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Mittwoch, 20. April 2022

Turboquerulantin auf der Flucht

Wie viele Kriminelle hat es auch die Turboquerulantin in der Vergangenheit immer wieder geschafft, sich den Justizbehörden zu entziehen. Aktuell ist die Turboquerulantin wieder einmal auf der Flucht vor den Zustellungen mehrerer Gerichte, die versuchen, unser Türbchen für ihr strafwürdiges Treiben zur Rechenschaft zu ziehen.

Das Amtsgericht Nienburg, das Amtsgericht Hamburg, das Amtsgericht Gelsenkirchen, das Landgericht Hagen und das Oberlandesgericht Hamm scheiterten vor Kurzem daran, der Turboquerulantin ihre Zustellungen an ihrer Meldeadresse zu überreichen. Mittlerweile hat sich Niedersachsens prominente Rechtsbrecherin ein Netzwerk von Unterstützern aufgebaut, bei denen sie Unterschlupf finden kann.

Allerdings hat sich die TQ in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Feinde unter rechtschaffenen Bürgern gemacht, so dass nun an die Öffentlichkeit appelliert wird, den genannten Justizbehörden umgehend Mitteilung zu machen, wenn die Turboquerulantin gesichtet wird, damit dem Recht genüge getan werden kann und ihre Opfer vor weiteren Straftaten geschützt werden können.

Für eine möglichst intensive Suche nach der Turboquerulantin wurde ein Fahndungsplakat erstellt, das als Bilddatei oder als pdf-Datei heruntergeladen werden kann. Es ist an der Zeit, den Opfern der kriminellen Intensivtäterin endlich den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen zusteht und dafür zu sorgen, dass die fortlaufenden Rechtsbrüche endlich unterbunden werden. Mitteilungen über den Aufenthaltsort der Turboquerulantin werden entweder an die genannten Gerichte oder an Fachanwalt für IT-Recht unter der E-Mail-Adresse ralfmoebius@gmail.com erbeten.

Montag, 28. Februar 2022

Turboquerulantin besiegt Betreuer

Mit eisernem Willen und dem Mut einer unbesiegbaren Amazone hat sich die Turboquerulantin ihren Weg zurück an die Front ihres Kriegs gegen die deutsche Justiz gebahnt. In einem letzten Aufbäumen hatte sich das Amtsgericht Nienburg im Jahre 2021 ins Betreuungsrecht geflüchtet, die Turboquerulantin für moderat ballaballa erklärt und ihr einfach einen Betreuer vor die Nase gesetzt, der rechtliche Schritte in unseren Auseinandersetzungen genehmigen musste.

Ein alter Trick erfahrener Amtsrichter, um Querulanten zu stoppen, den wir und unsere Mandanten sehr begrüßt hatten, denn unser Türbchen konnte sich dank des Betreuers nicht mehr ohne Genehmigung gegen von uns erwirkte Beschlüsse wehren, geschweige denn selbst irgendwelchen Blödsinn anzetteln.

Der Kunstgriff des Amtsgerichts Nienburg lief gut an, der Betreuer bremste unser Türbchen aus und die Ordnungsmittelbeschlüsse wurden ohne Gegenwehr rechtskräftig. Vor Klagen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld waren unsere Mandanten mit Hilfe des Betreuers geschützt.

Damit ist es jetzt leider vorbei, denn der Betreuer hat vor kurzem die Waffen gestreckt. Die Strafanzeige der Turboquerulantin, wonach der Betreuer Persönlichkeitsrechte und Grundrechte verletzt habe, weil er eigenmächtig, rechtswidrig und grob fahrlässig gehandelt habe, scheint bei der Staatsanwaltschaft die gewünschte Wirkung entfaltet zu haben. Jedenfalls schlotterten unserem Mann am Amtsgericht Nienburg die Knie. Ob die Karriere als Berufsbetreuer ernsthaft gefährdet ist, bleibt unklar.

Zuletzt hat das Amtsgericht Nienburg das Flehen des gebeutelten Betreuers erhört und ihn aus der Schusslinie des Trommelfeuers der Turboquerulantin gezogen. Mit der zarten Andeutung, dem Betreuer sei die Amtserfüllung nicht mehr zumutbar, wurde die Betreuung der Turboquerulantin vom Amtsgericht Nienburg mit Beschluss vom 17.01.2022 zum Az.: 11 XVII P 421 aufgehoben.

In Zukunft heißt es nun in Deutschlands Gerichten wieder in Deckung gehen, wenn das Faxgerät der Turboquerulantin ihre Schriftsätze in die Amtstuben der Republik feuert. Der Erfolg der Turboquerulantin ist nicht zu unterschätzen, denn das AG Nienburg ist nicht das erste Gericht, das klein beigibt, wenn die TQ zum Angriff bläst. Der Rechtsstaat gerät schnell ins Wanken, wenn man ihn nur konsequent und ausdauernd ignoriert.

Samstag, 20. November 2021

Turboquerulantin - Strafanzeige gegen Betreuer

Mit einem Paukenschlag meldet sich die Turboquerulantin auf der großen Bühne der deutschen Gerichtsbarkeit zurück. Es war still geworden um unseren bissigen Justizdackel, der vor einiger Zeit mit einem Kunstgriff durch das Amtsgericht Nienburg an die Leine eines erfahrenen Berufsbetreuers gelegt wurde. Der Betreuer hatte hervorragende Arbeit geleistet und so konnten bei den letzten Ordnungsgeldverfahren faxterroristische Rechtsmittelorgien zu Lasten der überarbeiteten Justiz vollständig vermieden werden.

Der gemeinsame Fronteinsatz mit dem geschätzten Betreuer und Fachmann für altersbedingte Krankheitsprobleme scheint jedoch ein jähes Ende gefunden zu haben, denn die Turboquerulantin hat keine Gnade walten lassen und wegen zahlreicher Konflikte nach eigenen Angaben einen Strafantrag wegen sämtlicher Delikte aus allen rechtlichen Gesichtspunkten gegen den anerkannten Gerontologen und Rechtsfachwirt aus Nienburg gestellt.

Die Vorwürfe wiegen schwer und die zuständige Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Behauptungen der Turboquerulantin stimmen, wonach der Betreuer Persönlichkeitsrechte und Grundrechte verletzt habe, weil er eigenmächtig, rechtswidrig und grob fahrlässig handelte. Es stehen sogar Straftaten wie die Verletzung des Postgeheimnisses und die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Raum, so dass für unseren in die Mühlen der Justiz geratenen Kollegen auch die Karriere als Berufsbetreuer gefährdet scheint.

Es ist jedoch anerkannt, dass sich die Pflichten eines Betreuers innerhalb seines Aufgabenkreises aus einem privatrechtlichen Verhältnis der Personensorge ergeben, so dass unser Turbilein dem tapferen Betreuer schon aus Rechtsgründen keine strafbare Offenbarung eines zu ihrem persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisses nach § 203 StGB vorwerfen kann. Auch ist ein vom Amtsgericht Nienburg bestellter Berufsbetreuer kein „Geheimnisträger“ im Sinne des § 203 Abs. 2 StGB.

