Freitag, 22. November 2019

Ordnungsgeld für Anfänger

Ich habe ja in meinem Blog schon oft über die Königin aller Ordnungsgelder berichtet, die einsam und souverän im Himmel aller Querulanten thront und gar nicht daran denkt, ihre Spitzenstellung als Ordnungsgeldkönigin abzugeben und sich in Zukunft ein wenig zu bremsen.

Man sollte sich als Nachwuchsquerulant dennoch nicht durch die Spitzenstellung der Turboquerulantin abschrecken lassen und sich zu Anfang einer ordentlichen Querulantenkarriere ganz behutsam dem ergiebigen Themenkomplex "Ordnungsgeld" annähern. Wer als Anfängerquerulant nicht auf einen abgeschlossenen Prozess und ein darauf aufbauendes Ordnungsgeldverfahren im Rahmen des § 890 ZPO warten möchte, kann sich seine ersten Lorbeeren schon während des Rechtsstreits verdienen und ein schnelles Ordnungsgeld im Rahmen des § 141 Abs. 3 Satz 3 ZPO erobern, ohne darauf warten zu müssen, erst später gegen einen Unterlassungstitel verstoßen zu können.

Mit einem solchen Ordnungsgeld kann allerdings nur der Querulant ausgezeichnet werden, demgegenüber die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Seiten des Gerichts ausgesprochen wurde und dessen Ladung zum Termin den gemäß § 141 Abs. 3 Satz 3 ZPO erforderlichen Hinweis auf die Folgen seines Ausbleibens enthalten hatte. Wenn diese Hürde übersprungen ist, darf man als geladener Querulant keinen Vertreter in die mündliche Verhandlung entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen ermächtigt ist, bleibt dann der mündlichen Verhandlung fern und kann anschließend beten, durch das Gericht in den ehrwürdigen Kreis der Ordnungsgeldzahler aufgenommen zu werden.

Die Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO gestattet nämlich die Festsetzung eines Ordnungsgelds schon dann, wenn eine nach § 141 Abs. 2 ZPO ordnungsgemäß geladene Partei im Termin trotz richterlicher Anordnung nicht erscheint. Zweck der Vorschrift ist allerdings nicht, eine Missachtung des Gerichts zu sanktionieren, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern. Erst wenn durch das unentschuldigte Ausbleiben des Anfängerquerulanten die Sachaufklärung erschwert wurde, kann nach Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls ein Ordnungsgeld nach dem Ermessen des Gerichts zuerkannt werden.

Ein solcher Einstieg in die Querulantenszene ist zwar nicht besonders spektakulär und erst Recht nicht dazu geeignet, Verfahrensrekorde aufzustellen, weil man einem Prozess als geladene Partei selten mehr als einmal fernbleiben kann. Aber immerhin kann man erste Erfahrungen im Umgang mit gerichtlichen Anordnungen sammeln und ganz behutsam austesten, wie weit man mit Richtern gehen kann. Wer möchte, kann durch Mitteilungen wie "Wenn sie etwas wissen wollen, können sie mich ja anrufen" oder "Der Prozess ist unwichtig, da bleibe ich lieber zu Hause" die Bereitschaft ein Ordnungsgeld zu verhängen ein wenig fördern, denn der Weg an die Spitze der Querulantenbewegung ist lang und die Gerichte verteilen Ordnungsgelder für Parteien wegen Ausbleibens trotz persönlicher Ladung in der Regel eher zurückhaltend.       

40 Kommentare:

  1. Sie brauchen wohl ständig Aufmerksamkeit wie man hier lesen kann...diesen Mist interessiert doch nur sie, sonst keinem.

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    1. Ab und zu möchte jeder ein wenig beachtet werden, auch ich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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  2. Herr Möbius sie müssen wohl Langeweile haben, denn ein anständiger Anwalt hätte zu so einem Mist keine Zeit, es sei denn er hat keine Mandanten um die er sich kümmert. Sie sind ja echt zu bedauern.

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  3. Sehr guter Artikel.
    Wie man sieht hat der Artikel die erreicht, die er erreichen sollte.
    Gute Arbeit, wie immer!

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  4. Ein kranker Anwalt wie man sieht und lesen kann, der nichts besseres zu tun hat.

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  5. Es ärgert die Richtigen, sehr gut.

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  6. Gerichtsprozessschwänzer sind loser.

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  7. Weihnachtsgeschenke muss die TQ ja auch in diesem Jahr nicht wieder kaufen, vielleicht für sich neue Tigerhöschen und Gardinenstoff für neue Bluse, denn so wie 2017/18 wird es sicherlich bald wieder Ende 2019/20 für sie nach Verden gehen.

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    1. Wer weiß, vielleicht sitzt sie diesmal nicht allein in der Zelle, ihre Freundin die Gerichtsprozessschwänzerin könne ihr, so ausgeschlossen ist das nicht, Gesellschaft leisten.

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    2. Wie dumm sie sind erkennen die beiden hoffentlich, ich glaube das wohl nicht aber immer wieder werden Verleumdungen verbreitet und wenn dann ein Gerichtsprozess gegen die Mobberinnen ansteht, haben sie nicht mal den Mut und erscheinen vor Gericht. Wie armselig

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    3. Es gibt Menschen, die sich nicht mit gerichtsbekannte Hochstapler und Betrüger, wie u.a A.B und M. G einlassen wie diese Anwälte Ralf Möbius, Wöbbecke und Dieter Laake.

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    4. Ich vermute mal, sie hat Schiss das sie eins auf's M... bekommt wenn sie bei Gericht auftaucht.

