Ein Journalist, der sich dem Thementrias Juden, Israel und Deutschland verpflichtet fühlt, erkennt in der Bundesrepublik einen Judenhass mit Migrationshintergrund und identifiziert deren Urheber in meiner Lieblingszeitung "BILD" wie folgt: "Seine Protagonisten sind zum allergrößten Teil Araber und Türken, unterstützt von Bio-Deutschen, deren Großeltern noch selber „Juda verrecke!“ gebrüllt haben. Die Enkel sind froh, dass ihnen die Drecksarbeit diesmal von den Zugewanderten abgenommen wird."
Als Jurist ordnet man einen derartig pauschalen Vorwurf distanziert als unsubstantiiert ein, macht sich aber kurz darüber Gedanken, ob die drei mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontierten Gruppen - namentlich Araber, Türken und Bio-Deutsche - eine Möglichkeit hätten, strafrechtlich gegen eine derartige Bezichtigung vorzugehen. Denn auch den pauschalen Vorwurf, ein Straftäter zu sein, muss sich niemand gefallen lassen.
Weil aber die Beleidigung einer großen Anzahl von Personen nur dann möglich ist, wenn diese Personenmehrheit aus der Allgemeinheit derart hervortritt, dass der Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist, dürfte die Äußerung des Journalisten von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das Amtsgericht Tiergarten formulierte diesen Gedanken in einem Urteil vom 19.01.2000 zum Aktenzeichen 238 Cs 877/99 wie folgt: "Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei nicht auf die persönliche Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch."
Jedenfalls unsere Mitbürger mit arabischem und türkischem Migrationshintergrund als auch deutsche Liebhaber von Naturkost und Getreide aus ökologischem Anbau müssen sich nach diesen Grundsätzen den Vorwurf einer antisemitschen Grundhaltung gefallen lassen; letztere natürlich nur, wenn schon Oma und Opa „Juda verrecke!“ gebrüllt haben.
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Freitag, 25. Juli 2014
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