"Ich habe eine Abmahnung von einer Privatperson erhalten und darauf nicht reagiert. Dann habe ich auf Antrag eines Anwalts beim Amtsgericht eine Beschlussverfügung von diesem Anwalt auf Unterlassung über Gerichtsvollzieherzustellung zugestellt bekommen. Der Beschluss selbst ist nicht vom Gericht beglaubigt, nur vom Anwalt selbst.
Frage: Ist die Abmahnung ohne Anwalt und Zustellung ohne Beglaubigung des Beschlusses so korrekt?
Dies soll kein Auftrag sein. Wenn Kosten entstehen würden, bitte ich Sie, nicht zu antworten."
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Dienstag, 11. März 2014
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