Dienstag, 2. Mai 2017

Turboquerulantin - Fortbildung im Vollstreckungsrecht am Amtsgericht Hagen

Sehr geehrte Herren,

in dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx wird mitgeteilt, dass die Vollstreckung des Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin erfolglos war. Nach Mitteilung des Gerichtsvollziehers hat die Schuldnerin amtsbekannt keine pfändbare Habe. Es wird angefragt, ob die Schuldnerin weiterhin gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt. In dem Fall wäre die Ordnungshaft zu vollstrecken.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht
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In Sachen des Ordnungsgeldantrags wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe des Herrn xxxxxx xxxxxxx xx xxxxxxxx, xxxx xxx xxxxx-xxxx xx, xxxxx xxxxx,
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Laake & Möbius, Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen

gegen

Frau xxxxxx xxxxxxxx, xxxxxxxxx xx x, xxxxx xxxxxxxxxxxx

- Antragsgegnerin -

1. wird zunächst darum gebeten, über den weiteren PKH-Antrag und den weiteren Ordnungsgeldantrag vom 19.08.2016 zu entscheiden.

2. Nach Auffassung des Antragstellers ist die Vollstreckung der Ordnungshaft nicht davon abhängig, dass die Antragsgegnerin immer noch gegen den Beschluss vom 20.06.2016 verstößt, sondern nach Rechtskraft des Ordnungsgeldbeschlusses unbedingt zu vollstrecken, sofern das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Rechtsanwälte Laake & Möbius
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Fachanwalt für IT-Recht
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Amtsgericht Hagen
14 C 100/16
Verfügung

ln dem einstweiligen Verfügungsverfahren xxxxxxx gegen xxxxxxxx

Die Vollstreckung ist fortzusetzen.

Die Vollstreckung der Ordnungsmittel erfolgt nicht durch den Gläubiger, sondern von Amts wegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO auf Veranlassung des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch den zuständigen Rechtspfleger, §§ 4 Abs. 2 Nr. 2a, 31 Abs. 3 RPflG. Dies gilt auch für die Vollstreckung der Ordnungshaft. (Musielak/Voit ZPO/Lackmann ZPO § 890 Rn. 15-16, beck-online)

Die Fortsetzung der Vollstreckung erfolgt unabhängig davon, ob der Schuldner die Unterlassung oder Duldung nach Erlass des Ordnungsmittelbeschlusses erfüllt hat. Die Ordnungsmittel haben auch Straffunktion.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 EGStGB kann die Vollstreckung der Ordnungshaft unterbleiben, wenn die Vollstreckung für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre. Diese Voraussetzungen sind jedoch bisher nicht erkennbar.

xxxxxxx
Richterin am Amtsgericht

12 Kommentare:

  1. Dann lernt die Querulatrice jetzt wohl das Brummen. Ob es was nützt?

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  2. Ritter von und zu Adelschlachter3. Mai 2017 um 09:58

    vielleicht schreibt sie in der Haft ihr erstes Buch: "Mein Kampf", und verlässt das Gefängnis als Lichtgestalt aller Unterdrückten und Missverstandenen.

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    1. Nein, nicht als Lichgtestalt. Sie wurde ja bereits heiliggesprochen, und da ist man in der Regel schon "erleuchtet". Allenfalls also eine "leuchtende" Gestalt, die Anderen den Weg weist...LOL

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  3. Hat lange gedaueret, bis es soweit kam. Es wurde höchste Zeit, dass die "Heilige S." mal ihren Heiligenschein schön zurechtgestutzt bekommt.

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  4. http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-nienburg_6-c-409-16.pdf

    Herr schütze uns vor dieser Justiz!
    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    § 132a StGB
    ist zwar nicht
    § 263 StGB Betrug
    aber nur weil man als Normalbürger mit juristischen Feinheiten (ich distanziere mich von allen gedanklichen umschreibungen bezüglich "Feinheiten") nicht so bewandert dieses Urteil?
    Werden keine "Ideelle" Vorteile erschlichen durch den Titel-Betrug und darf man nicht auch zumindest den Versuch sich auch Vermögensvorteil zu verschaffen als begründet annehmen?

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    1. PS: Angeblich ist Verwendung von falschen Adelsprädikaten nicht strafbar.
      http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/titel.htm
      Aber was ist mit durch "Adelstitel blenden" und dem "falsche Tatsachen vorspiegelen" oder ist es für jeden 'Graf von Kackenberg' nur beim Umgang mit Behörden eine Ordnungswidrigkeit, die potentiellen Kunden und das restliche Publikum aber dürfen durch die Noblesse genasführt werden?

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    2. Zu Herrn/Frau Anonymus v. 4.5.2017:
      Nu, Adelsbrädigate???
      Wie ischt dasch denn mit dem Adelsbrädigat eines Fürschten von Schaumbursch-Guhstall? Der hält doch die ganze FDP und Daitschland damit zum Narren.

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  5. Sperrt den Horrorclown von Hilgermissen endlich ins Gefängnis.

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    1. Der "Horrorclown" wurde heilisch geschbrochen. Etwasch Reschbekt mehr bitte....lol

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  6. Die durchgeknallte gehört doch in die Psyche. Was läuft die noch immer frei umher? Die ist doch Unbelehrbar.

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    1. Die Heilische S. geht niemals in den Gnascht. Wartet mal ab, die wird eines scheenen Dasches noch Bundeschbräshident....Hahahhahaha

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  7. Am besten den Stecher Mario Erbe gleich dazu, der möchtegern Detektiv aus Düsseldorf.
    Er sabbelt der TQ alles vor und Sie glaubt seinen Scheiß auch noch. Aber der Typ ist genauso Krank wie die TQ.

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