Möchte sich die BILD-Zeitung in Zukunft nicht mehr an Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten - des Pressekodex halten, wonach in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht? Oder hat sich angesichts der anhaltenden Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern mittlerweile bei Berichterstattungen über Straftaten grundsätzlich ein begründbarer Sachbezug bei durch Ausländer begangenen Taten ergeben? Ich frage mich, ob die ursprünglich verordnete Wahrheitsunterdrückung als fester Bestandteil des Hasenfussjournalismus nunmehr einer steten Minderheitennennung weichen soll. Warum sollte man auch ein unverkrampftes Verhältnis zur Wahrheit im deutschen Journalismus erwarten, wenn das in weiten Teilen unserer Gesellschaft auch nicht der Fall ist.
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Dienstag, 26. April 2016
Abschied vom Hasenfussjournalismus?
"Ein Jäger (63) schoss am Dienstagmorgen in seinem Einfamilienhaus einem albanischen Einbrecher (18) in den Kopf." lese ich heute in meiner Lieblingszeitung "BILD". Das ungewöhnliche an dieser Meldung ist weniger der Kopfschuss als die Nennung der Nationalität des Einbrechers und geradezu üppige Zusatzinformationen. Nach dem fettgedruckten Zwischentitel "Einbrecher lebte seit 2015 in Deutschland" wird verkündet, dass es sich bei dem getöteten Einbrecher um einen Albaner handelt, der im September 2015 als Zuwanderer nach Deutschland kam und in Herford registriert wurde. Zuletzt soll er in einer Unterkunft in Dortmund gelebt haben.
Möchte sich die BILD-Zeitung in Zukunft nicht mehr an Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten - des Pressekodex halten, wonach in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht? Oder hat sich angesichts der anhaltenden Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern mittlerweile bei Berichterstattungen über Straftaten grundsätzlich ein begründbarer Sachbezug bei durch Ausländer begangenen Taten ergeben? Ich frage mich, ob die ursprünglich verordnete Wahrheitsunterdrückung als fester Bestandteil des Hasenfussjournalismus nunmehr einer steten Minderheitennennung weichen soll. Warum sollte man auch ein unverkrampftes Verhältnis zur Wahrheit im deutschen Journalismus erwarten, wenn das in weiten Teilen unserer Gesellschaft auch nicht der Fall ist.
Möchte sich die BILD-Zeitung in Zukunft nicht mehr an Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten - des Pressekodex halten, wonach in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht? Oder hat sich angesichts der anhaltenden Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern mittlerweile bei Berichterstattungen über Straftaten grundsätzlich ein begründbarer Sachbezug bei durch Ausländer begangenen Taten ergeben? Ich frage mich, ob die ursprünglich verordnete Wahrheitsunterdrückung als fester Bestandteil des Hasenfussjournalismus nunmehr einer steten Minderheitennennung weichen soll. Warum sollte man auch ein unverkrampftes Verhältnis zur Wahrheit im deutschen Journalismus erwarten, wenn das in weiten Teilen unserer Gesellschaft auch nicht der Fall ist.
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