Montag, 19. Juni 2017

Wutrichter im Unabhängigkeitswahn

Wenn ich dem amtsrichterlichen Hass nicht aus beruflichen Gründen entgegentreten müßte, könnte ich mich über die bizarren Ausfälle eines Amtsrichters aus Hagen gegenüber unserem Mandanten köstlich amüsieren. Das Schöne an seinem wirren Treiben ist jedenfalls der Umstand, dass er sich traut, seine ungebremste Wut in einen schwachsinnigen Beschluss zu gießen, die damit der Nachwelt gegenüber nicht nur belegbar sondern auch einfach zu übermitteln ist. Noch nützlicher als der Mut des Richters ist dabei dessen transparente Wortwahl, die auch dem ärgsten juristischen Laien plastisch vor Augen führt, an welch´ verlorene Seelen man als Rechtsuchender bei einem Amtsgericht geraten kann.

An die Stelle, in welcher bei einem Beschluss oder Urteil gewöhlich die formale Parteistellung wie "Antragsteller" oder "Kläger" zu finden ist, hat der Hagener Berserker die Formulierung "nicht existent" setzen lassen und auch wir wurden zu "sogenannten Prozessbevollmächtigten" degradiert. Im gleichen Atemzug musste sich unser Mandant noch die Bezeichnung "Nichtperson" gefallen lassen. Seit meiner juristischen Ausbildung sind mir zwar die Begriffe "natürliche Person" und "juristische Person" bekannt, die "Nichtperson" ist mir hingegen neu. Bei Google wurde ich jedoch schnell fündig und konnte der philosophischen Abhandlung "Person: vom alltagssprachlichen Begriff zum wissenschaftlichen Konstrukt" von Eva Marsal folgende Definition entnehmen: "Eine Nichtperson dagegen ein Mensch, der durch seine Unmenschlichkeit das Recht verwirkt hat, sich Mensch zu nennen, wie z. B. Adolf Hitler". Zu Gunsten des irrlichternden Amtsrichters werde ich unterstellen, dass sich seine juristische Unfähigkeit mit entsprechender Unbelesenheit paart und er die Wertung dieser Abhandlung gar nicht kennt.

In der Sache selbst ging es übrigens um eine nach § 68 Abs. 3 GKG gebührenfreie Streitwertbeschwerde im eigenen Namen gem. § 32 Abs. 2 RVG, deren Begründung den Richter offensichtlich zu neuen Höchstleistungen anspornte: "Das Gericht ist mit keinem Wort auf die im Antrag unter Nr. 6) ausgeführten Erwägungen zur Schwere der Rechtsverletzungen und die Bemessungsgrundlagen des § 48 Abs. 2 GKG eingegangen, sondern hat in Bezug auf eine zu treffende Ermessensausübung einfach überhaupt nichts ausgeführt. Das mag daran liegen, dass das Gericht durch die Konzentration auf unwesentliche Nebenaspekte des Verfahrens in Bezug auf die maßgeblichen Umstände des vorliegenden Falls ein wenig den Faden verloren hat und diesen Umstand durch die willkürliche Festsetzung des Streitwerts auf EUR 600,- und der damit verbundenen Konsequenz, sich die mangelhafte Verfahrensführung nicht von einer höheren Instanz bescheinigen lassen zu müssen, aus dem Blickfeld des Landgerichts rücken möchte."

Schließlich wissen wir alle, dass Willkür Richtern ja erst dann richtig Jux macht, wenn das Ergebnis von der nächst höheren Instanz nicht überprüft werden kann.

22 Kommentare:

  1. Der Richter hat wohl im laufe seiner Richterzeit seine Nerven, eventuell auch seinen Verstand verloren.

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    1. Nein, hat er sicher nicht. Bei allem Respekt, auch bei so manchen Amtsrichtern kann man Fehlleitungen nicht ausschließen. Biergelage bei Alte-Herren-Treffe in so mancher schlagenden Verbindung sind eben menschlich. Auch Richter sind eben nur Menschen...LOOOOL

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  2. "Eine Nichtperson dagegen ein Mensch, der durch seine Unmenschlichkeit das Recht verwirkt hat, sich Mensch zu nennen, wie z. B. Adolf Hitler"
    Erdogan oder was?

