübernahme beantragen. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße

Hallo, danke für die Vollmacht. Da ich als Rechtsanwalt durch eine Anfrage nach Kostenschutz für den Mandanten bei seiner Rechtsschutzversicherung ein eigenes Rechtsverhältnis mit der Versicherung eingehe, in dessen Folge ich dieser gegenüber dann auskunftspflichtig und rechenschaftspflichtig bin, sehe ich grundsätzlich von jeglicher Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen ab. Zudem ist die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung häufig zeitaufwändiger, als der Streit mit dem Gegner, weil die Sachbearbeiter zum Teil Schwierigkeiten haben, die Sach- und Rechtslage zu erfassen. Diesbezügliche grundsätzliche Erläuterungen sind nämlich in der Regel bei Kollegen und Gerichten nicht erforderlich. Die Deckungsanfrage müßten Sie daher selbst erledigen.*

Mit freundlichen Grüßen

Hallo, ich möchte dann von einer Vertretung Ihrerseits absehen und bitte Sie, die Vollmacht als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank für Ihre Mühe.

Hallo, kein Problem und viel Erfolg bei der Abwehr der Forderung.

Mit freundlichen Grüßen

1 Kommentar:

  1. „ein eigenes Rechtsverhältnis mit der Versicherung" - und eines mit dem Mandanten, das grundsätzlich kostenpflichtig ist (auch wenn es meist kostenlos als Serviceleistung erledigt wird). ;-)

    AntwortenLöschen