Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts wurde ignoriert, der daraufhin ergangene Beschluss über ein Ordnungsgeld via Facebook mit den Worten "ich lasse mich nicht vom Gericht einschüchtern nur weil ich die Wahrheit sage !!!" vom Tisch gewischt. Die Äußerungsfrist für den zweiten Ordnungsgeldantrag läuft und das Landgericht bestätigte mittlerweile auf die sofortige Beschwerde des Anwalts der Turboquerulantin hin die Rechtmäßigkeit des ersten Ordnungsgeldbeschlusses:
"Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ist zulässig. Sie bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ein Ordnungsgeld verhängt. Der Beschwerdegegner hat substantiiert dargelegt, dass die streitgegenständlichen Äußerungen auch noch nach Zustellung der einstweiligen Verfügung auf der von der Beschwerdeführerin verantworteten Facebook-Seite unverändert abrufbar waren. Dieses stellt einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung dar.
Der Verstoß erfolgte auch schuldhaft, da die Beschwerdeführerin trotz Erhalt der einstweiligen Verfügung die streitgegenständlichen Äußerungen nicht entfernte. Auch die Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes ist noch angemessen. Es handelt sich zwar um den ersten Verstoß. Allerdings handelte die Beschwerdeführerin vorsätzlich, da sie das Posting bewusst nicht entfernte und das gerichtliche Verbot ignorierte. Mit Rücksicht hierauf erscheint das festgesetzte Ordnungsgeld der Höhe nach jedenfalls ausreichend, aber auch erforderlich, um der Bedeutung des Verstoßes gerecht zu werden und die Beschwerdeführerin zur künftigen Beachtung des Verbotes anzuhalten."
Von hier aus besten Dank für die fehlende Begründung der sofortigen Beschwerde. Der mangelnde Begründungszwang bei diesem Rechtsmittel, bei dem durchaus auch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel vorgebracht werden können, erleichtert die Arbeit bisweilen ungemein.
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Die 1000,- Euro bekommt aber der Staat.
AntwortenLöschenInsofern haben die Antragsteller die Funktion von Steuereintreibern hervorragtend gespielt.
Die 1000,- Euro gehen an die Justizkasse, die Anwälte bekommen ihre Gebühren, der Antragsteller bekommt sein Recht und die böse Querulantin muss die ganze Zeche zahlen.
LöschenHoffentlich ist die Querulatrice auch solvent genug...
AntwortenLöschenDas Gericht kann einerseits für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 festsetzen, aber auch ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten und im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung sogar Ordnungshaft bis zu 2 Jahren festsetzen
LöschenWarum macht die Querulantin so etwas? Was steckt dahinter?
AntwortenLöschenAusgeprägte Profilierungssucht innerhalb der Gemeinschaft von angeblichen Justizopfern auf Facebook
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