In Deutschland regelt die Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 08.06.1966 die Voraussetzungen für eine derartige Staatstrauer. Darin ist geregelt, dass für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt und ein Staatsakt angeordnet werden kann.
Bis auf die Opfer der Roten Armee Fraktion, Siegfried Buback, Wolfgang Göbel, Georg Wurster, Hanns Martin Schleyer und Detlev Karsten Rohwedder sowie dem ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Gebhard Müller haben es bislang nur Politiker in die Liste der Trauerstaatsakte in Deutschland geschafft. Hervorragende Verdienste um das deutsche Volk können bei uns fast nur Politiker vorweisen, nicht aber Sportler oder Künstler.