Die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses nach § 206 StGB scheidet aus, weil unser Mann an der Betreuungsfront natürlich nicht unbefugt die Gerichtspost der Turboquerulantin geöffnet hat, sondern genau zu diesem Zweck vom Amtsgericht Nienburg eingesetzt wurde. Allenfalls könnte der Betreuer gegenüber dem Türbchen als Betreute zivilrechtlich für Schäden haften, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen seiner Amtsführung resultieren, § 1833 BGB.

Die Haftung des § 1833 Abs. 1 BGB gründet sich auf ein gesetzliches Schuldverhältnis, das zwischen Betreuer und Betreutem besteht und bereits mit der Bestellung des Betreuers beginnt. Soweit TQ als Betreute gegenüber einem von ihr geschädigten Kläger aus deliktischem Handeln haftet, könnte sie sogar einen internen Regressanspruch gegenüber dem Betreuer geltend machen, wenn die Schädigung des Klägers auf der mangelhaften Amtsführung des Betreuers beruhte.

Wir werden natürlich auch weiterhin eng mit den Gerichten in Deutschland zusammenarbeiten, um die Turboquerulantin dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen und drücken unserem in Bedrängnis geratenen Mitstreiter auf Seiten der Nienburger Justiz jedenfalls die Daumen, dass er die Beißattacke unbeschadet übersteht und sich auch in Zukunft weiterhin mit Erfolg für eine geordnete Rechtspflege als Berufsbetreuer einsetzen kann.

Freitag, 6. August 2021

Turboquerulantin - Amtsgericht Gelsenkirchen spricht Machtwort


Das unbestechliche und mit dem mittlerweile in Deutschland nicht mehr selbstverständlichen Blick für Opfer von Rechtsverletzungen ausgestattete Amtsgericht Gelsenkirchen hat das bösartige Treiben von Niedersachsens berühmtester Rechtsbrecherin, gemeinhin unter dem Namen Turboquerulantin bekannt, mit einem Beschluss über ein zu zahlenden Ordnungsgeld in Höhe von EUR 2.000,- quittiert.

Weil sich unser krimineller Einfaltspinsel nicht an das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 22.07.2020 zum Az.: 409 C 169/20 gehalten hatte, wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt, dessen Höhe sicherlich auch damit zu tun hat, dass die Turboquerulantin vorher schon zweimal ein Verfügungsurteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 mit gleichem Tenor ignoriert hatte und dafür per Beschluss vom 14.04.2020 zunächst mit einem Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- und schließlich durch Beschluss vom 21.08.2020 mit einem weiteren Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000,- bestraft wurde.

Weil die Turboquerulantin vor kurzem durch das Amtsgericht Nienburg mittels eines Betreuers an die Kette gelegt wurde und es ihr damit ohne dessen Zustimmung verwehrt ist, ihren als Rechtsmittel getarnten Schwachsinn mit rechtlich beachtlicher Wirkung über die Gerichte auszuschütten, werden sich die Tore der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta in Zukunft etwas eher für das Türbchen öffnen als bisher. Wenn es die TQ dagegen schafft, ihren noch unverbrauchten Betreuer in den ihr eigenen Kosmos des Stumpfsinns hineinzuziehen, mag es ihr gelingen, der gerechten Strafe noch ein wenig zu entfliehen.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Turboquerulantin entwaffnet

Mit einem genialen Schachzug gegen die Turboquerulantin hat das Amtsgericht Nienburg unter Amtsgerichtsdirektor Bernd Bargemann die Richterschaft in ganz Niedersachsen beeindruckt. Denn in Zukunft kann die Turboquerulantin nicht mehr ohne weiteres gerichtliche Schritte einleiten, die sich gegen Alfred Boecker Comte de Montfort oder Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich richten. Außerdem kann sich die berüchtigte Rechtsbrecherin nicht mehr alleine gegen Urteile oder Ordnungsgeldbeschlüsse wehren, die von den genannten Widersachern angestrengt wurden, egal wie streng das Urteil oder wie hoch ein Ordnungsgeld ist.

Der vom Amtsgericht Nienburg angewandte Trick um die Turobquerulantin auszubremsen hat seine Grundlage in § 1896 BGB, wonach ein Betreuer für Rechtsangelegenheiten bestellt werden kann, wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Wer das zu Papier gebrachte Gebrabbel unseres ab sofort unter Betreuung stehenden Huschewinds einmal selbst gelesen hat, wird dem Amtsgericht Nienburg zu seiner Entscheidung gratulieren.

Weil sich die Turboquerulantin in der Vergangenheit nicht mit einem einzigen Rechtsmittel gegen das erfolgreiche Team Boecker de Montfort/Möbius oder Fürst Gorka Prinz Rurikovich/Möbius durchsetzen konnte, muss der Niedersächsische Justizpromi in Zukunft seinen nur für die Prozesse der Dreamteams eingesetzten Betreuer um Erlaubnis fragen, bevor er die Faxgeräte der bundesdeutschen Justiz mit sinnlosen Rechtsmitteln zumüllen darf. Nicht genehmigter TQ-Schwachsinn darf in bundesdeutschen Amtsstuben dank der Unterstützung des Amtsgerichts Nienburg ab sofort als unbeachtlich entsorgt werden, wenn wir gegen unser Turbilein ins Feld ziehen.

Damit rückt die Rechtskraft und der Knast nach Ordnungsgeldbeschlüssen wieder ein bisschen näher an unsere Heldin heran, da die Akten jetzt nicht mehr so lange bei den Rechtsmittelgerichten kreisen, wenn sie sich nicht wehren darf. Der Rechtsstaat lässt sich nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen. Der europäische Hochadel bedankt sich artig bei der niedersächsischen Justiz und ich natürlich auch.

Freitag, 28. Mai 2021

Turboquerulantin - Berufung ohne Anwalt

Die Ankündigung der Turboquerulantin, nicht mehr zu den Gerichtsterminen zu erscheinen, hatte große Verlustängste bei mir ausgelöst, aber mittlerweile habe ich mich ein wenig beruhigt. Denn wenn auch die persönlichen Treffen vor Gerichten der Vergangenheit angehören sollten, bleibt uns das Türbchen mit ihrer unerschütterlichen Energie im Kampf um die Wahrheit erhalten. Die konsequente Einlegung aller möglichen Rechtsmittel gegen Beschlüsse und Urteile ist eine Variante im seit Jahren andauernden Abnutzungskrieg gegen die deutsche Justiz, die bereits beachtliche Erfolge zeigt.

Als erstes hatte sich das Amtsgericht Nienburg vom Grundsatz fairer Verfahrensführung verabschiedet und versucht, die Prozessbevollmächtigten der Gegner der Turboquerulantin durch niedrige Streitwertfestsetzungen und absurde Zurückweisungen von Prozesskostenhilfeanträgen mit wirtschaftlichen Mitteln aus den Verfahren zu drängen, um sich wieder ausschließlich dem gewohnt ländlichen Alltagstrott hingeben zu können.

Als diese Strategie schließlich scheiterte, versuchte das Amtsgericht Nienburg aus schierer Verzweiflung mit der Anordnung eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens etwas Zeit zu schinden und konnte den darbenden Nienburger Justizapparat so lange aus der Schusslinie nehmen, bis ein Gutachter Ende 2020 auf Kosten der Allgemeinheit zur Frage der Prozessfähigkeit und Schuldfähigkeit der Turboquerulantin feststellte, dass es keine aufgehobene Einsichtsfähigkeit und auch keine Anknüpfungspunkte für eine verminderte Steuerungsfähigkeit bezüglich ihrer Handlungen im Rahmen der von ihr veranlassten oder gegen sie gerichteten Prozesse bei verschiedenen Gerichten gab.

