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Sonntag, 23. April 2017

Wehrhafter Wildpinkler

Jeder kennt den Streit zwischen Stehpinklern und Sitzpinklern. Relativ neu dagegen  ist der Streit zwischen Toilettenpinklern und Wildpinklern. Natürlich gibt es dabei fließende Übergänge und kritisch wird es erst dann, wenn der orthodoxe Toilettenpinkler ein übertriebenes Sendungsbewusstsein entwickelt und einen radikalen oder auch nur gelegentlichen Wildpinkler missionieren möchte. Gar gefährlich kann es werden, wenn der orthodoxe Toilettenpinkler meint, einen Wildpinkler unbedingt während dessen ersehnter Erleichterungsphase des Wasserlassens  missionieren zu müssen und glaubt, sein Bekehrungsdrang erlaube es ihm, ungeschoren die Rolle des Wildpinklerbelästigers einnehmen zu dürfen.

Einem solchen Wildpinklerbelästiger wird man den Hang zur Eigengefährdung nachsagen dürfen, wenn dieser glaubt, seinem absurden Massregelungswahn in der Umgebung von Fussballstadien, Schützenfesten oder Musikfestivals nachgehen zu müssen. Die Ausmasse der Fehleinschätzung, unter deren Einfluss der NDR-Moderator Hinnerk Baumgarten meinte, einen betrunkenen deutschen Touristen auf Mallorcas als Sauf- und Sündenpfuhl bekanntem Ballermann beim Pinkeln stören zu dürfen, sind derzeit gerichtlich noch nicht geklärt.

Man kann davon ausgehen, dass der Journalist die Rolle eines deutschen Hygieneoffiziers im europäischen Ausland für sich beanspruchte mit der Kompetenz, nach eigenem Gutdünken über die Strenge schlagende Landsleute zur Ordnung rufen zu dürfen. Fest steht dagegen, dass sich der beim Verrichten seiner Notdurft gestörte Tourist der Unterbrechungsttacke des prominenten Besserwissers zu Wehr setzte und dessen Angriff mit Hilfe eines Freundes umgehend unterband. Ob die Verteidigung ungestörten Wildpinkelns auf Mallorca ein notwehrfähiges Rechtsgut ist und ob die konkrete Wildpinkelverteidigung hier zu einem Notwehrexzess führte, wird wohl vor deutschen Gerichten geklärt werden, denn der norddeutsche Fernsehjournalist bezahlte die Provokation gegenüber den feierfreudigen jungen Männern mit einem Veilchen, einem gebrochenen Zahn und einer Gehirnerschütterung.