Dienstag, 20. November 2018

Rabenmutter

Ich beschäftige mich grundsätzlich nicht mit Familienrecht, aber bisweilen lässt es sich nicht vermeiden, bedrückende Umstände familienrechtlicher Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Streitsucht aus den familienrechtlichen Verfahren überschwappt und sich ins gewöhnliche Zivilrecht ergießt. Im Gegensatz zu Verfahren aus dem Urheber- oder Markenrecht regen Schilderungen aus dem Familienrecht manchmal dazu an, die zu Papier gebrachte Tragödie vor dem inneren Auge ablaufen zu lassen.

Wenn nun eine Mutter vor Gericht die Übertragung der elterlichen Sorge für die eigenen Kinder und deren Herausgabe beantragt, weil ihr zuvor durch einen gerichtlichen Beschluss die elterliche Sorge für ihr Kind entzogen und zugleich ein Umgangs- und Kontaktausschluss angeordnet worden ist, scheint irgendetwas in der Familie mächtig schief gelaufen zu sein. Denn die gerichtliche Anordnung eines Umgangs- und Kontaktverbots für die leibliche Mutter ist sozusagen die Goldmedaille für Rabenmütter. 

Zur Bestätigung der Entscheidung des Gerichts wurde in dem mir vorliegenden Verfahren ausgeführt, dass die Kindesmutter dem Kind ein aggressives, dysfunktionales Interaktionsverhalten ständig vorgelebt habe. Insoweit beruhten die von dem Kind gezeigten Verhaltensauffälligkeiten zwar nicht monokausal, aber doch erheblich auf dem Verhalten der Kindesmutter, welche das Kind von dieser erlernt habe. Das klingt nun recht abstrakt und daher soll es ein wenig Licht für das geistige Auge richten, wenn das Gericht beschreibt, wie Mutti in der Schule rockt:   

Bei dem Erntedankgottesdienst der Schule an diesem Tage habe die Kindesmutter zwei Kinder unangemessen beleidigt und bei einem späteren Frühstück in der Klasse ein weiteres Kind als "asoziales Balg" und auch dessen Mutter entsprechend beschimpft. Weiterhin habe die Kindesmutter der anderen Mutter Schläge angedroht. Die Kindesmutter sei immer ausfallender geworden, habe immer mehr Kinder in der Klasse beschimpft und sei auch nicht den Aufforderungen der Klassenlehrerin und des Sonderpädagogen nachgekommen, dies zu unterlassen. Im Anschluss habe sie die anwesenden Lehrkräfte beleidigt. Auch auf Bitten der hinzugerufen Schulleiterin habe sie nicht die Klasse verlassen, sondern auch diese beschimpft.

Die Schulleiterin habe daraufhin die Polizei gerufen, welche die Kindesmutter der Schule verwiesen habe während das Kind in der Klasse verblieben sei. Anlässlich einer Schulpause am 20.04.2016 sei die Kindesmutter auf dem Schulhof erschienen und habe im Beisein des Kindes die Klassenlehrerin mit den Worten „Packen Sie mich jetzt an, sind sie tot" bedroht. Auch erkundigte sich die Kindesmutter in der Einrichtung nach ihrem Kind. Eine Mitarbeiterin erklärte ihr, dass das Kind gut geschlafen habe. Daraufhin äußerte die Kindesmutter, dass sie nicht wolle, dass das Kind gut schlafe. Es solle eine Strafe sein, es solle sich schlecht fühlen.

Einerseits filmreif, andererseits nicht wirklich sehenswert, wenn ich daran denke, dass ein Kind die geschilderten Situationen - und wohl nicht nur die - tatsächlich erleben musste. Weil solche traumatischen Erfahrungen die gewöhnlichen Bewältigungsstrategien eines Kindes total überfordern, führen derartige wiederkehrende emotionale Erschütterungen schließlich zu dauerhaften substantiellen und psychischen Schäden beim Nachwuchs. Dass die Mutter selbst auch kein Sinnbild überschwenglichen Glücks abgibt, dürfte sicher sein und wohin familiäre Verwerfungen führen können, haben klassische Filmproduktionen längst beleuchtet.

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