Posts mit dem Label 6 T 166/19 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label 6 T 166/19 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 23. Dezember 2019

Turboquerulantin - Ordnungsgeld Nummer 10, WELTREKORD

Kurz vor Ende des Jahres erreichte uns der Beschluss des Landgerichts Verden vom 06.12.2019 zum Az.: 6 T 166/19, der den zehnten Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Nienburg vom 21.10.2019 in der Sache 6 C 409/16 gegen die Turboquerulantin bestätigte. Ich bin mir sicher, dass nicht nur in unserer Kanzlei die Sektkorken knallten, sondern auch im Amtsgericht Nienburg, denn gemeinsam haben wir es geschafft, in der Kategorie "Ordnungsgeld" einen Weltrekord aufzustellen, der wohl auch für die nächsten hundert Jahre noch Bestand haben wird.

Noch nie konnte ein deutsches Gericht zehn Ordnungsgelder gegen einen Schuldner wegen zehnmaliger Verletzung eines einzigen Unterlassungsurteils festsetzen. Ich muss ehrlicher Weise zugeben, dass eine derartige Weltklasseleistung nur im perfekten Zusammenspiel aller Beteiligten erreicht werden konnte. Man braucht zu allererst eine echte Widerstandskämpferin, die nicht nur das Justizsystem zutiefst verachtet, sondern auch bereit ist, für höherrangige Ideale die bürgerliche Existenz zu opfern. Dann braucht man einen Richter, der mit sicherer Hand die Ordnungsgelder stets in einer Höhe festsetzt, die es gerade noch verhindert, dass die Schuldnerin zur Besinnung kommt und ihren Rachefeldzug gegen die Justiz aus wirtschaftlichen Gründen beendet.

Schließlich bedarf es auch eines Gläubigers, der trotz des Verlusts seines Vertrauens in die Justiz bereit ist, an einem Weltrekordversuch mitzuwirken, obwohl er weiß, dass mit der ausdauernden Verfolgung dieses gemeinsamen Projekts regelmäßig weitere Rechtsverletzungen zu seinen Lasten einher gehen werden. Am Ende hat es sich aber für alle Teilnehmer gelohnt, denn wer kann als Jurist oder Naturalpartei schon von sich behaupten, an einem einmaligen juristischen Weltrekord mitgewirkt zu haben, der aller Voraussicht nach auch im nächsten Jahrhundert noch als Maßstab in der Juristerei gelten wird. Ich persönlich habe ja auch lange nicht verstanden, weshalb das Amtsgericht Nienburg die Höhe der Ordnungsgelder nach dem sechsten Beschluss drastisch gesenkt hat und erst viel später wurde mir klar, dass die magische Grenze von 10 Ordnungsgeldern in dieser Sache durch eine fortlaufende Erhöhung der Strafe stark hätte gefährdet werden können.

Erst durch das eindeutige Signal niedriger werdender Ordnungsgelder an die Turboquerulantin konnte sicher gestellt werden, dass sie ihrer Linie stets treu blieb und der Justizrekord am Ende problemlos geknackt wurde. Natürlich waren auch die Fans mit ihren Anfeuerungskommentaren ein wichtiger Bestandteil für die erfolgreichen Gerichtsverfahren und so haben wir uns entschlossen, als kleines Dankeschön an die Fangemeinde anlässlich dieses denkwürdigen Rekords einen Sonderdruck herauszugeben, der im pdf-Format oder als jpg-Datei heruntergeladen werden kann und sich sicherlich in einem rahmenlosen Glasbilderhalter im Format DIN A-4 für alle TQ-Fans als besonderes Weihnachtsgeschenk eignen wird. In diesen Sinne wünschen wir ein frohes Fest und versprechen, im neuen Jahr ausführlich über Ordnungsgeldantrag Nummer 11 zu berichten.