Der Wachtmeister gab mir noch den freundlichen Hinweis, dass Zigaretten auch von Nichtrauchern mitgenommen werden sollten, weil Tabak im Knast eine gängige Währung sei. Das Merkblatt zählte folgende Mitbringsel als erlaubt auf: 5 x Oberbekleidung (z. B. 2 Röcke, 3 Hosen, 5 Pullover), 1 Oberjacke, 2 Blusen, 4 Paar Schuhe ohne Stahlkappe (1 Paar Schuhe, 1 Paar Turnschuhe, 1 Paar Badelatschen,1 Paar Hausschuhe), 3 Handtücher, 2 Badehandtücher, 2 Geschirrtücher, 3 Waschlappen 2 Jogginganzüge, 1 Bademantel, 2 Nachthemden oder Schlafanzüge, div. Unterwäsche und Socken, 10 T-Shirts, 2 Strickjacken, 1 Kulturtasche ungefüttert, nicht mehr als 5 Schmuckstücke einschließlich Armbanduhr, 1 Kaffeemaschine mit Glaskanne (ohne Thermoskanne), 1 CD-Player oder Radio, 1 Fön bis 1200 Watt, 2 x Bettwäsche komplett und Genussmittel wie Kaffee, Tee, Zigaretten und Tabak im Gesamtwert von bis zu EUR 40,-.
Fast hätte ich noch nachgefragt, warum Schachspiel oder Skatkarten nicht erlaubt seien, aber da hätte ich ohnehin den Falschen gefragt. Wenn man davon ausgeht, dass sich weibliche Kriminalität häufig auf gewalttätige Väter und Partner zurückführen lässt, die ihre Familien schlecht versorgt und Frauen und Töchter oftmals sexuell missbraucht haben, mag der Drang zu männlich dominierten Gesellschaftsspielen im Frauenknast ohnehin nicht sehr ausgeprägt sein. Von Kollegen hatte ich außerdem gehört, dass die meisten Insassinnen mit Drogenproblemen zu kämpfen hätten und gar nicht in der Lage seien, sich auf irgendetwas zu konzentrieren. Meine Mandantin hatte das Merkblatt auch schon bekommen, Skat- oder Schachspielen kann sie gar nicht. Da bleibt dann wohl nur noch Fernsehen oder Radiohören. Auf 8 Quadratmetern. Für mich wäre das nichts.
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