In meiner Studienzeit war der Begriff "Sozpäd" unter Juristen fast so etwas wie ein Schimpfwort. Sozialpädagogen wurden für ihr Studium belächelt. Es war wohl nicht hart genug. Immerhin konnte Stefan Schostok als Sozialpädagoge Oberbürgermeister von Hannover werden, denn er hatte sich bei der Stichwahl um das Amt des hannoverschen Verwaltungsoberhaupts am 6. Oktober 2013 mit 66,3 % der abgegebenen Stimmen gegen den in Hannover durchaus bekannten Anwalt Matthias Waldraff durchgesetzt und damit einen Juristen abgehängt. "Sozpäd" 1 - "Jura" 0.
Nun ist Schostok vom Amt des Oberbürgermeisters zurückgetreten, weil ihm andere Juristen, nämlich die der Staatsanwaltschaft Hannover, Untreue in einem besonders schweren Fall wegen von ihm zu verantwortender überhöhter Mitarbeiterzahlungen vorwerfen. Er selbst glaubt, unschuldig zu sein, aber schon der Vorwurf allein wiegt zu schwer, als dass sich Schostok in Hannover an der Macht halten konnte. "Sozpäd" 1 - "Jura" 1.
Schostok macht auf unwissend. Im Studium hätten ihm die Juristen das sofort abgenommen. Heute nicht mehr, denn sein ehemaliger Personaldezernent ließ im Mai 2017 ein Rechtsgutachten anfertigen, nach welchem es "keine gesetzliche Grundlage" für die überhöhten Zahlungen gegeben hätte. Schostok hatte das zweiseitige Gutachten bei sich zu Hause mit dem Handy abfotografiert und dann per WhatsApp weitergeleitet. Er behauptet trotzdem, den Inhalt nicht gekannt zu haben, weil er ihn nur überflogen habe. Wer fotografiert schon unbekannte Mitteilungen ab, um sie an Mitarbeiter weiterzuschicken? "Sozpäd" 1 - "Jura" 2.
In der jetzt von ihm beantragten Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand hätte Schostok allerdings sofort Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt von knapp EUR 4.000,- pro Monat, weil er länger als fünf Jahre das Amt des Oberbürgermeisters inne gehabt hat. "Sozpäd" 2 - "Jura" 2. Da bleibt für die Juristen noch die Strafverhandlung vor dem Landgericht Hannover und das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren, um das Blatt noch zu wenden. Immerhin droht vor Gericht eine Bewährungsstrafe und anschließend die Kürzung oder gar Aberkennung des Ruhegehalts. Mein Tipp: Einsicht und Reue zeigen, Bewährungsstrafe akzeptieren, mit dem verbleibenden Ruhegehalt knapp 10 Jahre vor Erreichen des durchschnittlichen Rentenalters auf Weltreise gehen und die Partie damit doch noch als Sieger beenden.
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Donnerstag, 2. Mai 2019
Mittwoch, 24. April 2019
Hannovers Oberbürgermeister vor Gericht
Der sozialdemokratische Oberbürgermeister der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover, Stefan Schostok, wird von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Untreue im besonders schweren Fall angeklagt.
Der Untreue macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, einen Nachteil zufügt.
Ein besonders schwerer Fall der Untreue kommt bei Oberbürgermeister Stefan Schostok deswegen in Betracht, weil er seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben könnte. Dafür droht ihm nicht wie bei der einfachen Untreue nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, sondern eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Nicht erschrecken. Natürlich täte es bei Herrn Schostok auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, denn weil er dann als ehemaliger Oberbürgermeister mit Sicherheit nicht noch einmal den gleichen Blödsinn machen könnte, wird das Gericht darauf vertrauen, dass er in Zukunft überhaupt keine Straftat mehr begehen wird und insoweit Milde walten lassen.
Die Verantwortung des hannoverschen Oberbürgermeisters ist natürlich groß, denn dieser leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der Verwaltung und steht "mit einem Bein im Knast", wenn es seine Führungsriege im Rathaus mit ihrer Vetternwirtschaft derart übertreibt, dass die Kungeleien auch einem blinzelnden Oberbürgermeister nicht verborgen bleiben können. In der hannoverschen Verwaltung lief es wohl so, dass der ehemalige Personaldezernent dem früheren Bürochef des Oberbürgermeisters eine ungesetzliche Zulage in fünfstelliger Höhe zubilligte, die einfach als pauschale Mehrarbeitsvergütung deklariert wurde. Auch der damalige Leiter der Städtischen Feuerwehr soll mit einem nicht gerechtfertigten Zuschlag in Höhe von EUR 14.600,- bedacht worden sein und als der ehemalige Personaldezernent seiner Freundin dann noch eine schöne Stelle bei der Stadt Hannover besorgen wollte, war es mit der Zurückhaltung der Genossen vorbei und es wurde gepetzt.