Nun geht es also munter weiter und natürlich quält unser Turbilein mit ihren sinnlosen Rechtmitteln die deutsche Justiz erst recht, seit sie aus der Übersendung des Eröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts Syke in ihrem Insolvenzverfahren geschlussfolgert hat, dass sie nun ohne irgendwelche finanzielle Konsequenzen fürchten zu müssen ihr schriftsätzliches Trommelfeuer noch steigern kann. Das bedeutet, dass nun das erste Versäumnisurteil mit einem Einspruch angefochten und gegen das zweite Versäumnisurteil mit der Berufung vorgegangen wird. Der Anwaltszwang hat nur im Elfenbeinturm deutscher Gerichte und bei wirtschaftlichen Erwägungen treudoofer Steuerzahler eine Bedeutung.

Der Beschluss des Landgerichts Verden vom 04.05.2021 zum Az.:1a S 4/21 fasst die schlichten Fakten eines Berufungsverfahrens zusammen, das die Verachtung der eingeschüchterten Nienburger Justiz in den Augen der Turboquerulantin nicht im Geringsten widerspiegelt. Das macht sie natürlich selbst, wenn sie dem Amtsgericht Nienburg in zahlreichen Schreiben Rechtsbeugung, Datenmissbrauch, Verstöße gegen den Richtereid nach § 38 DRiG sowie Beihilfe zu verschiedenen Straftaten vorwirft und gleichzeitig ankündigt, dass sie das alles nicht hinnehmen und sich auch in Zukunft wehren werde. Weiter geht´s, bezahlt wird nicht.

Montag, 7. Dezember 2020

Turboquerulantin: mal wieder 1.000,- Euro Ordnungsgeld

Die Gesellschaft zerbricht an den Belastungen der Pandemie, große Konzerne zerschellen an den Restriktionen der Corona-Krise und die Turboquerulantin marschiert aufrechten Ganges durch ein Weltuntergangsszenario ohne ihre Gegner auch nur eines Blickes zu würdigen. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 hatte unser Racheengel schon kurz nach der Zustellung vom Tisch gewischt und wurde dafür vom AG Gelsenkirchen durch Beschluss vom 14.04.2020 mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro ermahnt, rechtskräftige Titel in Zukunft doch ein wenig mehr zu beachten.

Nun ist ein einzelnes Ordnungsgeld bei unserer Weltrekordlerin nicht viel mehr als ein Vogelschiss in über 5 Jahren erfolgreicher Turboquerulanz, so dass der Beschluss vom 21.08.2020 mit einer Verdoppelung des ersten Ordnungsgeldes auf eine Querulanzprämie in Höhe von 1.000,- Euro echte TQ-Fans auch nicht mehr zu Jubelstürmen veranlasst. Immerhin ein weiterer Beleg für die Unbeugsamkeit der Turboquerulantin vor der deutschen Gerichtsbarkeit in Zeiten, in denen eine Vielzahl aufmüpfiger Bundesbürger die Wucht der Autorität des Staates ganz anders zu spüren bekommt.

Der Erzengel der deutschen Volksseele lässt sich allerdings nicht einschüchtern und verfolgt mit eiserner Disziplin unaufhaltsam das Ziel, nach der erfolgreichen Unterwerfung des Amtsgerichts Nienburg weitere deutsche Gerichte dem Reich des Fehderechts der Turboquerulantin einzuverleiben.

Montag, 6. Juli 2020

Die Turboquerulantin und das freiwillige Ordnungsgeld

Unbeeindruckt von einstweiligen Verfügungen, rechtskräftigen Urteilen und zahlreichen Ordnungsgeldern fräst sich unsere Turboquerulantin immer tiefer in die Weichteile der deutschen Justiz. Nachdem das Amtsgericht Nienburg im Jahre 2016 das erste Mal kapituliert hatte und der rechtsstaatliche Offenbarungseid spätestens 2019 nicht mehr zu verbergen war, tastet sich nun auch das Amtsgericht Hamburg immer näher an die weiße Fahne heran.

Um die lästigen Ordnungsgelder mit einem Federstrich hinwegzuwischen, hatte das Turbilein bereits im vorigen Jahr Insolvenzantrag beim Amtsgericht Syke gestellt, ohne allerdings auch nur eine Sekunde daran zu denken, ihr rechtsfeindliches Trommelfeuer gegenüber den bedauernswerten Inhabern der zahlreichen Unterlassungstitel einzustellen.

Mit Beschluss vom 25.06.2020 hat nun das Amtsgericht Hamburg trotz des laufenden Insolvenzverfahrens der Turobquerulantin von Ordnungshaft abgesehen und wegen des Verstoßes gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 05.07.2019 ein Ordnungsgeld von (lediglich) EUR 150,- ausgeworfen, dass angesichts der Mittellosigkeit des gesetzlosen Quälgeists aus Niedersachsen vollkommen sinnlos erscheint. Das lief in Hamburg früher anders, aber vielleicht soll neuerdings der Grundsatz "Spaß statt Strafe" für ein harmonischeres Miteinander sorgen und eine übellaunige Rechtsfindung im Streben nach Gerechtigkeit ablösen.

Amüsant ist insoweit die Begründung des Gerichts: "Zwar handelt es sich hierbei um eine nachrangige Insolvenzforderung nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner nach Anordnung eine freiwillige Zahlung leistet." Mit Sicherheit wird unser Türbchen in Kürze ihr Geheimversteck plündern und der Justizkasse Hamburg zur Begleichung des neuen Ordnungsgelds ihre letzten Spargroschen freiwillig überreichen, um den ihr wohlgesonnenen Richter nicht zu enttäuschen. Vielleicht sollte die Justiz schon die Tenorierung von Unterlassungsansprüchen etwas gefälliger gestalten und Rechtsbrechern eine Beleidigung nicht gleich verbieten, sondern nur um gelegentliche Unterlassung des rechtswidrigen Treibens bitten, wenn es nicht allzuviel Mühe macht.

Freitag, 8. Mai 2020

Die Frauenleiche aus der Weser

Im algerischen Befreiungskampf wurden Ende der fünfziger Jahre zahlreiche Gegner vom französischen Militär mit Beton an den Füßen im Golf von Algier versenkt. Die argentinischen und chilenischen Juntas nahmen sich Ende der siebziger Jahre an den Methoden der Franzosen ein Beispiel und ließen auf die gleiche Weise ihre politischen Gegner verschwinden. Auch in der amerikanischen Unterwelt kommt es immer wieder vor, dass die Überreste stadtbekannter Verbrecher, die mit einem Zementblock beschwert wurden, aus den Gewässern um Chicago oder New York gezogen werden.