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  3. Dieser „kleine“ Amtsrichter hat den einzigen richtigen Beschluss gefasst, diesem Possenspiel eines angeblichen „Comte de Montfort, Comte de Montfort l’Amaury, Comte de Montfort l’Amaury Duc de Bretagne“ oder nur „de Montfort“ wie in diesem Fall, eine Absage zu machen. Zweifellos ist der Ausdruck „Nichtperson“ wohl nicht ganz angebracht, aber rechtlich existiert der Ausdruck „nicht existierende Person“, was wohl aber eben das Gleiche ist, wie der von dem Richter verwendete Ausdruck.

    Was aber weiterhin in Deutschland merkwürdig ist, dass man zwar nicht existierende juristische Personen vor Gericht nicht vertreten kann und diese somit kein Gehör finden, dies aber wie dieses Possenspiel zeigt, bei nicht existierenden natürlichen Personen möglich ist. Ist das nicht ein juristischer Widerspruch? In anderen Rechtsstaaten ist so etwas unmöglich.

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    1. "Das Gewohnheitsrecht stellt einen wichtigen Pfeiler des Völkerrechts da und ist rechtsgültig."
      Trifft hier zu.

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    2. Lol, aber ein Fürst aus Bückeburg der nicht existiert, existiert, was passt da nicht? Hahahahaha

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    3. Ein Graf aus Bückeburg nennt sich Fürst, dann fliegt das auf, dann ändert er sein Wikipedia und nennt es plötzlich Familientradition sich schnell mal Fürst zu nennen (da sich schon seit Generationen keiner traut sich was zu sagen) und dann fliegt auch das auf und er entschuldigt sich für den Titel und nimmt die Presse zur Hilfe und behauptet dann locker vom Hocker, dass der Titel nur Spaß ist und als Künstlername im Ausweis steht. He? Wie denn nun? Eine:„nicht existierende Person in Sachen Adel“ hat geerbt, sogar das Gerichtsgebäude in Bückeburg (inklusive der dort angestellten Richter), ist deswegen mit dem Bürgermeister auf DU UND DU, bekommt deswegen einen Künstlernamen-Eintrag in seinen Ausweis (ohne Fürst oder ein Künstler zu sein) UND PÖBELT REGELMÄßIG, weil mit goldenem Löffel geboren, aber nicht dazu gelernt im Leben, gegen Comte de Montfort l’Amaury und viele, viele andere!!!

      Wer ist hier also eine "NICHTPERSON"?

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    4. Alfonsiata-Luise v. Frankenberg20. Juni 2017 um 14:03

      Der Fürst macht im Handumdrehen fast jedes seiner Opfer city- oder bürotauglich:
      Zum Spaghettieesen mit neuen Freunden, zum Seidenrollieinkauf in Lederhose oder ganz klassisch zum eleganten Stadtbummel nur mal so
      – der modische Fürst in mehr als zum Liebhaben-Form, mit einem Knuddel-Blick, ist an Vielseitigkeit kaum zu überbieten.
      Ein Fürst mit kuschelweichem Bart, vorne mit kleinen Pailletten verziert.
      Der heimliche Strickjacken-Liebhaber in schönem Fürstenantlitz passt harmonisch zu jedem anderen Barträger in Form und Farbe.
      So sieht unkomplizierte Wohlfühl-Fürstlichkeit aus!

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  4. Da nimmt sich aber jemand Rechte heraus, die ihm nicht zustehen.
    Auch als Richter hat er sich an Gesetze zu halten, hier spring einem die Willkür förmlich ins Gesicht. Unglaublich!