Als Diplomsozialpädagoge der Evangelischen Fachhochschule Hannover besitzt Schostok zwar eine Aura christlicher Güte, die die gesetzliche Unschuldsvermutung gar überstrahlt, aber es scheint, als ob die strengen Juristen der hannoverschen Staatsanwaltschaft bislang keine Notiz davon genommen haben und fest daran glauben, dass Schostok das irreguläre Treiben unter seiner Aufsicht mindestens geduldet hat. Das Landgericht Hannover wird deshalb darüber entscheiden müssen, ob und inwieweit sich Schostok als Oberbürgermeister von Hannover im Rathaus strafbar gemacht hat.
Der Untreue macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, einen Nachteil zufügt.
Ein besonders schwerer Fall der Untreue kommt bei Oberbürgermeister Stefan Schostok deswegen in Betracht, weil er seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben könnte. Dafür droht ihm nicht wie bei der einfachen Untreue nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, sondern eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Nicht erschrecken. Natürlich täte es bei Herrn Schostok auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, denn weil er dann als ehemaliger Oberbürgermeister mit Sicherheit nicht noch einmal den gleichen Blödsinn machen könnte, wird das Gericht darauf vertrauen, dass er in Zukunft überhaupt keine Straftat mehr begehen wird und insoweit Milde walten lassen.
Die Verantwortung des hannoverschen Oberbürgermeisters ist natürlich groß, denn dieser leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der Verwaltung und steht "mit einem Bein im Knast", wenn es seine Führungsriege im Rathaus mit ihrer Vetternwirtschaft derart übertreibt, dass die Kungeleien auch einem blinzelnden Oberbürgermeister nicht verborgen bleiben können. In der hannoverschen Verwaltung lief es wohl so, dass der ehemalige Personaldezernent dem früheren Bürochef des Oberbürgermeisters eine ungesetzliche Zulage in fünfstelliger Höhe zubilligte, die einfach als pauschale Mehrarbeitsvergütung deklariert wurde. Auch der damalige Leiter der Städtischen Feuerwehr soll mit einem nicht gerechtfertigten Zuschlag in Höhe von EUR 14.600,- bedacht worden sein und als der ehemalige Personaldezernent seiner Freundin dann noch eine schöne Stelle bei der Stadt Hannover besorgen wollte, war es mit der Zurückhaltung der Genossen vorbei und es wurde gepetzt.
Als Diplomsozialpädagoge der Evangelischen Fachhochschule Hannover besitzt Schostok zwar eine Aura christlicher Güte, die die gesetzliche Unschuldsvermutung gar überstrahlt, aber es scheint, als ob die strengen Juristen der hannoverschen Staatsanwaltschaft bislang keine Notiz davon genommen haben und fest daran glauben, dass Schostok das irreguläre Treiben unter seiner Aufsicht mindestens geduldet hat. Das Landgericht Hannover wird deshalb darüber entscheiden müssen, ob und inwieweit sich Schostok als Oberbürgermeister von Hannover im Rathaus strafbar gemacht hat.
Donnerstag, 6. Juli 2017
Hannover im Würgegriff des Scheinadels
Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ("Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit!") dienerte sich gar durch einen Lehrgang zum Standesbeamten, um Herrn Prinz von Hannover und Frau Ekaterina Malysheva heute im Neuen Rathaus von Hannover zu trauen zu dürfen und damit stellvertretend für die Bürger seiner Stadt ehrfürchtig das Haupt zu neigen. Ehrensache, dass die kirchliche Trauung am kommenden Samstag in der hannoverschen Marktkirche erfolgt, damit auch die durch Presse und Politik in die Irre geführten Bürger auf einer von ihnen als Adelshochzeit gefeierten Veranstaltung dem Mitglied einer Familie zujubeln dürfen, die ihren Reichtum über Jahrhunderte durch fragwürdige Privilegierungen und nicht zuletzt auch mit Hilfe der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entscheidend vergrößern konnte.
Dass der Adel durch die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vorrechte längst abgeschafft wurde und die Nachteile der Geburt oder des Standes durch die Weimarer Reichsverfassung seit 1919 Geschichte sind, interessiert demokratisch legitimierte Institutionen und die Medienlandschaft genauso wenig wie der Umstand, dass Adelsbezeichnungen nach dem bis heute geltenden Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung nur noch Teil des Namens sind. Prinzen, Fürsten und Adelshäuser gibt es nicht mehr, wohl aber das Bedürfnis einer verdummten Gesellschaft, dem Scheinadel Privilegien zu gewähren, für deren Abschaffung das Bürgertum im 17. und 18. Jahrhundert nicht zuletzt mit Hilfe der freien Presse lange gekämpft hat.
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