In Deutschland regelt die Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 08.06.1966 die Voraussetzungen für eine derartige Staatstrauer. Darin ist geregelt, dass für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt und ein Staatsakt angeordnet werden kann.
Bis auf die Opfer der Roten Armee Fraktion, Siegfried Buback, Wolfgang Göbel, Georg Wurster, Hanns Martin Schleyer und Detlev Karsten Rohwedder sowie dem ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Gebhard Müller haben es bislang nur Politiker in die Liste der Trauerstaatsakte in Deutschland geschafft. Hervorragende Verdienste um das deutsche Volk können bei uns fast nur Politiker vorweisen, nicht aber Sportler oder Künstler.
...und auch keine Hochstapler. Die werden namenlos verscharrt.
AntwortenLöschenTroll
LöschenDünnbrettbohrer!
Löschen:-D
Fake Fürst.
LöschenDer Gurkenlandgraf? Stimmt!
Löschen:-D
Sitzt die Turboquerulantin denn jetzt wieder im Knast?
AntwortenLöschenDie "A.Grothe"-Nummer zieht nicht, Bloecker! Schon gar nicht, wenn man sich direkt zeitgleich als "Anonym" antwortet.
LöschenWie unfassbar blöd kann man sein?
Hahahahahahahahahaha
:-D
Noch nicht aber bald, dann wird es das 6x sein.
AntwortenLöschenFake Fürst.
AntwortenLöschenDer Gurkenlandgraf? Stimmt!
LöschenLangweilig!
*schnaaarch*
Lieber Leser und Fußballfreunde, geschätzte Anhänger des internationalen Adels, sehr geehrte Gegner des inländischen Möchtegernadels, auch bei diesem Artikel sehe ich mich gezwungen wegen der überbordenden Leidenschaft der Kommentatoren die Kommentarfunktion zu beenden. Da am kommenden Montag wieder ein neuer Artikel über die Turboquerulantin veröffentlicht wird, können wir alle unsere Kräfte für eine neue und dann bitte überaus sachliche Diskussion schonen. Bleiben Sie gesund!
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