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  5. Kann man den Richter nicht verklagen? Wenn doch, würde ich das tun.
    So etwas muss an die Öffentlichkeit.
    Nichtperson ist eine schwere Beleidigung und dann noch jemanden das persönliche Existenzrecht abzusprechen.
    1945 wurde auch das Existenzrecht von einem Teil der Weltbevölkerung abgesprochen, erinnert stark daran.

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    1. Tipp: Richterbund.

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    2. Auf was verklagen?

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    3. Ein Anwalt wird da wohl schon wissen was zu tun ist.

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    4. Ein Anwalt, SICHER, aber nicht ein Pferdeanwalt, denn der sucht sich einen Platz an der Sonne (ohne Sonnenhut)MIT FATALEN FOLGEN.

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  6. Was für ein Land ist dass in dem ich hier Lebe?
    Eine Justiz die machen kann was Sie will?
    Bei Gericht geht es schon lange nicht mehr darum wer Recht oder Unrecht hat - halt nur noch wer am besten Lügen und Schauspielern kann und wer das dickste Portmonnaie hat oder die einflussreichsten Freunde.

    Pfuiiii Deibel und so etwas nennt sich Rechtsstaat.

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  7. Ritter von und zu Adelschlachter19. Juni 2017 um 22:03

    abgesehen von der Fehlleistung dieses Amtsrichters - sollte man aus dem Beschluss etwa herauslesen, dass besagter Scheinadliger de Comfort (oder wie er sich sonst zu nennen beliebt) nun endlich aufgeflogen ist und auch seinen begehrten Ausweis mit besagtem begehrten Titel nicht zu erhalten fürchtet? Das wäre nun wirklich der Supergau für den Herrn, der ja so viel Wert auf seinen scheinadligen Titel gelegt hat. Wie traurig - oder wie ein gewisser amerikanischer Präsident zu sagen pflegt: Sad.

    Damit erklärt sich auch die strikte Weigerung des de Comfort, mir trotz zigfacher Aufforderung doch mal eine Kopie seines Ausweises herzuzeigen - oder irgend ein anderes Dokument, das einer robusten Prüfung standhalten könnte - einen Nachweis zu erbringen. Nein, das wollte der Herr nicht. Nun, ich meinte seinerzeit schon, er würde sicherlich ganz genau wissen, warum er sich standhaft weigert.

    Dass dieser Amtrichter nun in einer gewissen Weise recht ungeschickt die Dinge beim Namen nennt, eröffnet dem Herrn Anwalt dankenswerterweise die Möglichkeit, die fürstlichen Kanonen zu laden und abzufeuern. Allerdings habe ich starke Zweifel ob dem Scheinadligen damit geholfen ist. Beinhaltet doch jeder Schuss auch den Donner der Wahrheit über den feinen und gewiss sehr aufrichtigen und ehrlichen Herrn Alfred Boeker de Montfort (oder so ähnlich, was aber nun ja auch egal sein dürfte)

    Aufs Allerherzlichste, und grüßen Sie mir den Scheinadligen recht freundlich

    Ritter von und zu Adelschlachter
    (der sich gewiss ist, dass dieser Kommentar flugs ausgemerzt werden wird)

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  8. Mich wundert nur, dass sich Boecker nicht zur Sache äußert. Der postet doch sonst so gern jeden Schwachsinn.

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    1. Sybille Burkhardt4. Juli 2017 um 00:06

      Weil Boecker viel zu blöd dazu ist, kompetente Kommentare abzugeben. Der stalkt ("storkt") lieber rechtschaffene Menschen und verliert dann vor Gericht sein Gesicht und seinen Prozess. Ein klassischer Verlierer.

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    2. Sybille Burkhardt das bin ich nicht, ich tu nur so, damit ihr denkt ich bin das nicht, gute Tarnung.

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  9. Oh, Willkommen Herr Boecker. Ihre "Rechtschreibung" hat Sie enttarnt.

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