Die Überschrift in der BILD-Zeitung "MAFIA-METHODEN IN NIENBURG - Frau mit Betonplatte in der Weser versenkt?", weckte bei mir die Befürchtung, dass diese grausame Methode der Selbstjustiz nun auch in das beschauliche Weserstädtchen Einzug gehalten hatte, in dem das Amtsgericht Nienburg für Recht und Ordnung sorgen soll. War etwa die Untätigkeit der Nienburger Justiz Anlass für gepeinigte Seelen, das Recht schließlich selbst in die Hand zu nehmen oder handelte es sich bei dem Verbrechen um eine Abrechnung im Nienburger Millieu? Mit den Gerüchten, dass die Getötete in Heimen aufgewachsen und später in die Prostitution abgerutscht sei, verdichteten sich die Spekulationen um das bedauernswerte Opfer.

Als sich schließlich aber herausstellte, dass die mit auf dem Rücken gefesselten Händen aufgefundene Wasserleiche aus der Weser eine 19-Jährige Frau aus Schöningen ist, die Mutter zweier Kleinkinder war, die von einer Pflegefamilie betreut werden, fiel mir und auch zahlreichen Amtsträgern in Nienburg ein Stein vom Herzen. Denn es war nun sehr wahrscheinlich, dass der Hintergrund für die abscheuliche Tat nicht in einem örtlichen Justizskandal zu suchen ist, sondern der Ursprung für diese tragische Geschichte außerhalb der idyllischen Weserregion liegen dürfte. Der Nienburger Spargel sollte also bald wieder schmecken und auch am Amtsgericht Nienburg wird in Kürze wieder die gewohnte Ruhe einkehren.

Donnerstag, 6. Februar 2020

Turboquerulantin geisteskrank?

In den Schreibstuben am Amtsgericht Nienburg hat es sich wie ein Lauffeuer herumgesprochen, dass ein medizinisches Sachverständigengutachten darüber erstellt werden soll, ob sich die Turboquerulantin hinsichtlich des Bereichs der Führung von Rechtsstreitigkeiten in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Nun ist nicht jeder Prozesshansel, der es fertig bringt, mindestens drei Rechtschreibfehler in jedem zu Papier gebrachten Satz unterzubringen, geistesgestört. Auch zehn aufeinander folgende Ordnungsgelder wegen stets neuer Verstösse gegen ein einziges Unterlassungsurteil bedeuten nicht zwingend einen krankhaften Hang zum Rechtsbruch, sondern können möglicherweise auch nur das Resultat der zutreffenden Überlegung sein, dass das Amtsgericht Nienburg die gebotenen Vollstreckungsmaßnahmen am Ende ohnehin im Sande verlaufen lässt, weil die örtliche Ziviljustiz aus unbekannten Gründen einen nicht unerheblichen Schutzreflex zu Gunsten meiner Lieblingskriminellen entwickelt hat.

Auch die Bearbeitung der oben abgebildeten Grafik durch unser Türbchen höchstselbst lässt eher den Schluss zu, dass sie trotz all ihrem querulatorischen Wirken immer noch die Möglichkeit hat, Rechtsbrüche strategisch vorzubereiten. Wer den Text des abfotografierten Schriftsatzes liest, wird an Hand des geschwärzten Teils erkennen, dass der dort befindliche Teil den Lesern des Twitter-Kanals der TQ bewusst vorenthalten werden soll, um an ihrem Eingangsstatement keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen. Tatsächlich wird im fotografierten Schriftsatz nämlich ausdrücklich klar gestellt, dass RA Möbius mit dem abgebildeten Facebook-Sticker nichts zu tun hat, wie sich dem am Ende abgebildeten ungeschwärzten Vortrag entnehmen lässt. Die Aussage "Solche Straftaten : Cybermobbing, Hetze, Beleidigungen, Prozessbetrug, Datenmissbrauch usw tätigt der RA R. Möbius und unterstellt vorher der Gegenpartei diese Karikaturen hergestellt zu haben, nachdem er zugeben musste, dass er es selber war." ist damit - abseits ihres kriminellen Gehalts - auch nachweislich falsch.
               
Man darf also gespannt sein, ob der vom Amtsgericht Nienburg bemühte Nervenarzt in seinem Gutachten ausführen wird, dass man in den Handlungen der Turboquerulantin eine psychopathologische Qualität sehen kann, die den Anschein hat, dass sich ihr querulatorisches Tun verselbständigt hat und es nicht nur um die Abwehr eines bestimmten Anspruchs geht. Das Oberlandesgericht Hamm beschreibt dies in seinem Beschluss vom 10.06.2014 zum Az.: 11 SchH 27/12 in Bezug auf den dort begutachteten Querulanten wie folgt: "Außerdem sei es beim Antragsteller offenbar bereits zu einer wahnhaft zu nennenden Gewissheit gekommen, "man" – oder sogar das gesamte Rechtssystem – habe sich gegen ihn verschworen, so dass von einem Querulantenwahn auszugehen sei. Aus gutachterlicher Sicht sei dieses querulatorische Bemühen vergleichbar mit den Auswirkungen einer psychotisch begründeten krankhaften seelischen Störung der zufolge der Antragsteller (höchstens) in deutlich vermindertem Umfang in der Lage sei, in dem betroffenen Lebensbereich von außen kommende Reize oder von innen andrängende Impulse kognitiv zu bewerten, ihnen die Anforderungen der Realität entgegenzusetzen oder gar Alternativverhalten zu entwickeln. Dies seien deutliche Hinweise darauf, dass der Antragsteller in seinem überdauernden Wahn so “erstarrt” sei, dass ihm jede Möglichkeit fehle, in dem betroffenen Lebensbereich der Führung von Rechtsstreitigkeiten sein Denken und Handeln steuern zu können."

Ich selber neige nicht zuletzt wegen der oben dargelegten Unterstellungen zu meiner Person dazu, dass unser Türbchen zwar über ein bloß unterdurchschnittliches intellektuelles Leistungsvermögen verfügt, aber sich noch nicht in einem Zustand befindet, in welchem man von einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit und einer daraus resultierenden Prozessunfähigkeit reden kann. Sie ist zweifelsohne nicht die hellste Kerze unter der Sonne, aber ihr Verstand ist noch nicht so verdunkelt, dass sie für ihr kriminelles Handeln nicht einstehen müsste. Und um nicht immer nur einseitig über die schützende Hand der Nienburger Ziviljustiz über ihren einzigen Justiz-Pop-Star berichten zu müssen, habe ich mir nun mal erlaubt, die Strafverfolgungsbehörden über den oben abgebildeten Twitter-Post zu meinem Nachteil zu unterrichten. Von dem zu erwartenden Schutzreflex der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Turboquerulantin werde ich dann zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

Montag, 23. Dezember 2019

Turboquerulantin - Ordnungsgeld Nummer 10, WELTREKORD

Kurz vor Ende des Jahres erreichte uns der Beschluss des Landgerichts Verden vom 06.12.2019 zum Az.: 6 T 166/19, der den zehnten Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Nienburg vom 21.10.2019 in der Sache 6 C 409/16 gegen die Turboquerulantin bestätigte. Ich bin mir sicher, dass nicht nur in unserer Kanzlei die Sektkorken knallten, sondern auch im Amtsgericht Nienburg, denn gemeinsam haben wir es geschafft, in der Kategorie "Ordnungsgeld" einen Weltrekord aufzustellen, der wohl auch für die nächsten hundert Jahre noch Bestand haben wird.

