Montag, 22. August 2016

Keine Sonderbehandlung von Gina-Lisa Lohfink

Die heute erfolgte Verurteilung von Frau Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe von 20.000,- Euro durch das Amtsgericht Tiergarten dürfte auch dem Öffentlichkeitsprinzip des deutschen Rechts geschuldet sein. Weder die Staatsanwältin noch die Richterin ließen sich von der öffentlichen Diskussion um die Angeklagte ablenken und nutzten die Chance, unter den Augen eines breiten Publikums jedenfalls in dieser Sache die Unabhängigkeit der Strafgerichtsbarkeit zu dokumentieren.

Frau Lohfink hatte nach einer angeblichen Vergewaltigung einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin wegen falscher Verdächtigung nicht akzeptiert und war mit einem Einspruch gegen die Strafe von 60 Tagessätzen zu je 400,- Euro vorgegangen. Immerhin hat sie die Strafe um 4.000,- Euro senken können, was aber angesichts der Prozesskosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten zunächst kein Gewinn für sie sein dürfte. Erst recht nicht, wenn sie später noch die Kosten der schon jetzt abzusehenden Berufungsinstanz tragen muss.

Zum Glück hat die Delinquentin mit ihrer Straftat jedoch eine derartige mediale Aufmerksamkeit erreicht, dass ihr dadurch der Einzug in den Wohncontainer der Sat.1-Show „Promi Big Brother“ gegönnt wurde. Das Honorar für die Container-Show wird die Kosten des Strafverfahrens sicher kompensieren und am Ende wird sich die Falschbeschuldigung für Gina-Lisa doch noch gelohnt haben, was nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz gutgläubiger Feministinnen, halbwissender Journalisten und unwissender Politiker zu verdanken ist. Letztlich erweist sich der Prozess als eine geschickte Inszenierung und höchst interessantes Geschäftsmodell, an dem sich in Vergessenheit geratene C-Promis ein Beispiel nehmen können. Der Name Lohfink wird jedenfalls erst dann aus dem Fokus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden, wenn Gina-Lisas Taschen ausreichend gefüllt sind.

3 Kommentare:

  1. Ich hatte das " Glück" und konnte das besagte Schleckereivideo sehen. So freiwillig und nüchtern kam mir die Gina-Lisa Lohfink gar nicht vor. Sagen wir mal so...ich als anständiger Mann, hätte die Situation nicht ausgenutzt. Neben bei hat die Gina-Lisa die beiden doch gebeten aufzuhören..." Lass das, bezieht sich auf eine Person..." Lass(t) das, auf zwei Personen, also meinte sie auch den, der ihr etwas in den Mund schieben wollte, sie es aber verweigerte und nicht nur den, der sabbernd das Video drehte.
    Aber wenn unsere Justiz das anderes sieht...muss man wohl damit leben.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Sie hätte sie zum Beispiel gerne gefragt, wie es sein könne, dass eine Frau mit schmerzhaften Wunden von einer Vergewaltigung sich am nächsten Abend fit genug fühlt, um mit einem ihrer angeblichen Vergewaltiger erneut Sex zu haben." http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

      Löschen
  2. https://agenturastrata.wordpress.com/2016/08/04/frank-engelen-detektei-astrata-klaert-auf-frank-engelen-internethetze-mobbingverstoss-gegen-das-urheberrecht-wer-ist-frank-engelen

    AntwortenLöschen