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    5. Nächste Woche geht's gleich 2-mal an 1-Tag mit der ober/chef/gottquerulantin weiter, da werden wieder Tränen fließen und sie wird wieder jammern und heulen und bettel

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  8. Klug genug um vor Gericht zu landen, aber dumm genug nicht hinzugehen.

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    1. Oft erkennt man, wie dumm man war, aber nie, wie dumm man ist.

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    2. Ja das ist so eine Sache mit dem dumm sein.
      Oft erkennt der Dumme nicht, dass er dumm ist oder war, wie soll auch ein Dummkopf erkennen das es dumm war, wenn er immer dummes tut und dumm ist? Na ja, dummes tun, dann verklagt werden, dummes weiter tun und nicht vor Gericht erscheinen und dann noch dumm denken "Das wird schon".
      Solche nennt man "Naturdumm", eben dumm geboren und die bleiben für immer dumm. Dumm gelaufen!

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  9. Mal sehen wie lange sich die Justizkasse sich das noch bieten lässt von der TQ? Immerhin sollen es über 60.000 Eur. an Ordnungsgelder sein, die sie nicht bezahlt. Alles eine Frage der zeit und sie sitzt dann für längere Zeit in der JVA

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  10. Ja, der ganze Artikel/Seite müsste gelöscht werden, da es Straftaten beinhaltet.

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  11. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

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    1. JA, und dafür wurde sie über 40mal verurteilt und saß mehrmals in der JVA in Vechta ein. Was für eine kriminelle Frau

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    2. Ja sicher ist der im Vorteil, der lesen kann. Deswegen ist die Kleinkriminelle ja im Nachteil, die kann und konnte nicht die über 40 Gerichtsurteile gegen sie erwirkt lesen, deswegen hat sie ja schon rund 20 Ordnungsgeldstrafen kassiert, aber die kann sie ja auch nicht lesen, also macht sie weiter und kassiert auch weiter Beschlüsse, Urteile und Ordnungsgeldstrafen.
      Dumm gelaufen.

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    3. Also gibt es keine Straftaten von den beiden Deliquenten. Die TQ aber verbreitet welche und dafür wird sie seit Jahren bereits verurteilt.

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  12. Die TQ möchte wohl am liebsten alles unter dem Tisch kehren. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Habe gerade auf ihren Hass- und Hetzseiten gelesen das sie wieder Straftaten verübt hat.

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  13. Wer ist denn die Turboquerulantin?
    Welches sind denn die Hass und Hetzseiten?

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  14. Nicht jeder ist so blöd wie du, auf deine Spielchen steige ich nicht ein.

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  15. Wem meinst du damit? Kannst du meine Fragen nicht beantworten oder warum schreibst du so einen Blödsinn?

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  16. Das sich die Turboquerulantin ärgert sieht man immer wieder wenn sie beginnt weitere Straftaten zu begehen und aus lauter Hass Verleumdungen und Lügen zu verbreiten. LOL

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  17. Herr Moebius, Sie haben mal über eine Ratenzahlungsbettelei der TQ berichtet. Wie ist denn das für die Frau ausgegangen?

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    1. Die Antwort an die Antragstellerin wurde mir von der Justizkasse nicht mitgeteilt.

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    2. Also wieder nur eine Ratenzahlung und kein Gefängnis. Kriminelle können tun und lassen was sie wollen. Das diese durch ihr Handeln Menschenleben zerstören interessant niemanden. Ihr werden die geringen monatlichen Ratenzahlungen nicht weh tun. Mein Respekt vor diesem Staat ist erschüttert.

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  18. Hat wer Lust mit am kommenden Donnerstag zum Amtsgericht Nienburg zu kommen? Gleich zwei Verhandlungen gegen die TQ. evtl. sieht man mal die Mobberin dort, würde gerne mal eine kriminelle live sehen.

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  19. Mit Ordnungsgelder werden die Weihnachtsfeiern der Justiz finanziert und im Sommer die Grillfeste, also dienen diese Ordnungsgelder auch noch einen guten Zweck.

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  20. Ich war heute kn Nienburg bei Gericht. .. Die TQ war nicht da, weil sie wieder auf Krank machte, so einer der Angestellten. Somit wurde der Termin abgesagt. Auch die Richterin soll krank geworden sein, was stimmt denn mit der Justiz in unserem Lande nicht? Hätte man da nicht einfach eine andere oder anderen Richter nehmen können? Und dafür bin ich umsonst angereist.

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  21. Als Prozessbeobachter/in, Presse war ich auch vor Ort, aber ausser die Beklagte war sonst niemand vor Ort, teilte mir die Justizbeamtin mit, da es nur aus Krankheitsgründen der Richterin ausfiel. Es werden somit hier erneut falsche Tatsachen öffentlich verbreitet.

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    1. Was für eine Lügnerin die TQ, aber wem wunders, Ihre Lügen kostet der kriminellen bereits über 60.000 Eur. und es werden immer mehr. Sie versucht gerade wieder die Leser zu täuschen und behauptet bei Gericht gewesen zu sein.

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    2. WAS DENN NUN? Ein Er oder eine Sie als Prozessbeobachter? LOL

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  22. Eben, dafür sprechen ja die vielen Gerichtsurteile der TQ das sie eine Lügnerin usw. ist. Sie kann bis heute keines der Urteile bestreiten, immerhin sie diese alle Rechtskräftig. Da bleibt wohl nur noch ... oder auswandern nach Sibirien.

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  23. So ihr Schwachmaten, die Idiotenspielwiese wird jetzt geschlossen. Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.

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