Noch nie konnte ein deutsches Gericht zehn Ordnungsgelder gegen einen Schuldner wegen zehnmaliger Verletzung eines einzigen Unterlassungsurteils festsetzen. Ich muss ehrlicher Weise zugeben, dass eine derartige Weltklasseleistung nur im perfekten Zusammenspiel aller Beteiligten erreicht werden konnte. Man braucht zu allererst eine echte Widerstandskämpferin, die nicht nur das Justizsystem zutiefst verachtet, sondern auch bereit ist, für höherrangige Ideale die bürgerliche Existenz zu opfern. Dann braucht man einen Richter, der mit sicherer Hand die Ordnungsgelder stets in einer Höhe festsetzt, die es gerade noch verhindert, dass die Schuldnerin zur Besinnung kommt und ihren Rachefeldzug gegen die Justiz aus wirtschaftlichen Gründen beendet.

Schließlich bedarf es auch eines Gläubigers, der trotz des Verlusts seines Vertrauens in die Justiz bereit ist, an einem Weltrekordversuch mitzuwirken, obwohl er weiß, dass mit der ausdauernden Verfolgung dieses gemeinsamen Projekts regelmäßig weitere Rechtsverletzungen zu seinen Lasten einher gehen werden. Am Ende hat es sich aber für alle Teilnehmer gelohnt, denn wer kann als Jurist oder Naturalpartei schon von sich behaupten, an einem einmaligen juristischen Weltrekord mitgewirkt zu haben, der aller Voraussicht nach auch im nächsten Jahrhundert noch als Maßstab in der Juristerei gelten wird. Ich persönlich habe ja auch lange nicht verstanden, weshalb das Amtsgericht Nienburg die Höhe der Ordnungsgelder nach dem sechsten Beschluss drastisch gesenkt hat und erst viel später wurde mir klar, dass die magische Grenze von 10 Ordnungsgeldern in dieser Sache durch eine fortlaufende Erhöhung der Strafe stark hätte gefährdet werden können.

Erst durch das eindeutige Signal niedriger werdender Ordnungsgelder an die Turboquerulantin konnte sicher gestellt werden, dass sie ihrer Linie stets treu blieb und der Justizrekord am Ende problemlos geknackt wurde. Natürlich waren auch die Fans mit ihren Anfeuerungskommentaren ein wichtiger Bestandteil für die erfolgreichen Gerichtsverfahren und so haben wir uns entschlossen, als kleines Dankeschön an die Fangemeinde anlässlich dieses denkwürdigen Rekords einen Sonderdruck herauszugeben, der im pdf-Format oder als jpg-Datei heruntergeladen werden kann und sich sicherlich in einem rahmenlosen Glasbilderhalter im Format DIN A-4 für alle TQ-Fans als besonderes Weihnachtsgeschenk eignen wird. In diesen Sinne wünschen wir ein frohes Fest und versprechen, im neuen Jahr ausführlich über Ordnungsgeldantrag Nummer 11 zu berichten.

Freitag, 11. Oktober 2019

Einspruch und Berufung gegen Versäumnisurteil

Ein echter Vorteil des Anwaltsberufs ist der nicht zu verkennende Unterhaltungswert auch in Zivilprozessen. Insbesondere der Umstand, dass der sogenannte Anwaltszwang in der Regel erst bei Streitigkeiten vor dem Landgericht zur Anwendung kommt, führt dazu, dass in Prozessen vor dem Amtsgericht anwaltlich nicht vertretene Parteien bisweilen höchstpersönlich ungebremsten Schwachsinn verbreiten können und zwar nicht nur vor dem Amtsgericht Nienburg und dem Amtsgericht Hagen.

Auch das Amtsgericht Hannover wird dazu benutzt, den dort beschäftigten Juristen nahezulegen, dass die Zivilprozessordnung ein überflüssiges Regelwerk ist, dass eine phantasievolle Prozessführung eher behindert. Das Landgericht Hannover hat mir nun einen Beschluss übersandt, aus welchem sich ergibt, dass der Beklagte neben dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zur Sicherheit noch das Rechtsmittel der Berufung gewählt hat, um seine Abneigung gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hannover in gebührender Schärfe zum Ausdruck zu bringen.

Ein prozessualer Scherz, den das Landgericht Hannover nun mit einem humorlosen Beschluss quittierte. Dass der Beklagte dann auch den zweiten Termin vor dem Amtsgericht Hannover unentschuldigt verstreichen ließ, deutet auf eine grundsätzliche Fehleinschätzung in Bezug auf die Bedeutung der Zivilprozessordnung hin.

Mittwoch, 11. September 2019

Amtsgericht Nienburg 9/11

Der 11. September gilt vielen als ein Tag, der die Welt verändert hat und weckt immer wieder Erinnerungen an die verheerenden Terroranschläge in New York. Bis heute gilt "Nine-Eleven" oder auch "9/11" als ein Symbol für die Auseinandersetzung der westlichen mit der islamischen Welt und damit als ein Zusammenprall der Kulturen auf dem Erdenball. Ein Teil der Erinnerung an die Attacken ist aber auch, dass die Hintermänner der Anschläge von den USA selbst nach vielen Jahren noch zur Rechenschaft gezogen wurden und sich die Täter am Ende nicht verstecken konnten.

Vor diesem Hintergrund drängt sich der Verdacht auf, dass bei der Terminierung einer mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Nienburg im Rahmen einer historischen Auseinandersetzung ganz bewusst der 11. September 2019 gewählt wurde, um den rechtschaffenen Bürgern in Deutschland ein Signal zu senden, dass es an diesem Tag in dem sonst so beschaulichen Weserstädtchen um die Auseinandersetzung zwischen Recht und Unrecht, Wahrheit und Lüge und damit um nicht weniger als eine Generalabrechnung mit jahrelangem Dauerterror geht.

Der immerwährende Kampf zwischen Gut und Böse nähert sich in Nienburg einem Höhepunkt wenn darum gestritten wird, ob das Böse auch beim Namen genannt werden darf oder ob auch die Dämonen der Unterwelt ein Recht darauf haben, sich wenigstens für einen Moment hinter der Maske der Rechtschaffenheit verstecken zu dürfen, um ihrer gerechten Strafe noch ein weiteres Mal entfliehen zu können. Doch das Gute hat wie immer eine kleine Überraschung in der Hinterhand und nur ein handverlesenes Publikum darf den Ausgang der Auseinandersetzung miterleben.

Denn die Kräfte des Lichts sind gut gewappnet und haben sich diesmal generalstabsmäßig auf die entscheidende Schlacht vorbereitet, in welcher Hilfstruppen aus allen vier Himmelsrichtungen erwartet werden, um auf Seiten der Gerechtigkeit das Schwert ins Feld führen zu können. Mit vier gesiegelten Beistandspakten im Gepäck warten die Boten des Rechts mit ihren gerüsteten Vasallen nur darauf, Gottes Willen zu vollstrecken und die Vorherrschaft des Rechts endgültig zu sichern.

Den Dämon der Lüge auf ewig in den Tartaros zu verbannen, ist das Ziel der verbündeten Kräfte und es sieht diesmal so aus, als ob es mit vereinter Anstrengung gelingen wird, die Ketten für eine dauerhafte Fesselung gemeinsam mit den vier verbündeten Mächten so stark zu schmieden, dass sich der seinen Häschern immer wieder entkommene Derwisch nicht länger dem eisernen Griff der Gerechtigkeit entwinden kann. Am 11. September wird im Amtsgericht Nienburg abgerechnet.

