Vor über sieben Jahren hatte ich mich schon einmal über einen hannoverschen Kollegen ausgelassen, der seine Zulassung als Rechtsanwalt wohl auch mit ins Grab nehmen wird. Auf den aktuellen FAZ-Artikel habe ich eine ähnliche Antwort: "Schon früh war für Ralf Möbius klar, dass er keiner Familientradition folgen und Anwalt werden wird. „Das Berufsbild des Anwalts hat mich immer sehr interessiert“, sagt der 61 Jahre alte Jurist. Seit gut einem viertel Jahr ist er offiziell Rentner und finanziell gut aufgestellt. Ans Aufhören denkt er jedoch schon seit über 10 Jahren."
Sich im Gegensatz zu meiner Einstellung an seinen Beruf als Rechtsanwalt auch im Rentenalter festzuklammern könnte damit zusammenhängen, dass das eigene Selbstbild vor allen Dingen von der gesellschaftlichen Stellung als Anwalt abhängt und über die Jahre andere Perspektiven abseits eines juristischen Blickwinkels schlicht verkümmert sind. Vielfach wird sich der erarbeitete Lebensstandard nur mit der Altersrente nicht auf einem gleichbleibenden Niveau erhalten lassen, so dass viele Kollegen lieber weiter arbeiten, als deutlich kürzer zu treten.
Schließlich werden die Brötchen als Rechtsanwalt zum Ende des Berufslebens auch immer leichter verdient, weil sich Arbeitsabläufe durch die große Berufserfahrung deutlich verkürzen lassen und ein gewachsener Mandantenstamm stetig neue Mandate erzeugt. Es ist deshalb meistens leichter, als verrenteter Anwalt einfach weiter zu arbeiten, als den geordneten Rückzug in den Ruhestand anzutreten. Wer Kaviar dem Dosenfisch vorzieht, darf die Robe deshalb auch gerne etwas länger tragen.
Ich bin Steuerberater. Das ist in meinem Berufsstand genau dasselbe Thema.
AntwortenLöschenÜber 75-Jährige "Berufskollegen", die ihre letzte Fortbildung 1997 absolviert haben.
Greise, die kaum geradeaus laufen können, trotzdem aber jede Kammerversammlung bestimmen, weil das Essen da so lecker ist. Man sollte da auch über eine Altersgrenze nachdenken.
Immerhin gibt es den § 48a BNotO, der für Notare eine Altersgrenze von 70 Jahren vorschreibt. Bei der Einführung einer Altersgrenze für Rechtsanwälte wäre das Geschrei um die Einschränkung der Berufsfreiheit groß.
Löschenhallo
AntwortenLöschen