Sonntag, 23. April 2017

Wehrhafter Wildpinkler

Jeder kennt den Streit zwischen Stehpinklern und Sitzpinklern. Relativ neu dagegen  ist der Streit zwischen Toilettenpinklern und Wildpinklern. Natürlich gibt es dabei fließende Übergänge und kritisch wird es erst dann, wenn der orthodoxe Toilettenpinkler ein übertriebenes Sendungsbewusstsein entwickelt und einen radikalen oder auch nur gelegentlichen Wildpinkler missionieren möchte. Gar gefährlich kann es werden, wenn der orthodoxe Toilettenpinkler meint, einen Wildpinkler unbedingt während dessen ersehnter Erleichterungsphase des Wasserlassens  missionieren zu müssen und glaubt, sein Bekehrungsdrang erlaube es ihm, ungeschoren die Rolle des Wildpinklerbelästigers einnehmen zu dürfen.

Einem solchen Wildpinklerbelästiger wird man den Hang zur Eigengefährdung nachsagen dürfen, wenn dieser glaubt, seinem absurden Massregelungswahn in der Umgebung von Fussballstadien, Schützenfesten oder Musikfestivals nachgehen zu müssen. Die Ausmasse der Fehleinschätzung, unter deren Einfluss der NDR-Moderator Hinnerk Baumgarten meinte, einen betrunkenen deutschen Touristen auf Mallorcas als Sauf- und Sündenpfuhl bekanntem Ballermann beim Pinkeln stören zu dürfen, sind derzeit gerichtlich noch nicht geklärt.

Man kann davon ausgehen, dass der Journalist die Rolle eines deutschen Hygieneoffiziers im europäischen Ausland für sich beanspruchte mit der Kompetenz, nach eigenem Gutdünken über die Strenge schlagende Landsleute zur Ordnung rufen zu dürfen. Fest steht dagegen, dass sich der beim Verrichten seiner Notdurft gestörte Tourist der Unterbrechungsttacke des prominenten Besserwissers zu Wehr setzte und dessen Angriff mit Hilfe eines Freundes umgehend unterband. Ob die Verteidigung ungestörten Wildpinkelns auf Mallorca ein notwehrfähiges Rechtsgut ist und ob die konkrete Wildpinkelverteidigung hier zu einem Notwehrexzess führte, wird wohl vor deutschen Gerichten geklärt werden, denn der norddeutsche Fernsehjournalist bezahlte die Provokation gegenüber den feierfreudigen jungen Männern mit einem Veilchen, einem gebrochenen Zahn und einer Gehirnerschütterung.

3 Kommentare:

  1. Herr Anwalt, so wie Sie es hier schreiben, macht es Ihnen anscheinend ja nichts aus, wenn jemand am Strand auf oder neben ihr Handtuch pinkelt. Da wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Erholung.
    Ich hätte ebenso reagiert, wie Herr Baumgarten und für mich ist das ein Akt von Zivilcourage - welche Sie anscheinend nicht besitzen.

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    1. Ich denke Sie wissen, dass es nicht darum ging, dass jemand am Strand auf oder neben ein Handtuch gepinkelt hat. Es ging um das Urinieren an einem Strandabschnitt, an dem gesoffen und gefeiert wird, also um einen Vorfall an einem Strand, der von einer Zielgruppe besucht wird, der es nicht auf landschaftliche Schönheit oder einen sauberen Strand zur Erholung ankommt. Dafür gibt es bekanntlich auf Mallorca andere Ziele. Das Wort "Zivilcourage" zur Beschreibung der überflüssigen Belehrung betrunkener Wildpinkler auf einer Feiermeile zu benutzen, halte ich für eine Entwertung des Handelns mutiger Bürger, die ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit tätliche Angriffe auf Dritte abwehren.

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    2. Ich stelle fest - Sie haben schon ziemlich komische Ansichten...

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