Der Metaphoriker unter den Anwälten zeichnet sich selbstredend durch seine abseits von Tatsachen und rechtlichen Erwägungen liegende Ausdrucksweise in Schriftsätzen aus. Er ist eine Weiterentwicklung des Kopfschüttlers, denn er beherrscht mehrere Phrasen. Der Gipfel der Geschmacklosigkeit gehört genauso zu seiner Welt wie das Fass mit dem ausgeschlagenen Boden. Er liebt es zu behaupten, der Beklagte säge sich den Ast ab, auf dem er sitzt und zu gerne hält er dem Kläger den Spiegel vor.
Der Metaphoriker tummelt sich meist ausserhalb grosser Ballungszentren oder betreut als Kanzleigründer jenseits des Rentenalters Dauermandanten gleichen Jahrgangs. Anders als der Schleimer schreibt er nicht nur für volksempfindsame Amtsrichter sondern produziert sich für Klienten, die den Fall noch weniger durchdrungen haben, als er selbst. Mein letzter Metaphoriker war ein bodenständiger Endvierziger, der zur Abwehr eines Anspruchs auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten vergebens die Logik eines Klassikers bemühte: "Mag der Kläger die Musik bezahlen, die er bestellt hat."
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Mittwoch, 25. Februar 2015
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