Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit selbsternannten Fürsten, Herzögen oder gar Königen herumschlagen. Eine besonders selbstbewusste Variante der Kategorie Fantasiehoheit ist Peter Fitzek, der als König von Deutschland des Königreichs Deutschland mit den Behörden der Bundesrepublik Deutschland auf Kriegsfuß steht.
Bevor diverse Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Herrscher rechtskräftig verhandelt werden können, muss das Verwaltungsgericht Halle im April 2015 klären, ob mit der Rückgabe des BRD-Füherscheins die Fahrerlaubnis des Königs erloschen ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte nicht geklärt werden, ob der Führerschein des Königreichs Deutschland Gültigkeit hat. Der Monarch würde genau diese Rechtsfrage gerne klären lassen: „Ich besitze den grünen Führerschein des Königreichs, der seinem Inhaber freie Fahrt nach freiem Ermessen ermöglicht. Ich darf also rote Ampel ignorieren und muss mich nicht an Tempolimits halten. Ich möchte, dass der Prozess die Echtheit des Dokumentes und damit die unseres Königreichs anerkennt.“
Ich nehme an, dass sich die Rechtfertigung für die Missachtung von Verkehrszeichen auf fremdem Hoheitsgebiet aus der Immunität seiner Majestät als fremdes Staatsoberhaupt ergeben soll. Dass deutsche Gerichte selbsternannten Herrschern mit Hoheitsgebieten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland derartige Beachtung schenken werden, halte ich allerdings für ausgeschlossen.
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Donnerstag, 26. Februar 2015
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