In einem Artikel über die Tätigkeit des Osnabrücker Rechtsanwalts Olaf Tank behauptet die Neue Osnabrücker Zeitung nicht nur, dass der Kennzeichenhalter des Mercedes von RA Tank mit dem sinnigen Spruch "Verbrechen lohnt sich doch!" daherkomme, sondern auch, dass allein bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück über 3800 Strafanzeigen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung und Nötigung vorlägen.
Wenn man sich dann die Nachricht vergegenwärtigt, wonach der Kollege Tank vom Amtsgericht Osnabrück mit Urteil zum Az.: 66 C 83/10 (1) zur Freistellung von Kosten in Höhe von EUR 46,41 verurteilt wurde, weil er in betrügerischer Absicht von einem Internetnutzer Geld gefordert habe, macht die Meldung des Kollegen Vetter Sinn, wonach RA Olaf Tank sich von einigen Inkasso-Mandaten getrennt habe.
Bei knapp 4000 Strafanzeigen mit derzeit ungewissem Ausgang, dürfte das Osnabrücker Urteil Signalwirkung entfacht haben. Jedenfalls bei dem Kollegen Tank, der sich mit dem Rückzug aus einigen Inkasso-Mandaten wohl schon mal vorsichtig abduckt. Angesichts einer horrenden Zahl von bislang erfolgreichen, aber evtl. betrügerischen Inkasso-Mandaten, droht eine Flut von Schadensersatzklagen, deren Forderungshöhe in ihrer Gesamtheit so manchen geschäftstüchtigen Anwalt überfordern könnte.
Am Ende mag auch der Spruch am Kennzeichenhalter ein Indiz für Gerichte sein, wenn es darum geht, die Bewertung des eigenen anwaltlichen Treibens von RA Tank im Hinblick auf mögliche Betrugsabsichten genauer zu untersuchen. Eine Ausrede hätte ich allerdings schon: "Verbrechen lohnt sich doch - nämlich für Strafverteidiger!" Hoffentlich kann der Kollege Tank wenigstens das ein oder andere strafrechtliche Mandat vorweisen.
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Montag, 13. Dezember 2010
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