Mittwoch, 4. September 2019

Die Turboquerulantin in Hamburg

Als ich im August 2019 ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg gegen die Turboquerulantin in den Händen hielt, fiel mir gleich die vom Amtsgericht Nienburg in den Ordnungsgeldbeschlüssen Nr. 7, 8 und 9 zum Az.: 6 C 409/16 wiederholt bemühte Phrase ein, wonach unser Türbchen ihre "rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben" habe. Tatsächlich kann von der Aufgabe ihrer Rechtsfeindlichkeit natürlich nicht die Rede sein, wenn man sich allein die Hamburger Akte ansieht, die im Jahre 2015 mit dem Verbot genau der Beleidigung durch eine einstweilige Verfügung beginnt, die im August 2019 schließlich im Klageverfahren ausgeurteilt wurde.

Zunächst war das Amtsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 21.10.2015 zum Az.: 4 C 418/15 allerdings noch der Meinung, das als Betrüger beschimpfte Opfer müsse wegen der zusammenhangslosen Beleidigung genauere Angaben zum möglichen Hintergrund der rechtswidrigen Äußerung machen. Eine Fehlvorstellung, die das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2015 zum Az.: 324 T 8/15 umgehend korrigierte. Natürlich muss das aus heiterem Himmel als Betrüger bezeichnete Opfer keine Zusammenhänge darlegen, wenn es einen Kontext zur rechtswidrigen Äußerung gerade nicht gibt.

Auch insgesamt sind die sechs bislang unveröffentlichten Entscheidungen aus der Hamburger Akte anschauliche Lehrstücke für die schulmäßige Behandlung eines Unterlassungsanspruchs, weil schon im Verfügungsverfahren die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.09.2016 genauso wenig fehlen durfte, wie die erfolglose Anfechtung dieser Ordnungsstrafe in Höhe von EUR 1.000,-, welche per Beschluss am 09.01.2017 vom Landgericht Hamburg zum Az.: 324 T 7/16 als angemessen bewertet wurde. Sogar das Oberlandesgericht Hamburg durfte mit der Turboquerulantin Bekanntschaft machen, weil der Streitwert im Eilverfahren zu niedrig angesetzt war und erst mit Beschluss vom 03.06.2016 zutreffend auf EUR 3.000,- festgesetzt wurde.

Folgerichtig setzte das Amtsgericht Hamburg im abschließenden Urteil des Hauptsacheverfahrens dann EUR 5.000,- als Streitwert fest und lag damit genau auf der Linie des Bundesgerichtshofs, der bereits mit Beschluss vom 17.11.2015 zum Az.: II ZB 8/14 darauf verwiesen hatte, dass der Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit einen Gegenstandswert von EUR 5.000,- vorgegeben habe.

Festzuhalten bleibt nach zahlreichen Verfahren gegen die Turboquerulantin, dass eine Kleinkriminelle die Ziviljustiz nur deshalb so lange in Atem halten kann, weil sich die Strafjustiz einer angemessenen Lösung in der Vergangenheit stets verweigert hat und das Verständnis der Ziviljustiz für das deliktische Treiben einer Intensivtäterin bisweilen größer zu sein scheint, als jenes für ihre Kritiker, die sich öffentlich um Transparenz der zumindest in Niedersachsen längst aus dem Ruder gelaufenen Justizposse einsetzen.

Dienstag, 23. Juli 2019

Turboquerulantin - Das Massaker-Endspiel in Duisburg - Teil II

Mit langen Gesichtern quittierten Prozessbeobachter, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte die mündliche Verhandlung am 05.07.2019 im Amtsgericht Duisburg-Ruhrort. Denn ob die dort beklagte Journalistin für die Facebook-Seite "Turboquerulantin" verantwortlich ist und wer dort den Kommentar "Am 29.06.2016 wird aufgeräumt unter der ganzen Lügnerbande - Die Turboquerulantin wird alle zur Rechenschaft ziehen, die je über sie hergezogen sind. Es wird ein Massaker im Amtsgericht Nienburg geben !" geschrieben hatte, wurde wegen der Abwesenheit der unter Eingeweihten als Turboquerulantin bekannten Redakteurin nicht geklärt.

Auch die verbeamteten Herren mit den sportlichen Uniformjacken blieben beschäftigungslos. Die 15-minütige Wartezeit vor Erlass des Versäumnisurteils wurde aber zur wechselseitigen Verständigung unter den Anwesenden genutzt und es wurde klar, dass die abwesende Enthüllungsjournalistin aus Niedersachsen zwischenzeitlich derart hohe Schulden bei den Gerichtskassen in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen angehäuft hat, dass nunmehr besondere Anstrengungen von der Justiz unternommen werden, um sie als Schuldnerin endlich einer intensiven Vermögensvorsorge zuzuführen.

Es wurde auch in den Erinnerungen an einen denkwürdigen Termin am 21.12.2017 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße geschwelgt, wo unsere Hauptdarstellerin schon einmal in robuster Gebrauchskleidung mit rustikalem Armschmuck als Zeugin aufgetreten war und man verabredete sich deshalb zu einem Heimspiel vor dem Amtsgericht Nienburg am 24.07.2019, um sich das Schauspiel einer besonderen Ehrerbietung durch uniformierte Würdenträger bei der Anwendung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung nicht entgehen zu lassen. Ein schnuckeliges Bettchen in einer heimeligen Herberge im beschaulichen Vechta soll auch schon reserviert worden sein, um dem Türbchen endlich den verdienten Erholungsurlaub anbieten zu können.

Dienstag, 9. Juli 2019

Amtsgericht Nienburg lehnt Befangenheitsantrag ab

Vor dem Amtsgericht Nienburg äußern Parteien immer wieder die Besorgnis, das Gericht würde ihnen nicht unbefangen gegenüber stehen. In einem aktuellen Fall hielt die Beklagte den Richter für befangen, weil sie ihm im Internet die Frage gestellt habe, warum er dem Kläger Recht gebe, außerdem unterstütze er die Verwendung falscher Identitäten und der Richter könne nicht mehr unbefangen urteilen, weil er sich wegen eines Nacktbildes der Beklagten im Jahre 2016 in einem Prozess von der Gegenpartei habe einwickeln lassen. 

Nun kann gemäß § 42 Abs. 2 ZPO ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nur dann abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Die Befangenheit eines Richters ist gleichbedeutend mit dessen Parteilichkeit und Voreingenommenheit. Befangenheit bedeutet eine unsachliche innere Einstellung des Richters zu den Beteiligten, die dann anzunehmen ist, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen.

Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Es müssen objektive Gründe vorliegen wie die Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei, die einem ruhig und vernünftig denkenden Beteiligtem Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

Mit überzeugender Begründung hat das Amtsgericht Nienburg per Beschluss vom 29.05.2019 zum Az.: 6 C 409/16 den aus oben genannten Gründen gestellten Befangenheitsantrag abgelehnt. Natürlich kann eine von der Partei über Facebook im Internet an den erkennenden Richter formulierte Frage keinen Befangenheitsgrund darstellen, da anerkannt ist, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei keinen Ablehnungsgrund begründet. Andernfalls hätte die Partei es selbst in der Hand, einen ihr unangenehmen Richter auf einfache Weise auszuschalten.

