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Freitag, 30. September 2011

Hells-Angels-Verbot - Es tobt der Meinungsstreit der braven Bürger

Am Vebot der beiden Hells Angels Charter „Westend“ und „Frankfurt“ durch den hessischen Innenminister entzündet sich erneut die Grundsatzdiskussion über die Ordnungsfunktion der Hells Angels im Rotlichtmillieu. Was nach Ansicht des hessischen Innenministers den tatsächlichen Zweck der Organisation ausmacht, nämlich "in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten und diese Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen", scheint vielen Bürgern recht. Als plastisches Beispiel wird gerne das hannoversche Steintorviertel genannt.

Während dies vor zehn Jahren noch ein gefährliches Territorium diverser Banden von Albanern, Türken und Russen gewesen sei, wäre dort nach dem "Aufräumen" durch Rocker ein für den Normalbürger gefahrloses Vergnügungsviertel mit den Hells Angels als Ordnungsdienst entstanden. Wirte und Gäste seien nunmehr mit den Verhältnissen zufrieden, weil die Gefahr, von ausländischen Banden terrorisiert zu werden, gebannt sei. Die Gegenposition möchte dagegen jeden Straftäter verfolgt sehen, egal woher er stamme oder welcher Gruppierung er angehöre. Von Rockern getragene Schwerstkriminalität wie Zuhälterei, Drogen- und Waffenhandel verdiene keinen Vorzug vor der gleichen Schwerstkriminalität durch ausländische Mitbürger.