Weil der FPÖ-Kandidat Hofer die erste Runde der Wahl noch mit 35,1 Prozent vor Van der Bellen mit 21,3 Prozent der Stimmen gewonnen hatte und Hofer auch nach dem zweiten Wahlgang, aber vor Auszählung der Briefwahlstimmen, noch mit 144.006 Wählerstimmen vorne lag, war die Erwartungshaltung für einen Sieg Hofers natürlich hoch. Dass Van der Bellen am Ende trotzdem vorne lag, gilt als ein kleines Wunder, für welches das Stichwort Wahlfälschung ins Spiel gebracht wird.
Da das österreichische Bundesministerium für Inneres auf seiner Website für den Wahlbezirk Waidhofen an der Ybbs eine Wahlbeteiligung von 146,9 % der Stimmen meldete, wurde die Zahl der Verschwörungstheoretiker natürlich nicht kleiner.
In solch einem Moment der Unsicherheit ist die starke Stimme eines Juristen gefragt, der darauf hinweist, dass der achtzehnte Abschnitt des österreichischen Strafgesetzbuches strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen definiert, zu denen auch die Wahl des Bundespräsidenten gehört. So bestimmt unter anderem § 266 StGB, dass derjenige, der ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise wählt oder stimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen ist und eine Person, die das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung fälscht, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu erwarten hat.
Auch in Deutschland wäre Wahlfälschung strafbar, denn § 107a StGB bestimmt, dass wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird und auch derjenige bestraft wird, der das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt. Damit ist geklärt, dass eine Wahlfälschung in Österreich oder Deutschland höchst unwahrscheinlich ist, denn ein Wahlfälscher bekäme bei der Sabotage des wichtigsten demokratischen Elements in unseren Republiken die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren.
Die Neigungen sind da: http://bglv1.orf.at/stories/474526
AntwortenLöschen"Damit ist geklärt, dass eine Wahlfälschung in Österreich oder Deutschland höchst unwahrscheinlich ist, denn ein Wahlfälscher bekäme bei der Sabotage des wichtigsten demokratischen Elements in unseren Republiken die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren"
AntwortenLöschen^^Damit ist das dann geklärt? Weil es strafbar ist? Nach der Logik dürfte es auch sonst keine Straftaten geben. Super Beitrag.
Wenn ich es mir genau überlege, haben Sie Recht. Ich nehme meine Schlussfolgerung zurück.
Löschen