Auch die Behauptung der Beklagten, der Richter unterstütze durch sein Verhalten die Verwendung falscher Identitäten, musste nicht vertieft behandelt werden, da der Streit um die Frage falscher Identitäten rechtliche Fragen des Verfahrens berührt, deren Beantwortung zum Rechtsstreit gehört und damit ureigenste Aufgabe des Gerichts ist. Die Erfüllung dieser Aufgabe kann daher nicht als objektiver Grund zur Annahme einer Voreingenommenheit des Richters gelten.

Auf den Vorwurf, dass sich der von der Beklagten für befangen gehaltene Richter wegen eines Nacktbildes der Beklagten habe einwickeln lassen, geht das Amtsgericht Nienburg im Beschluss zu Recht überhaupt nicht ein. Denn wenn die Besorgnis der Befangenheit an eine Vorbefassung des abgelehnten Richter anknüpfen soll, ist jenseits gesetzlicher Ausschließungsgründe dieser Umstand als solcher regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn und soweit nicht besondere Umstände hinzutreten. Warum das dem Richter aus dem Vorprozess des Jahres 2016 bekannte Nacktbild heute noch von Belang sein soll, hatte die Beklagte mit keiner Silbe erläutert.

Samstag, 29. Juni 2019

Turboquerulantin - Das Massaker-Endspiel in Duisburg

Mit Spannung fiebern justizkritische Journalisten in ganz Deutschland dem Termin am 05.07.2019 im Amtsgericht Duisburg-Ruhrort entgegen, in welchem es auch um die Aufdeckung der Verantwortlichkeit für die bekannte Facebook-Seite "Turboquerulantin" geht, dessen Inhaber gedroht hatte: "Am 29.06.2016 wird aufgeräumt unter der ganzen Lügnerbande - Die Turboquerulantin wird alle zur Rechenschaft ziehen, die je über sie hergezogen sind. Es wird ein Massaker im Amtsgericht Nienburg geben !". Eine prominente niedersächsische Journalistin war anschließend durch eine einstweilige Verfügung verurteilt worden, es zu unterlassen, zu behaupten, dass ein Vertreter des französischen Adelshauses Montfort-l'Amaury das Massaker im Gericht angedroht hatte und damit verantwortlich für die Facebook-Seite "Turboquerulantin" sei.

Im Eilverfahren konnte die freie Journalistin keine stichhaltigen Beweise für ihre Behauptung vorlegen und war mit Urteil vom 10.04.2017 durch das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort dem Antrag unseres Mandanten entsprechend verurteilt worden. Auch im Berufungsverfahren konnte sich die justizkritische Online-Redakteurin nicht mit ihrer Version des Geschehens um den streitbaren Grafen durchsetzen und die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort wurde nach freundlichem Hinweis durch das Landgericht Duisburg vom 16.10.2017 schließlich per Beschluss vom 28.11.2017 zurückgewiesen. Der Verfasser des streitgegenständlichen Kommentars konnte auch von den Ermittlungsbehörden nicht identifiziert werden.

Im Termin am 05.07.2019 handelt es sich nun um das Hauptsacheverfahren im Streit über die Massaker-Drohung, in welchem nun auch zahlreiche weitere Themen auf der Tagesordnung stehen, wie der Vorwurf des Prozessbetrugs durch die gräflichen Anwälte und das damit zusammenhängende Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe sowie ein hoher Schadensersatzanspruch der aufrechten Journalistin, den sie bisher unzulässiger Weise nur im Vorverfahren gestellt hatte. Bisher liegt der auf EUR 10.000,- bezifferte Gegenantrag dem Gericht nicht im Klageverfahren vor. Das Haus Montfort-l'Amaury ist deshalb auch nicht zu einer Stellungnahme zu bewegen, ob man bereit sei, auf finanzielle Forderungen der Gegenseite einzugehen, um eine riskante Widerklage zu vermeiden.

Gerüchte aus anderen Verfahren besagen dagegen, dass die prozesserfahrene Journalistin Zeugen gegenüber schon vor Jahren zugegeben habe, die Facebook-Seite "Turboquerulantin" selbst zu betreiben, was dem Duisburger Verfahren deswegen besondere Brisanz verleiht, weil sie ihre streitgegenständliche Behauptung zu Lasten des Adelsvertreters dann sogar wider besseren Wissens erhoben hätte. Kenner der Szene rechnen allerdings mit einem Versäumnisurteil, weil die streitbare Journalistin gesundheitlich zu angeschlagen sei, um sich dem schwerwiegenden Vorwurf, selbst hinter der berühmt-berüchtigten Seite auf Facebook zu stecken, in Duisburg zu stellen. Eine Variante, die dem Kläger sicherlich entgegen käme, um der drohenden Schadensersatzforderung seiner Widersacherin zu entgehen.

Donnerstag, 16. Mai 2019

Turboquerulantin - Ordnungsgeld Nummer 9

Nicht, dass Sie die Überschrift falsch verstehen, liebe Leser. Es geht natürlich nicht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin überhaupt, es geht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin vor dem Amtsgericht Nienburg im Verfahren 6 C 409/16. Nur gegen dieses Urteil vom 04.01.2017 hat unser rechtsbrechender Wirbelwind bereits neunmal verstoßen. Die Ordnungsgelder in anderen Sachen habe ich noch nicht gezählt. Kaum hatte das Landgericht Verden die Beschwerde der TQ gegen das achte Ordnungsgeld mit Beschluss vom 10.04.2019 zum Aktenzeichen 6 T 22/19 zurückgewiesen, gab es Ordnungsgeld-Nachschlag vom Amtsgericht Nienburg mit Beschluss vom 17.04.2019.

Wer das muntere Treiben des Türbchens aufmerksam verfolgt und wenigstens im "Königsverfahren" einigermaßen auf dem Laufenden ist, wird die oben angezeigte Grafik (alle Grafiken anklicken zum Vergrößern) verstehen und sich dann fragen, wie es kommt, dass das neunte Ordnungsgeld vom 17.04.2019 mit EUR 300,- noch niedriger ausfällt, als das über EUR 500,- lautende erste Ordnungsgeld vom 17.03.2017. Die Frage ist insbesondere deshalb berechtigt, weil die ausgeworfenen Ordnungsgelder für die fortwährenden Verstöße bis hin zu einer Summe von EUR 1.500,- stetig anstiegen, dann aber drastisch auf EUR 500,- abfielen und nun bei EUR 300,- gar unter dem Einstandskurs liegen. Geändert hatte sich nichts, auf beiden Seiten.

Nun, die Lösung des Rätsels ist erschreckend simpel. Der böse Antragsteller benutzt fortwährend einen Namen, der schlimmer ist, als jede Missachtung eines rechtskräftigen Titels und seit dem siebten Ordnungsgeld behauptet das Amtsgericht Nienburg einfach, dass unsere Rekordhalterin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht oder weitgehend verborgen habe. Wer den Beschluss des Amtsgerichts Nienburg vom 05.11.2018 nicht ganz lesen möchte, mag sich mit folgendem Auszug begnügen:



Wer nun glaubt, dass sich das Amtsgericht Nienburg durch die Begründung des achten Ordnungsmittelantrags vom Gegenteil überzeugen ließ, der irrt. Auch das niedrige achte Ordnungsgeld wegen des identischen Eintrags wurde im Beschluss vom 14.01.2019 gleichlautend damit begründet, dass die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Was mir persönlich an der absurden Erklärung gefällt, ist der Umstand, dass das Gericht sich nicht hinter juristischen Verklausulierungen versteckt, sondern ganz offen den identischen Wortlaut der bereits vorher schon unzutreffenden Begründung wiederholt um den prominenten Richterschreck weiter zum Rechtsbruch zu streicheln. Die richterliche Unabhängigkeit von der Wahrheit liest sich wie folgt:



Wenn es nicht das Amtsgericht in Nienburg höchstselbst wäre, würde man es für grotesk halten, derartig falsche Begründungen in Serie abzuliefern. Da aber genau dort über den neunten Ordnungsmittelantrag wegen des erneut identischen Eintrags der TQ entschieden wurde, habe ich nun anhand der Begründung des Beschlusses vom 17.04.2019 die Ehre, auch den letzten Leser davon überzeugen zu können, dass am Amtsgericht Nienburg irgendetwas faul ist. Denn das neunte Ordnungsgeld ist mit EUR 300,- noch niedriger ausgefallen und zwar wieder einmal deshalb, weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Das ist einfach großartig. Drei schnuckelige Ordnungsgelder hintereinander mit der jeweils gleich falschen Begründung, der Eintrag sei gelöscht oder weitgehend unsichtbar. Hier der Beweis:



Aber es kommt noch besser. Ganz im Sinne des Tucholsky-Zitats "Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.", wurde dem Antragsteller für den neunten Ordnungsgeldantrag per Beschluss sogar noch die Beiordnung eines Rechtsanwalts verwehrt. Die Begründung erscheint wie gewohnt souverän. Es sei ja schon der neunte Ordnungsgeldantrag bei gleichbleibendem Verstoß, da könne der Antragsteller die Anträge ja wohl endlich mal selbst schreiben. Geniale Taktik. Ordnungsgelder gegen "0" abschmieren lassen, anwaltliche Hilfe verweigern und die ganze Sache so weit es geht abwürgen, weil sich das Türbchen einfach nicht unterkriegen lässt. Tatsächlich eine beschämende Bankrotterklärung der Justiz.

Vorläufiges Ergebnis dieser Methode: Unsere Beschwerde gegen die versagte Beiordnung läuft, die Turboquerulantin legt Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss Nummer 9 ein, stellt noch vor der Abhilfeentscheidung einen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Richter und wir deshalb einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag, da der Befangenheitsantrag als neuer tatsächlicher Umstand bei der negativen Beiordnungsentscheidung für das neunte Ordnungsgeld noch nicht berücksichtigt werden konnte. Und Ordnungsmittelantrag Nummer 10 ist natürlich auch schon beim Gericht.

Freitag, 8. Februar 2019

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin hat rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben

Auch im Jahre 2019 zeigt die Turboquerulantin keine Ermüdungserscheinungen und startet gleich im Januar mit einem kleinen Ordnungsgeld zum warm werden beim Rabattzentrum Nienburg. Nachdem das Amtsgericht Nienburg noch im Beschluss vom 14. November 2017 mit Ordnungsgeld Nummer 5 in Höhe von EUR 1.500,- wegen der fortdauernden Missachtung des rechtskräftigen Urteils vom 04.01.2017 für einen Rekord gesorgt hatte, wurden nunmehr zum zweiten Mal in Folge kleine Brötchen gebacken und erneut lediglich EUR 500,- als wohlwollender Tadel ausgeworfen.

Die Begründung des Beschlusses vom 14. Januar 2019 ist angesichts der gewohnt bodenständigen Nienburger Provinzjuristerei keine große Überraschung. Weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben habe und im Gegensatz dazu das Opfer des turboquerulantischen Dauermobbings fortlaufend herabwürdigende Äußerungen in den sozialen Medien über unser armes Türbchen tätige, sei selbst beim achten Ordnungsgeld in Folge ein Kleinstbetrag zur Finanzierung der niedersächsischen Spaßjustiz ausreichend.

Das Amtsgericht Nienburg verstrickt sich zudem immer tiefer in den laienhaften Wahn, dass ein im Personenstandsregister nicht eintragungsfähiger Name wegen des Mangels der Eintragungsfähigkeit auch nicht als freies Pseudonym geführt werden dürfe. Während ernstzunehmende Rechtswissenschaftler der Frage nach dem Schutz des Pseudonyms als Wahlnamen im deutschen Recht nachgehen, hat das Amtsgericht Nienburg für die Einordnung der Zusatzbezeichnung des Klägers als ergänzendes Aristonym nur einen Begriff parat: Verboten!

Schon mittelmäßige Kenntnisse im bundesdeutschen Zivilrecht würden ausreichen, um zu erkennen, dass sich der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28.05.2015 zum Az.: 11 W 2151/14 ausschließlich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein nach britischem Recht gewählter Adelsnamen in das deutsche Personenstandsregister eingetragen werden darf aber zu keinem Zeitpunkt dazu Stellung nimmt, ob die abseits vom Personenstandsregister aufgenommene Führung eines zum bürgerlichen Namen hinzutretenden Adelsnamens gegen geltendes Recht verstößt. Macht nichts, vielleicht verziehen sich die dunklen Wolken juristischer Betriebsblindheit ja im Laufe der Bearbeitung kommender Ordnungsgeldanträge. Denn natürlich glaubt nur das Amtsgericht Nienburg ernsthaft daran, dass die Turboquerulantin ihre Mobbing-Kampagne tatsächlich eingestellt hat.

Montag, 14. Januar 2019

Ein frohes neues Jahr, liebe Turboquerulantin

Ein frohes neues Jahr wünschen wir der Turboquerulantin, wenn auch ehrlicherweise keinen Erfolg. Mit dem Beschluss des Landgerichts Verden vom 08.01.2019 zum Az.: 6 T 151/18 bleibt dann auch insoweit alles beim Alten. Das vom Amtsgericht Nienburg per Beschluss vom 05.11.2018 ausgeworfene Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- gegen unser Türbchen wegen andauernden Verstoßes gegen das Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 04.01.2017 wurde im Januar 2019 vom Landgericht Verden bestätigt. Mit solchen Spaßbeträgen kann man natürlich weder hartgesottene Rechtsbrecher beeindrucken, noch die Justizkasse angemessen auffüllen, aber immerhin gibt es mal wieder ein Lebenszeichen von Niedersachsens bekanntester Enthüllungsjournalistin.

Erwähnenswert ist aus dem neuen Beschluss lediglich der Umstand, dass die gegen das Ordnungsgeld von Turbi höchst persönlich erhobene Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde und der tapfere Kollege, der zuletzt an ihrer Seite kämpfte, mindestens in diesem Verfahren die Segel gestrichen hat. Wir blicken deshalb alle nach vorne und vertrauen fest darauf, dass die Flamme für Wahrheit und Recht weiterhin hell in uns allen brennt und die Entscheidungen unserer Gerichte das Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz weiter stärken werden.